Voraussetzungen s. StPO § 15 (4): Die Ausgabe des Themas setzt voraus, dass alle studienbegleitenden Modulprüfungen, die die Modulübersichtstabelle bis zum Ende des fünften Semesters vorsieht, bestanden sind. Das Thema soll spätestens vier Wochen nach dem Bestehen aller studienbegleitenden Modulprüfungen ausgegeben werden.
Voraussetzungen s. StPO § 15 (4): alle studienbegleitenden Modulprüfungen, die die Modul-übersichtstabelle bis zum Ende des fünften Semesters vorsieht, bestanden sind. Das Thema soll spätestens vier Wochen nach dem Bestehen aller studienbegleitenden Modulprüfungen ausgegeben werden
Anfertigungszeitraum: 20 Wochen bei Vollzeit/ 36 Wochen bei Teilzeit
Abgabe: in 3-facher Ausführung + elektronische Version in einem vom Prüfungsamt festgelegten Dateiformat
StPO 2009:
Voraussetzungen s. StPO § 20 (2): Das Thema soll spätestens 3 Monate nach Abschluss aller anderen in dem Studiengang zu bestehenden Modulprüfungen ausgegeben werden.