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Zulassung

In jedem Jahrgang werden für Elmeb21 25 Vollzeit-Studierende und 10 Teilzeit-Studierende zugelassen.

Voraussetzungen für eine Zulassung sind:

  • Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studium mit mindestens sechs Semester Regelstudienzeit

  • Pädagogischer  Anteil von 6 CP und pädagogischer oder didaktischer Anteil von 3 CP im ersten Studium (kann gegebenenfalls im ersten Semester an der PH-Heidelberg nachgeholt werden)

  • Grundlegende Medienkompetenz (nachgewiesen mit dem Zertifikat ECDL-Start oder äquivalenten Studienleistungen/Zertifikate, kann gegebenenfalls im ersten Semester an der PH Heidelberg nachgeholt werden; nähere Informationen zum ECDL hier).

Die Entscheidung über die Zulassung orientiert sich an einer Rangliste, die auf der Grundlage der bisherigen akademischen Leistungen (Abschlussnote des Abschlusszeugnisses des ersten Studiums) der Bewerber erstellt wird.

Bei einer erfolgreichen Bewerbung wird der Zulassungsbescheid voraussichtlich ab Februar 2013 verschickt. Bei Bewerbungen, die in einer Verlängerung der Bewerbungsfrist eingegangen sind, verzögert sich der Zulassungsbescheid entsprechend.

Jenseits der formalen Voraussetzungen gilt allgemein:
Guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck, Spaß am Lesen und Schreiben, die Bereitschaft zur intensiven Auseinandersetzung mit auch längeren wissenschaftlichen Texten sowie sichere und anwendungsbereite Kenntnisse des Englischen sind für den Studienerfolg unverzichtbar.  Sie sollten bereit sein, sich in laufende Projekte als einzuarbeiten und daran mitzuwirken. Gerade das Projektstudium erfordert eine ausgesprochene Teamfähigkeit.

Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich.

Detaillierte Angaben zum Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte der Zulassungssatzung.

 

Bewerbung

Nächste Bewerbungsfrist: 15.01.2014

Die Zulassung erfolgt jeweils zum Sommersemester. Der Antrag auf Zulassung muss bis zum 15. Januar an die Pädagogische Hochschule geschickt werden.

Der Antrag ist auf dem von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für die Zulassung vorgesehenen Formular zu stellen. Bewerbungen, bei denen die Unterlagen nicht ordnungsgemäß, das heißt termingerecht und vollständig, eingereicht oder vorgelegt wurden, bleiben unberücksichtigt.

Studienbüro der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro:
E-Mail: studisek(at)vw.ph-heidelberg.de
Tel: 06221 - 477 - 555

studisek(at)vw.ph-heidelberg.de

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von nicht weniger als sechs Semestern. Es gelten alle Abschlüsse eines Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von nicht weniger als sechs Semestern als einschlägig, sofern das bisherige Studium Kenntnisse und Kompetenzen im Umfang von 9 CP in den Bereichen Pädagogik und/oder Didaktik vermittelt hat.

  2. Ein Nachweis über pädagogische Prüfungsleistungen im ersten Studium in Höhe von 9 CP (dabei können bis zu 3 CP auch durch den Nachweis didaktischer Prüfungsleistungen erbracht werden).

  3. Ein Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des ECDL-Start.

  4. Eine einseitige Darstellung des Motivationshintergrundes, diesen Studiengang aufnehmen zu wollen (siehe unten)

  5. Ein tabellarischer Lebenslauf.

  6. Ein ausreichend frankierter, an den Bewerber bzw. die Bewerberin adressierter DIN-A4-Briefumschlag.

Ausländische Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen zusätzlich einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen. Wird der Nachweis durch die TestDaF-Prüfung erbracht, ist in jedem Prüfungsteil mindestens die Punktzahl 4 zu erreichen; in der DSH-Prüfung muss mindestens die Niveaustufe 2 nachgewiesen werden. Bei anderen Deutschprüfungen müssen mindestens gleichwertige Nachweise erbracht werden. Der Nachweis muss spätestens bis zur Aufnahme des Studiums vorliegen.

Sämtliche Zeugnisse sind in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Pädagogische Hochschule Heidelberg ist berechtigt, die Vorlage der der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente bei der Einschreibung im Original zu verlangen. Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, sind von einem amtlich bestellten Übersetzer übersetzen zu lassen und ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Wer sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat, nimmt am Auswahlverfahren teil.

Zum Motivationsschreiben: In diesem sollen Sie auf  höchstens einer DINA4 Seite ausführen, warum Sie den Studiengang studieren wollen und warum Sie meinen, dass die von Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt schon erworbenen Kompetenzen durch den Masterstudiengang sinnvoll erweitert werden.


© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2013
zuletzt geändert am 25.04.2013 Feedback