Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen

Wissenschaftliche Erhebungen an Schulen (u. a. Umfragen) von Forschenden oder Institutionen, die nicht zur Schulverwaltung gehören, benötigen eine Genehmigung. Dies regelt die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen in Schulen". Zum Erhalt dieser Genehmigung muss die wissenschaftliche Erhebung folgenden Kriterien genügen:

  • Bestehen eines erheblichen pädagogisch-wissenschaftlichen Interesses für das Land Baden-Württemberg
  • Belastung für Schule, Schüler:innen und Lehrkräfte im Rahmen des Zumutbaren

Außerdem müssen auch die erforderlichen Auflagen hinsichtlich der Information, der Zustimmung und der Anonymität der zu Befragenden oder ihrer Eltern sowie des Datenschutzes eingehalten werden. Die personenbezogenen Daten von Schüler:innen dürfen nur mit Einwilligung der Eltern oder der volljährigen Schüler:innen erhoben werden.