Forschungsausschuss

Der Senat hat die Begutachtung der Förderungswürdigkeit des Projektantrages an den Forschungsausschuss delegiert, der nach Maßgabe der „Verfahrensregeln für Anträge auf Forschungsförderung“ über die Förderungswürdigkeit des Antrages urteilt. Der Forschungsausschuss gibt dem Senat eine begründete Empfehlung über die Förderungswürdigkeit des Projektantrages zur Beschlussfassung. Liegen mehrere als förderungswürdig beurteilte Projektanträge vor, so empfiehlt der Forschungsausschuss dem Senat zur Beschlussfassung eine Prioritätenliste der Anträge.

Vorsitzender:

Prof. Dr. Alexander Siegmund

Professorale Mitglieder:

Prof. Dr. Steffi Sachse
Prof. Dr. Birgit Mesch
Jun. Prof. Dr. Peter Wulff
Prof. Dr. Markus Lang (Stellvertreter)
Prof. Dr. Jürgen Oberschmidt (Stellvertreter)
Prof. Dr. Armin Baur (Stellvertreter)

Vertreter des wissenschaftlichen Dienstes:

Dr. Markus Schmitt
Stefan Ulrich (Stellvertreter)

Studentisches Mitglied:

Lena Schneider
Jan Johann (Stellvertreter)