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Informationen für internationale Lehrende

Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen (STA): Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)
www.eu.daad.de/sta

ERASMUS fördert Gasrdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthoschchule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogramme der beiden Partnerhochschule und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.

Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.

Folgende Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden.

- Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal (Incoming)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

- Erstattung von Fahrkosten
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU- Höchstsatz.

 

Wenn Sie als Lehrende oder Lehrender Kontakte zu Hochschulen im europäischen Ausland haben oder diese aufbauen wollen, berät Sie die Leiterin des AAA/IF gern.

Wenn Sie an einem Austausch im ERASMUS-Programm teilnehmen wollen, wenden Sie sich an den Koordinator im Fach, das die Kooperation unterhält oder an die Leiterin des AAA/IF.

Im ERASMUS-Programm müssen Sie, um die Förderung für eine Kurzzeitdozentur zu erhalten, mindestens 5 Stunden an der Partnerhochschule unterrichten oder 3 Tage vor Ort sein. Längere Aufenthalte sind, bei ausreichenden finanziellen Ressourcen im Programm, auf Antragstellung möglich. Die maximale Förderdauer für Lehrende ist 2 Monate.

 

 

Bitte beachten Sie auch die Aushänge an den Anschlagtafeln des Akademischen Auslandsamts / Interkulturelles Forum.

© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2012
zuletzt geändert am 18.04.2012 Feedback