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Hier möchten wir Ihnen das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg etwas näher bringen und erläutern. Die Übersicht beinhaltet
Ihre Bewerbung für einen bestimmten Studiengang umfasst in der Regel folgende Unterlagen:
- Zulassungsantrag (form- und fristgerecht)
- amtl. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
- ggf. Nachweise über praktische Tätigkeiten in amtl. begl. Kopie
(aus den Unterlagen muss der zeitliche Umfang und die Dauer der praktischen Tätigkeit hervorgehen) - für Fächer mit Aufnahmeprüfung: Nachweis des Bestehens der Prüfung (in amtl. begl. Kopie)
- für Ausländer: Lebenslauf, Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, deutsche Übersetzungen Ihrer Zeugnisse
- optional: ausreichend frankierte und an Sie adressierte Postkarte, mit der wir den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen an Sie bestätigen können
Die Vorlage weiterer Unterlagen können sich durch die besondere Situation ergeben, z. B. bei Sonderantrag, Zweitstudium, Vorstudienzeiten, Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Sie haben mehrere Möglichkeiten der Bewerbung:
- Bitte nutzen Sie bei Bewerbungen in das erste Fachsemester eines Lehramtsstudiums, für den Aufbaustudiengang zum Lehramt an Sonderschulen und für die beiden Bachelor-Studiengänge die Möglichkeiten der Online-Bewerbung.
- Zulassungsanträge und Informationen können Sie sich aus dem Internet downloaden.
- Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie uns bitte eine Email unter studisek(at)vw.ph-heidelberg.de und geben an, welche Unterlagen Sie wünschen.
- Ist auch dies nicht möglich, senden Sie uns bitte einen an Sie adressierten und ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlag zu und geben an, welche Unterlagen Sie wünschen.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die MitarbeiterInnen im Studienbüro zur Verfügung.
Sie adressieren Ihre Bewerbung bitte an:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Zulassungsstelle Postfach 10 42 40 69032 Heidelberg
Studienplätze werden jeweils zum Wintersemester und Sommersemester durch die Pädagogische Hochschule Heidelberg vergeben. Ausnahme: Für den konsekutiven Masterstudiengang Ingenieur-Pädagogik erfolgt die Zulassung nur zum Sommersemester. Zu den Bachelor-Studiengängen wird jeweils nur zum Wintersemester zugelassen. Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen grundlegend. Während Sie sich bei den zulassungsfreien Studiengängen nur rechtzeitig einschreiben müssen, wird bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen ein relativ umfangreiches und aufwändiges Auswahlverfahren durchgeführt.
Hierzu gehören:
- die Erweiterungs- und Ergänzungsstudiengänge
- der Promotions-Aufbaustudiengang
- ein Fach- oder Gewichtungswechsel innerhalb des Studienganges
In den zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Bewerber einen Studienplatz, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums vorliegen. Da in zulassungsfreien Studiengängen die Immatrikulation die Zulassung einschließt, können Sie sich hierfür während der Einschreibefrist einfach einschreiben.
Die Einschreibefristen für die zulassungsfreien Studiengänge sind
- für das Sommersemester die letzten drei Wochen im März
und - für das Wintersemester die letzten drei Wochen im September
Bitte legen Sie uns die Einschreibeunterlagen möglichst komplett vor und denken Sie bitte an den Nachweis der studienfachlichen Beratung bei einem Wechsel im dritten oder höheren Semester.
Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass der Hochschule eine gewisse Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht. Da zur Zeit das Lehramtsstudium sehr nachgefragt ist, übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienpätze zum Teil um ein Vielfaches. Für Hinweise zum Auswahlverfahren klicken Sie bitte hier.
Zulassungsbeschränkungen bestehen für folgende Studiengänge:
- Lehramt an Grund- und Hauptschulen
- Lehramt an Realschulen
- Lehramt an Sonderschulen
- Aufbaustudiengang für das Lehramt an Sonderschulen
- BA Frühkindliche und Elementarbildung
- BA Gesundheitsförderung/Health Promotion
Für den konsekutiven Masterstudiengang zum Gewerbelehrer (Ingenieur-Pädagogik) und die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge bestehen spezielle Zulassungsbeschränkungen. Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist bei der Studiengangsübersicht beschrieben.
| Grund-u. Hauptschule
| Realschule
| Sonderschule grundständig
| Bachelor Gesundheits-förderung
| Bachelor Frühkindliche u. Elementarbildg.
| | WS 07/08 | GS: 213 HS: 92 | 99 | 148 | 30 | 35 | | SS 2008 | GS: 71 HS: 30 | 33 | 48 | | | | WS 08/09 | GS: 228 HS: 100 | 103 | 128 | 35 | 40 | | SS 2009 | GS: 76 HS: 30 | 34 | 42 | - | - | | WS 09/10 | GS: 204 HS: 87 | 113 | 150 | 35 | 40 | | SS 2010 | GS: 68 HS: 29 | 38 | 50 | - | - |
| Grund-u. Hauptschule
| Realschule
| Sonderschule grundständig
| Bachelor Gesundheits-förderung
| Bachelor Frühkindliche u. Elementarbildg.
| | WS 07/08 | ca. 2.000 | ca. 1.000 | ca. 1.400 | | | | SS 2008 | ca. 550 | ca. 300 | ca. 420 | | | | WS 08/09 | ca. 1.600 | ca. 750 | ca. 1.300 | ca. 400 | ca. 450 | | SS 2009 | ca. 500 | ca. 250 | ca. 400 | - | - | | WS 09/10 | ca. 1.850 | ca. 1.000 | ca. 1.300 | ca. 450 | ca. 500 | SS 2010
| ca. 500
| ca. 350
| ca. 350
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Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden zunächst - 5 % an Härtefälle, - 8 % an ausländische Bewerber und - 2 % an Zweitstudienbewerber vergeben.
Die verbleibenden Studienplätze werden dann zu 90 % nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens und zu 10 % nach der Wartezeit vergeben.
- Sie bewerben sich bis zum 15.01. bzw. zum 15.07. für ein Studium
- Die Durschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird in eine Punktzahl umgerechnet, die pädagogisch relevanten Tätigkeiten werden bewertet und eine Gesamtpunktezahl ermittelt
- Aufstellung der Rangliste entsprechend der Gesamtpunktezahl
- Studienplatzvergabe und Versand der Zu- und Ablehnungsbescheide
(bis ca. Ende Februar bzw. August) - Die Zugelassenen müssen sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist an der PH einschreiben. Die Einschreibefrist liegt ca. eine Woche nach Erhalt des Zulassungsbescheides.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie in dieser Zeit postalisch erreichbar sind ! - Die zurückgewiesenen Bewerber können bei einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren unter Umständen noch zum Zuge kommen. Der Nachrückplatz ist auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt. Ob ein Nachrückverfahren stattfindet, ist vom Annahmeverhalten der Zugelassenen abhängig.
Der Ablauf bei den BA-Studiengängen ist grundsätzlich mit dem für die Lehramtsstudiengänge identisch.
Die Entscheidung für die Zulassung erfolgt aufgrund der Abinote und der Bewertung der fachlich relevanten Berufsausbildungen und praktischen Tätigkeiten.
Beim BA Gesundheitsförderung lag der NC für die Zulassung zum WS 2008/09 lag bei 27 Punkten oder 6 Wartesemester und zum WS 2009/10 bei 33 Punkten oder 9 Wartesemester.
Beim BA Frühkindliche und Elementarbildung wurde bislang ein zweistufiges Vergabeverfahren inklusive Auswahlgespräche praktiziert. Auf die Auswahlgespräche wird ab dem Wintersemester 2020/11 verzichtet. Daher gibt es für das WS 2010/11 für diesen Studiengang keine orientierenden NC-Grenzwerte.
Sind nach Abschluss des Vergabeverfahrens in einem Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese unter denjenigen Studienbewerbern nach Losentscheid vergeben, die einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren gestellt haben. Ob in einem Studiengang noch Studienplätze frei sind, erfragen Sie am Besten im Studienbüro Anfang Oktober bzw. Anfang April.
Der Antrag auf Teilnahme am Losverfahren muss bis zum 15. Oktober zum Wintersemester und bis zum 15. April zum Sommersemester bei der Zulassungsstelle eingehen.
Das Losverfahren wird unmittelbar am Tag nach Teilnahmeschluss durchgeführt und wir setzen uns sehr kurzfristig mit den Bewerbern in Verbindung, die noch einen Studienplatz erhalten haben.
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zuletzt geändert am 19.08.2010 E-Mail an: studisek@vw.ph-heidelberg.de
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