
Studium
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Durch die Bezahlung des Semesterbeitrags (Studentenwerk- und Verwaltungskostenbeitrag) sowie der Studiengebühr bis zum Ende der Rückmeldefrist teilen Sie der Hochschule mit, dass Sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.
Die Rückmeldefrist
für das Sommersemester ist jeweils vom 01. Januar bis 15. Februar
für das Wintersemester ist jeweils vom 01. Juni bis 15. August
Sie können Ihr Gebührenkonto selbst ausgleichen und sich sofort zurückmelden, in dem Sie innerhalb der Rückmeldefrist Ihre Studiengebühr und den Semesterbeitrag per Lastschrift bezahlen.
Wählen Sie nach dem Login im Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) die Funktion "Bezahlen & Rückmelden". Bitte überprüfen Sie, dass der zu zahlende Betrag (Soll) korrekt ist und geben Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ein.
Die von Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung ist nur für eine Rückmeldung für das jeweilige Folgesemester gültig und muss für die nächsten Semester neu erteilt werden.
Nach der Online-Rückmeldung können Sie sofort Ihre Bescheinigungen für das neue Semester selbst ausdrucken. Lediglich der Studienausweis wird Ihnen zunächst noch weiterhin zugesandt.
Beachten Sie bitte, dass die Rückmeldung nur noch über die Online-Funktion möglich ist.
| Bezahlen & Rückmelden erfolgt über das Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) unter folgendem link: | | https://lsf.ph-heidelberg.de |
Eine Anleitung zur Online-Rückmeldung/Bezahlen finden Sie hier. (pdf)
Falls Sie Probleme haben sollten, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
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zuletzt geändert am 04.06.2010 E-Mail an: studisek@vw.ph-heidelberg.de
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