PH-Heidelberg > Studium > Praktikumsämter > Praktikumsamt Sonderpädagogik > Prüfung > Betriebs- und Sozialpraktikum

Studium




 
Betriebs- oder Sozialpraktikum
 
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 SPO II ist es für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen erforderlich, ein Betriebs- oder Sozialpraktikum zu absolvieren.
 
Der Nachweis über ein abgeleistetes Betriebs- oder Sozialprakikum ist vor dem Vorbereitungsdienst von einem der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg genehmigen zu lassen.
 
Genauere Informationen bezüglich Zeitraum, Fristen und Anerkennung des Praktikums bekommen Sie HIER.
 
Für weitere Fragen zum Betriebs- und Sozialpraktikum stehen Ihnen die zuständigen Regierungspräsidien gerne zur Verfügung:
RP Stuttgart   abteilung7(at)rps.bwl.de     0711 / 904 - 0
RP Karlsruhe  poststelle(at)rpk.bwl.de      0721 / 926 - 0
RP Freiburg    abteilung7(at)rpf.bwl.de      0761 / 208 - 6000
RP Tübingen   poststelle(at)rpt.bwl.de      07071 / 200 - 0
 

zuletzt geändert am 20.06.2008
E-Mail an: petra.schaller@vw.ph-heidelberg.de