
Studium
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Betriebs- oder Sozialpraktikum
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 SPO II ist es für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen erforderlich, ein Betriebs- oder Sozialpraktikum zu absolvieren.
Der Nachweis über ein abgeleistetes Betriebs- oder Sozialprakikum ist vor dem Vorbereitungsdienst von einem der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg genehmigen zu lassen.
Genauere Informationen bezüglich Zeitraum, Fristen und Anerkennung des Praktikums bekommen Sie HIER.
Für weitere Fragen zum Betriebs- und Sozialpraktikum stehen Ihnen die zuständigen Regierungspräsidien gerne zur Verfügung:
RP Stuttgart abteilung7(at)rps.bwl.de 0711 / 904 - 0
RP Karlsruhe poststelle(at)rpk.bwl.de 0721 / 926 - 0
RP Freiburg abteilung7(at)rpf.bwl.de 0761 / 208 - 6000
RP Tübingen poststelle(at)rpt.bwl.de 07071 / 200 - 0
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zuletzt geändert am 20.06.2008 E-Mail an: petra.schaller@vw.ph-heidelberg.de
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