Zur Sicherung der Qualifizierung

von Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen und -lehrern

 

Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde in beiden deutschen Staaten die Verankerung der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik an Hochschulen vollzogen. Dieser Schritt folgte der Tradition der institutionalisieren Blindenbildung, die in einem engagierten und qualifizierten Blindenlehrernachwuchs ein entscheidendes Element für die Fachlichkeit und die Zukunftsfähigkeit sieht. Die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse und Kompetenzen bilden entsprechend dem aktuellen Selbstverständnis nicht nur die Grundlage für die fachgerechte Vorbereitung und Durchführung von Unterricht blinder und sehbehinderter Kinder im stationären System, sondern bereiten auch auf die beratenden Tätigkeiten im Gemeinsamen Unterricht, die Arbeit in der Frühförderung oder in der beruflichen Bildung vor.

 

Blinden- und Sehbehindertenpädagogik im Lehramt kann in Deutschland an vier Standorten studiert werden. Es sind dies die Humboldt-Universität zu Berlin, die Universität Hamburg, die Technische Universität Dortmund und die Pädagogische Hochschule Heidelberg. An diesen vier Standorten konnten bis zum Jahr 2003 ca. 100 – 120 Studierende der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik jährlich ihre erste Ausbildungsphase abschließen.

 

Alle Standorte haben in den vergangenen Jahren ihre Kapazität deutlich reduzieren müssen, sei es, dass Professuren und Mitarbeiter/innen/stellen nicht wieder besetzt wurden, sei es, dass über Zugangsbeschränkungen die Zahl der Studierenden in der Fachrichtung Blinden- und Sehbehindertenpädagogik eingeschränkt wurde. Weitere Unbill droht durch die grundlegende Umstellung der Studienordnungen, die zum Teil vorsehen, dass nur noch ein begrenzter Prozentsatz von Studierenden mit Bachelor-Abschluss zum Master-Studium zugelassen wird.

 

Aktuell verschärft sich die Situation aufgrund der Tatsache, dass Prof. Dr. Paul Nater am 31. März 2009 planmäßig emeritiert wird, sofern einem Antrag auf Verlängerung seiner Dienstzeit nicht doch noch zugestimmt wird. Weil die Stelle zurzeit noch aus personaltechnischen Gründen mit einem kw-Vermerk versehen ist, konnte auch noch kein Berufungsausschuss für die Wiederbesetzung der Stelle eingerichtet werden. Sollte dem Antrag von Prof. Dr. Nater nicht stattgegeben bzw. die Stelle im Jahr 2010 nicht wieder besetzt werden, stehen nur noch drei Standorte für das Studium zur Verfügung.

 

Dem gegenüber besteht aktuell bereits ein erheblicher Fehlbedarf an Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit den Fachrichtungen Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik.

Der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik hat vor diesem Hintergrund im November 2008 eine ad-hoc-Befragung aller Schulen für blinde und sehbehinderte Kinder durchgeführt, um möglichst konkrete Zahlen als Grundlage für die Kapazitätsplanungen zu erhalten.

 

Folgende Fragen sind an die Bildungseinrichtungen gerichtet worden:

 

1.             Wie viele Stellen für Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogen können aktuell nicht besetzt werden? – Zählen Sie bitte auch die Stellen mit, die hilfsweise mit Kollegen anderer Fachrichtungen besetzt wurden.

2.             Wie viele Stellen werden absehbar bis einschließlich 2013 mit Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogen neu zu besetzen sein?

3.             Wie viele Stellen werden darüber hinaus zwischen 2013 und 2018 mit Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogen neu zu besetzen sein?

 

Insgesamt 58 Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Kinder in der Bundesrepublik Deutschland mit Primarstufe und Sek I wurden befragt. Nicht berücksichtigt sind acht berufsbildende Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen (Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, berufsbildende Schulen (Sek 2), die u. a. Bedarf an Blinden- und Sehbehindertenpädagogen haben. Ebenfalls konnte aus strukturellen Gründen der Bedarf des Mobilen Dienstes in Niedersachsen nicht berücksichtigt werden.

 

Gezählt wurden ausschließlich voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer (1. und 2. Phase bzw. Diplom). Fachlehrer/innen, Therapeut/inn/en oder Heilpädagogische Unterrichtshilfen wurden nicht berücksichtigt.

 

Stellen, die durch andere Sonderpädagoginnen oder -pädagogen besetzt sind, wurden als Fehlbestand gewertet, es sei denn, die Schulen haben angegeben, diese Stellen bewusst mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachrichtungen besetzt zu haben. Lehrerinnen und Lehrer ohne sonderpädagogische Ausbildung wurden grundsätzlich als Fehlbestand gezählt.

 

Als Fehlbestand 2013 bzw. 2018 wurden ausschließlich planmäßig ausscheidende Kolleginnen und Kollegen gezählt. Versetzungen, Elternzeit sowie vorzeitiges Ausscheiden aus dem Schuldienst wurden nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine konservative Schätzung.

 

Von 46 der 58 Schulen konnten Daten erhoben werden, das entspricht einem Anteil von ca. 80 %. Der Bedarf wird dementsprechend hochgerechnet.

 

 

Fehlbestand 2008

Bedarf

von 2008

bis 2013

Bedarf

von 2013

bis 2018

Bedarf bis 2018

 

46 Schulen

 

 

269

 

151

 

162

 

582

hochgerechnet auf 58 Schulen

(+ 25 %)

 

336

 

189

 

202

 

727

 

Diesem Bedarf stehen aktuell folgende Absolventenzahlen gegenüber:

 

·               PH Heidelberg: seit 2003: ca. 40 – 50 Absolventen pro Jahr mit fallender Tendenz, 2007/08: ca. 30 pro Jahr.

·               TU Dortmund: 2003: ca. 25 – 30, Tendenz fallend, derzeit ca 10 – 20 Absolventen pro Jahr.

·               HU Berlin: stark wechselnde Zahlen wegen BA‑MEd‑Umstellung: im Durchschnitt ca. 15 pro Jahr

·               Universität Hamburg: stark wechselnde Zahlen wegen BA‑MEd‑Umstellung: ca. 10 pro Jahr

 

Insgesamt haben 2003 noch ca. 90 – 100 Studenten pro Jahr das Studium der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik abgeschlossen, derzeit sind es nur noch ca. 70.

 

Diese ohnehin geringe Zahl von Absolventen wird durch folgende Faktoren zusätzlich belastet:

 

·               Haupt‑ und Nebenfachregung an der PH Heidelberg: 50% der Absolvent/innen studieren Blinden- und Sehbehindertenpädagogik im Nebenfach!

·               TU Dortmund: Blinden- und Sehbehindertenpädagogik kann nur in Kombination mit dem  Förderschwerpunkt Lernen studiert werden. Universität Hamburg: Ab Beginn des Master-Studiums kann Blinden- und Sehbehindertenpädagogik nur in Kombination mit dem cross-kategorialen Förderschwerpunkt Lernen/Sprache/Verhalten studiert werden. Es gibt also an beiden Studienstätten keine Möglichkeit der Kombination mit den Fachrichtungen Geistige Entwicklung oder Motorische Entwicklung!

·               An allen Studienorten sehen die Studienordnungen die Kombination von mindestens zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen vor. D. h. bei gleichmäßiger Verteilung der Absolventinnen und Absolventen auf die Schulformen werden von den ca. 70 Absolventinnen und Absolventen lediglich 50 % an Förderschulen Sehen eingesetzt.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die Förderschulen Sehen an den Studienorten in ihrer Kapazität zur Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren begrenzt sind. Die Absolventinnen und Absolventen weichen also für ihre zweite Ausbildungsphase überwiegend auf andere Förderschulen aus. Dazu kommt, dass Absolventinnen und Absolventen der zweiten Phase dazu neigen, im Umfeld der Ausbildungsorte zu bleiben, so dass sie eher Stellenangebote anderer Förderschulen vor Ort annehmen als Angebote von Förderschulen Sehen, die mit einem Umzug in ein anderes Bundesland verbunden wären. Diese Tendenz lässt sich anhand der erhobenen Zahlen deutlich untermauern: Förderschulen Sehen an Ausbildungsstandorten hatten praktisch keine Fehlbestände,
d. h. 100 % der Stellen sind mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Förderschwerpunkt Sehen besetzt. An Förderschulen Sehen, die weiter von den Studienstätten entfernt liegen, waren bis zu 75 % der Stellen mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fachrichtungen oder ganz ohne sonderpädagogische Ausbildung besetzt.

 

Alles in allem kann geschätzt werden, dass von den 70 Absolventinnen und Absolventen lediglich ca. 30 %, das sind ca. 21 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr im Förderschwerpunkt Sehen ihre Tätigkeit aufnehmen.

 

Wie der o. a. Tabelle zu entnehmen ist, besteht bis zum Jahr 2018 ein planmäßiger Bedarf von 727 Kolleginnen und Kollegen mit dem Förderschwerpunkt Sehen an den Förderschulen Sehen in Deutschland. Dem steht – auf der Basis der aktuellen Absolventenzahlen – ein Angebot von fachlich qualifizierten Kräften von ca. 210 Kolleginnen und Kollegen gegenüber. Selbst wenn man die zum Teil eher unbefriedigende aktuelle Situation fortschreibt und nur den Bedarf zugrunde legt, der durch Pensionierungen entsteht, können zukünftig nur 50 % der planmäßig frei werdenden Stellen mit Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen wieder besetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist folgendes festzustellen:

 

Der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik sieht es als eine seiner Kernaufgaben an, die fachliche Qualifikation von Pädagoginnen und Pädagogen, die im Bereich des Blinden- und Sehbehindertenbildungswesens tätig sind, zu stärken. Dazu bietet der VBS zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen seiner Arbeitsgemeinschaften, Tagungen und Kongresse an. Er hat Leitlinien für die berufliche Fortbildung entwickelt und zertifiziert diese über ein eigenes Fortbildungszertifikat. Der VBS ist darüber hinaus u. a. (Mit-)Initiator einer Weiterbildung im Bereich der Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder sowie der Johann-Wilhelm-Klein-Akademie. Schließlich gibt er die einzige deutschsprachige Fachzeitschrift im Bereich der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik heraus.

 

All diese Aktivitäten können jedoch die Intensität und Fachlichkeit einer universitären Aus- bzw. Weiterbildung nicht ersetzen, zumal die Verbindung von Forschung und Lehre nur im universitären Kontext geleistet werden kann.

 

Ein länderübergreifender Staatsvertrag muss daher die universitären Standorte durch feste Planungsvorgaben sichern und stärken. Dieser Staatsvertrag muss die Tatsache aufnehmen, dass es im Interesse aller Länder ist und bleibt, dass einige wenige Länder deutlich über ihren eigenen Bedarf hinaus ausbilden und in diese Ausbildung erheblich investieren. Aufgrund der notwendigen Intensität dieser Studiengänge muss ebenfalls verankert werden, dass sie mit einem angemessen hohen Curricularwert versehen werden. Nur so können die von der KMK am 16. 10. 2008 beschriebenen Standards „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung“ eingehalten werden. Schließlich ist die gegenseitige uneingeschränkte Anerkennung der Abschlüsse sicher zu stellen.

 

Zwischen den Regionen, die von den jeweiligen Studienstandorten mit Absolventinnen und Absolventen „versorgt“ werden, und den abgebenden Universitäten und Hochschulen müssen verbindliche Absprachen hinsichtlich des Bedarfs sowie der Realisierung der zweiten Ausbildungsphase getroffen werden.

 

Weiterhin sollte dieser Staatsvertrag die Einrichtung von Aufbaustudiengängen im Bachelor-Master-System regeln. Dieser Weiterbildungs-Master muss über tragfähige Gebührenordnungen finanziert werden; hier besteht ein dringender Abstimmungsbedarf zwischen anbietenden Studienstätten und abnehmenden Bundesländern.

 

 

 

 

Erwin Denninghaus

Sven Degenhardt

 

24.11.2008