Zur Sicherung der Qualifizierung
von Blinden- und Sehbehindertenlehrerinnen
und -lehrern
Seit
den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde in beiden deutschen Staaten die
Verankerung der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik an Hochschulen vollzogen.
Dieser Schritt folgte der Tradition der institutionalisieren Blindenbildung,
die in einem engagierten und qualifizierten Blindenlehrernachwuchs ein
entscheidendes Element für die Fachlichkeit und die Zukunftsfähigkeit sieht.
Die im Studium zu erwerbenden Kenntnisse und Kompetenzen bilden entsprechend
dem aktuellen Selbstverständnis nicht nur die Grundlage für die fachgerechte
Vorbereitung und Durchführung von Unterricht blinder und sehbehinderter Kinder
im stationären System, sondern bereiten auch auf die beratenden Tätigkeiten im
Gemeinsamen Unterricht, die Arbeit in der Frühförderung oder in der beruflichen
Bildung vor.
Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik im Lehramt kann in Deutschland an vier Standorten
studiert werden. Es sind dies die Humboldt-Universität zu Berlin, die
Universität Hamburg, die Technische Universität Dortmund und die Pädagogische
Hochschule Heidelberg. An diesen vier Standorten konnten bis zum Jahr 2003 ca.
100 – 120 Studierende der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik jährlich ihre
erste Ausbildungsphase abschließen.
Alle Standorte haben in
den vergangenen Jahren ihre Kapazität deutlich reduzieren müssen, sei es, dass
Professuren und Mitarbeiter/innen/stellen nicht wieder besetzt wurden, sei es,
dass über Zugangsbeschränkungen die Zahl der Studierenden in der Fachrichtung
Blinden- und Sehbehindertenpädagogik eingeschränkt wurde. Weitere Unbill droht
durch die grundlegende Umstellung der Studienordnungen, die zum Teil vorsehen,
dass nur noch ein begrenzter Prozentsatz von Studierenden mit Bachelor-Abschluss zum Master-Studium zugelassen wird.
Aktuell verschärft sich
die Situation aufgrund der Tatsache, dass Prof. Dr. Paul Nater
am 31. März 2009 planmäßig emeritiert wird, sofern einem Antrag auf
Verlängerung seiner Dienstzeit nicht doch noch zugestimmt wird. Weil die Stelle
zurzeit noch aus personaltechnischen Gründen mit einem kw-Vermerk
versehen ist, konnte auch noch kein Berufungsausschuss für die Wiederbesetzung
der Stelle eingerichtet werden. Sollte dem Antrag von Prof. Dr. Nater nicht stattgegeben bzw. die Stelle im Jahr 2010 nicht
wieder besetzt werden, stehen nur noch drei Standorte für das Studium zur
Verfügung.
Dem gegenüber besteht
aktuell bereits ein erheblicher Fehlbedarf an Sonderpädagoginnen und -pädagogen
mit den Fachrichtungen Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogik.
Der Verband für Blinden-
und Sehbehindertenpädagogik hat vor diesem Hintergrund im November 2008 eine ad-hoc-Befragung aller Schulen für blinde und sehbehinderte
Kinder durchgeführt, um möglichst konkrete Zahlen als Grundlage für die
Kapazitätsplanungen zu erhalten.
Folgende Fragen sind an
die Bildungseinrichtungen gerichtet worden:
1.
Wie viele Stellen für Blinden- bzw.
Sehbehindertenpädagogen können aktuell nicht besetzt werden? – Zählen Sie bitte
auch die Stellen mit, die hilfsweise mit Kollegen
anderer Fachrichtungen besetzt wurden.
2.
Wie viele Stellen werden absehbar bis
einschließlich 2013 mit Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogen neu zu besetzen
sein?
3.
Wie viele Stellen werden darüber hinaus
zwischen 2013 und 2018 mit Blinden- bzw. Sehbehindertenpädagogen neu zu
besetzen sein?
Insgesamt 58
Bildungseinrichtungen für blinde und sehbehinderte Kinder in der Bundesrepublik
Deutschland mit Primarstufe und Sek I wurden befragt.
Nicht berücksichtigt sind acht berufsbildende
Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen (Berufsbildungswerke,
Berufsförderungswerke, berufsbildende Schulen (Sek 2), die u. a. Bedarf an Blinden- und
Sehbehindertenpädagogen haben. Ebenfalls konnte aus strukturellen Gründen der
Bedarf des Mobilen Dienstes in Niedersachsen nicht berücksichtigt werden.
Gezählt wurden
ausschließlich voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer (1. und 2. Phase bzw.
Diplom). Fachlehrer/innen, Therapeut/inn/en oder
Heilpädagogische Unterrichtshilfen wurden nicht berücksichtigt.
Stellen, die durch
andere Sonderpädagoginnen oder -pädagogen besetzt sind, wurden als Fehlbestand
gewertet, es sei denn, die Schulen haben angegeben, diese Stellen bewusst mit
Vertreterinnen und Vertretern anderer Fachrichtungen besetzt zu haben.
Lehrerinnen und Lehrer ohne sonderpädagogische Ausbildung wurden grundsätzlich
als Fehlbestand gezählt.
Als Fehlbestand 2013
bzw. 2018 wurden ausschließlich planmäßig ausscheidende Kolleginnen und
Kollegen gezählt. Versetzungen, Elternzeit sowie vorzeitiges Ausscheiden aus
dem Schuldienst wurden nicht berücksichtigt. Es handelt sich somit um eine
konservative Schätzung.
Von 46 der 58 Schulen
konnten Daten erhoben werden, das entspricht einem Anteil von ca. 80 %. Der
Bedarf wird dementsprechend hochgerechnet.
|
|
Fehlbestand 2008 |
Bedarf von 2008 bis 2013 |
Bedarf von 2013 bis 2018 |
Bedarf bis 2018 |
|
46 Schulen |
269 |
151 |
162 |
582 |
|
hochgerechnet auf 58 Schulen (+ 25 %) |
336 |
189 |
202 |
727 |
Diesem Bedarf stehen
aktuell folgende Absolventenzahlen gegenüber:
·
PH Heidelberg: seit 2003: ca. 40 – 50
Absolventen pro Jahr mit fallender Tendenz, 2007/08: ca. 30 pro Jahr.
·
TU Dortmund: 2003: ca. 25 – 30, Tendenz
fallend, derzeit ca 10 – 20 Absolventen pro Jahr.
·
HU Berlin: stark wechselnde Zahlen wegen BA‑MEd‑Umstellung: im Durchschnitt ca. 15 pro
Jahr
·
Universität Hamburg: stark wechselnde Zahlen
wegen BA‑MEd‑Umstellung: ca. 10 pro Jahr
Insgesamt haben 2003
noch ca. 90 – 100 Studenten pro Jahr das Studium der Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik abgeschlossen, derzeit sind es nur noch ca. 70.
Diese ohnehin geringe
Zahl von Absolventen wird durch folgende Faktoren zusätzlich belastet:
·
Haupt‑ und Nebenfachregung an der PH
Heidelberg: 50% der Absolvent/innen studieren Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik im Nebenfach!
·
TU Dortmund: Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik kann nur in Kombination mit dem Förderschwerpunkt Lernen studiert werden.
Universität Hamburg: Ab Beginn des Master-Studiums kann Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik nur in Kombination mit dem cross-kategorialen
Förderschwerpunkt Lernen/Sprache/Verhalten studiert werden. Es gibt also an
beiden Studienstätten keine Möglichkeit der Kombination mit den Fachrichtungen
Geistige Entwicklung oder Motorische Entwicklung!
·
An allen Studienorten sehen die Studienordnungen
die Kombination von mindestens zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen vor. D.
h. bei gleichmäßiger Verteilung der Absolventinnen und Absolventen auf die
Schulformen werden von den ca. 70 Absolventinnen und Absolventen lediglich 50 %
an Förderschulen Sehen eingesetzt.
Erschwerend kommt hinzu,
dass die Förderschulen Sehen an den Studienorten in ihrer Kapazität zur
Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren begrenzt sind. Die
Absolventinnen und Absolventen weichen also für ihre zweite Ausbildungsphase
überwiegend auf andere Förderschulen aus. Dazu kommt, dass Absolventinnen und
Absolventen der zweiten Phase dazu neigen, im Umfeld der Ausbildungsorte zu
bleiben, so dass sie eher Stellenangebote anderer Förderschulen vor Ort
annehmen als Angebote von Förderschulen Sehen, die mit einem Umzug in ein
anderes Bundesland verbunden wären. Diese Tendenz lässt sich anhand der
erhobenen Zahlen deutlich untermauern: Förderschulen Sehen an
Ausbildungsstandorten hatten praktisch keine Fehlbestände,
d. h. 100 % der Stellen sind mit Kolleginnen und Kollegen aus dem
Förderschwerpunkt Sehen besetzt. An Förderschulen Sehen, die weiter von den
Studienstätten entfernt liegen, waren bis zu 75 % der Stellen mit Kolleginnen
und Kollegen anderer Fachrichtungen oder ganz ohne sonderpädagogische
Ausbildung besetzt.
Alles in allem kann
geschätzt werden, dass von den 70 Absolventinnen und Absolventen lediglich ca.
30 %, das sind ca. 21 Kolleginnen und Kollegen pro Jahr im Förderschwerpunkt
Sehen ihre Tätigkeit aufnehmen.
Wie der o. a. Tabelle zu
entnehmen ist, besteht bis zum Jahr 2018 ein planmäßiger Bedarf von 727
Kolleginnen und Kollegen mit dem Förderschwerpunkt Sehen an den Förderschulen
Sehen in Deutschland. Dem steht – auf der Basis der aktuellen Absolventenzahlen
– ein Angebot von fachlich qualifizierten Kräften von ca. 210 Kolleginnen und
Kollegen gegenüber. Selbst wenn man die zum Teil eher unbefriedigende aktuelle
Situation fortschreibt und nur den Bedarf zugrunde legt, der durch
Pensionierungen entsteht, können zukünftig nur 50 % der planmäßig frei
werdenden Stellen mit Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen
wieder besetzt werden.
Vor diesem Hintergrund
ist folgendes festzustellen:
Der Verband für Blinden-
und Sehbehindertenpädagogik sieht es als eine seiner Kernaufgaben an, die
fachliche Qualifikation von Pädagoginnen und Pädagogen, die im Bereich des
Blinden- und Sehbehindertenbildungswesens tätig sind, zu stärken. Dazu bietet
der VBS zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen seiner Arbeitsgemeinschaften,
Tagungen und Kongresse an. Er hat Leitlinien für die berufliche Fortbildung
entwickelt und zertifiziert diese über ein eigenes
Fortbildungszertifikat. Der VBS ist darüber hinaus u. a. (Mit-)Initiator einer
Weiterbildung im Bereich der Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder
sowie der Johann-Wilhelm-Klein-Akademie. Schließlich gibt er die einzige
deutschsprachige Fachzeitschrift im Bereich der Blinden- und
Sehbehindertenpädagogik heraus.
All diese Aktivitäten
können jedoch die Intensität und Fachlichkeit einer universitären Aus- bzw.
Weiterbildung nicht ersetzen, zumal die Verbindung von Forschung und Lehre nur
im universitären Kontext geleistet werden kann.
Ein länderübergreifender
Staatsvertrag muss daher die universitären Standorte durch feste
Planungsvorgaben sichern und stärken. Dieser Staatsvertrag muss die Tatsache
aufnehmen, dass es im Interesse aller Länder ist und bleibt, dass einige wenige
Länder deutlich über ihren eigenen Bedarf hinaus ausbilden und in diese
Ausbildung erheblich investieren. Aufgrund der notwendigen Intensität dieser
Studiengänge muss ebenfalls verankert werden, dass sie mit einem angemessen
hohen Curricularwert versehen werden. Nur so können die von der KMK am 16. 10.
2008 beschriebenen Standards „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für
die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und
Lehrerbildung“ eingehalten werden. Schließlich ist die gegenseitige
uneingeschränkte Anerkennung der Abschlüsse sicher zu stellen.
Zwischen den Regionen, die
von den jeweiligen Studienstandorten mit Absolventinnen und Absolventen
„versorgt“ werden, und den abgebenden Universitäten und Hochschulen müssen
verbindliche Absprachen hinsichtlich des Bedarfs sowie der Realisierung der
zweiten Ausbildungsphase getroffen werden.
Weiterhin sollte dieser
Staatsvertrag die Einrichtung von Aufbaustudiengängen im Bachelor-Master-System
regeln. Dieser Weiterbildungs-Master muss über tragfähige Gebührenordnungen
finanziert werden; hier besteht ein dringender Abstimmungsbedarf zwischen
anbietenden Studienstätten und abnehmenden Bundesländern.
Erwin Denninghaus
Sven Degenhardt
24.11.2008