Das Sonderpädagogik-Studium kann mittlerweile nur noch an der PH Heidelberg oder an der PH Reutlingen absolviert werden!
Ursprünglich war es möglich das Grundstudium (4 Semester), teilweise noch bis letztes Wintersemester, an den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Karlsruhe, Schwäbisch Gmünd oder Weingarten zu studieren, verbunden mit einem Wechsel ins Hauptstudium (4 Semester) nach Heidelberg oder Reutlingen.
Für all diejenigen, die noch nach diesem 4+4 Modell studieren gilt folg.:
Mit der Zulassung zum Grundstudium bist du auch in Heidelberg zugelassen. Eine erneute Zulassung ist nicht erforderlich d.h. die Zulassung für das Grundstudium behält für das Weiterstudium an der PH Heidelberg/Reutlingen ihre Gültigkeit.
Eine Immatrikulation ist jedoch erforderlich, da du im Hauptstudium studentisches Mitglied der PH Heidelberg wirst.
Die Regelstudienzeit für das Studium beträgt weiterhin 8 Semester und umfasst ebenso noch ein Grundstudium und ein Hauptstudium à 4 Semester (der Unterschied ist lediglich der, dass innerhalb Baden-Württembergs Sonderpädagogik grundständig nur noch in Heidelberg oder Reutlingen studiert werden kann).
Dieses Grundstudium umfasst das Studium der Prüfungsfächer aus dem Grund- & Hauptschulbereich (Erziehungswissenschaft und Hauptfach gem. § 4 der Grund- & Hauptschullehrerprüfungsordnung -GHPO I- von 2003) und wird mit der Prüfung gemäß § 5 i. V. m. § 8 der Sonderschullehrerprüfungsordnung – SPO I – (”Segmentprüfung”) abgeschlossen.
Das Hauptstudium umfasst das Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen, Grundfragen, sowie von zwei Wahlpflichtbereichen und wird mit der Prüfung nach § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 2 abgeschlossen.
Das Grund- & Hauptstudium ergibt schließlich das 1., das anschließende Referendariat inkl. dem dazugehörigen Seminar das 2. Staatsexamen.
Mit der Wahl deiner Fachrichtung ist z.T. auch dein Studienort bereits festgelegt:
PH Heidelberg |
PH Reutlingen |
Blinden- und Sehbehindertenpädagogik |
- |
Hörgeschädigtenpädagogik |
- |
Geistigbehindertenpädagogik |
Geistigbehindertenpädagogik |
- |
Körperbehindertenpädagogik |
Pädagogik der Lernförderung |
Pädagogik der Lernförderung |
Sprachbehindertenpädagogik |
Sprachbehindertenpädagogik |
- |
Pädagogik der Erziehungshilfe |
Bei Blinden- und Sehbehindertenpädagogik muss ein Schwerpunkt auf jeweils einen der beiden Fachrichtungen gelegt werden.
Lass dich übrigens nicht verwirren, wenn in Zusammenhang mit der PH Reutlingen, die PH Ludwigsburg genannt wird: die Fakultät für Sonderpädagogik (FAK III) hat ihren Sitz in Reutlingen.
Die aktuellen Studienordnungen erhältst du bei der Zahlstelle in der Alten PH (Keplerstr. 87, Fr. Bixer, Zimmer 119, Mo./Di./Do./Fr. 09:45-11:45 Uhr, Mi. 13:30-15:00 Uhr) oder online auf der homepage der PH Heidelberg.
Achte darauf die Zutreffende auszuwählen, da immer mehrere Studienordnungen im Umlauf sind!
Im Laufe deines Studiums darfst du insgesamt sieben Praktika absolvieren.
Blockpraktikum bedeutet hierbei, dass du vier Wochen am Stück während der Semesterferien an einer Schule bist; beim Tagespraktikum hingegen bist du jede Woche (mittwochs, Ausnahme Blindenpädagogik: freitags) während des Semesters an einer Schule.
Um den Blockpraktikumplatz musst du dich sich selbst kümmern. Im Vorlesungsverzeichnis findest du Adressen und Telefonnummern verschiedener Schulen der Umgebung und der unterschiedlichen Fachrichtungen (Blockpraktika dürfen nicht an Tagespraktikumschulen absolviert werden!). Du kannst dein Praktikum an Schulen in ganz Deutschland oder auch im Ausland machen. Eine Liste von Schulen im Ausland bekommst du beim Praktikumsamt (siehe unten).
Das Tagespraktikum wird über das Praktikumsamt organisiert. Du musst dich zu einem bestimmten Zeitpunkt am Anfang des Semesters (genaue Informationen am Einführungstag) für das Praktikum im Praktikumsamt anmelden. Dabei können Ortswünsche angegeben aber leider nicht immer erfüllt werden. Die Praktikumgruppe umfasst 2-4 Personen, die zusammen eine Klasse besuchen. Zusätzlich bekommt jede Gruppe eine/n Professor/in oder Dozent/in zugewiesen, die sich in der Regel alle zwei Wochen den Unterricht anschaut und ihn mit den Praktikanten und der Mentorin gemeinsam reflektiert.
Achtung: Als Voraussetzung für das erste Tagespraktikum in der Nebenfachrichtung muss ein Seminar, dass für diesen Zweck ausgeschrieben ist besucht und testiert werden (im Vorlesungsverzeichnis durch den Vermerk „Anlage 3 Schein“ zu erkennen).
Praktikumsamt für Sonderschulen:
Petra Schaller
Zimmer 348
Telefon: 06221/477-196
E-Mail
Mo./Di./Do. 10:00-12:00 Uhr
Sonderpädagogik kann in Heidelberg auch als Aufbaustudiengang studiert werden. Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind das 1. Staatsexamen für ein Lehramt. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Manche „gönnen“ sich jedoch auch noch ein 5. Semester, da es sehr zeit- & arbeitsintensiv ist, das Aufbaustudium in 4. Semestern zu absolvieren. Das Aufbaustudium unterscheidet sich nicht wesentlich vom Hauptstudium des 4 + 4 Modells.
Es werden in jeder der beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen ein Tagespraktikum und ein vierwöchiges Blockpraktikum absolviert und zusätzlich – falls man sich hierfür keine andere (auch außerschulische, pädagogische Tätigkeit) anerkennen lassen kann – ein dreiwöchiges Praktikum, egal in welcher Fachrichtung. Hier werden in der Regel auch ein freiwilliges soziales Jahr, Betreuung einer Behindertenfreizeit etc. anerkannt.
Achtung: Die Wissenschaftliche Hausarbeit muss auf jeden Fall nochmals geschrieben werden.
Aufbaustudenten mit 1. und 2. Staatsexamen brauchen kein Referendariat an einer Sonderschule zu machen – können danach also direkt in den Schuldienst. Sie müssen jedoch im Rahmen der Tagespraktika in ihren beiden sonderpädagogischen Fachrichtungen eine benotete Lehrprobe ablegen.
Achtung: Da die Noten für das schon bestandene 1. Staatsexamen nicht in die Benotung für das 1. Staatsexamen an Sonderschulen mit einfließen, werden die einzelnen Noten des Aufbaustudiums anders bzw. stärker gewichtet als bei den 4+4 Studenten! Die Noten der studierten Unterrichtsfächer werden z.B. bei der Note des 1. Staatsexamens für Sonderschulen im Aufbaustudiengang nicht mit bewertet. Die genaue Gewichtung findet sich hier.