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Studium: Allgemeine
Hinweise / Studienaufbau
Hinweise
zum Studium des Heimat- und Sachunterrichts
Das Studium des Heimat- und Sachunterrichts
(HuS) umfaßt drei Bereiche:
1. Grundlegende Strukturen und Bedingungen
des Lernens im HuS
2. Integrative Formen und Inhalte im HuS
3. Fachliche und didaktische Aspekte der Fächer
In allen drei Bereichen findet der auf den
Heimat- und Sachunterricht bezogene Anfangsunterricht Berücksichtigung.
Im 2. Bereich wird auch der Besuch von anderen
Fächern empfohlen.
Im 3. Bereich werden im gewählten Vertiefungsfach
8 SWS studiert, in der Regel im Grundstudium 4 SWS und im Hauptstudium
4 SWS. Weitere 4 SWS sind in anderen Fächern zu studieren.
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Grundstudium
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Hauptstudium
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Bereich
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1. Sem.
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2. Sem.
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3. Sem.
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4. Sem.
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5. Sem.
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6. Sem.
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| 1. Grundlegende Strukturen
und Bedingungen des Lernens im HuS |
4 SWS
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5 SWS
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| 2. Integrative Formen und
Inhalte im HuS |
4 SWS
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10 SWS
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| 3. Fachliche und didaktische
Aspekte der Fächer |
4 SWS
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8 SWS
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Insgesamt:
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12 SWS
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23 SWS
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Grundstudium:
Das Grundstudium umfaßt 12 SWS und wird mit dem HuS-Anteil der Zwischenprüfung
abgeschlossen.
Zwischenprüfung:
Die qualifizierten Leistungsnachweise von 3 Veranstaltungen gelten als
HuS-Anteil der Akademischen Zwischenprüfung. Eine dieser Veranstaltungen
hat sich auf den 1. Bereich "Grundlegende Strukturen und Bedingungen
des Lernens im HuS" zu beziehen, eine auf den 2. Bereich " Integrative
Formen und Inhalte im HuS" und eine weitere auf den 3. Bereich, insbesondere
auf "Arbeitsmethoden, Techniken und Hilfsmittel" (möglichst)
im Vertiefungsfach.
Einer der Leistungsnachweise für die
Zwischenprüfung muss die Anfertigung eines Portfolios enthalten (ob die
Möglichkeit dazu in der gewählten Grundlagenveranstaltung besteht, ist jeweils
mit der Dozentin / dem Dozenten abzusprechen bzw. wird per Aushang bekannt
gegeben).
Hauptstudium:
Das Hauptstudium umfaßt 23 SWS. Im Hauptstudium sind ein Seminarschein im
2. Bereich, ein Hauptseminarschein im 1. Bereich und ein
Hauptseminarschein im 3. Bereich im gewählten Vertiefungsfach zu
erwerben. Vergleiche auch die Angaben in der Studienordnung.
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