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Allgemeine Fragen

Eine Reihe von typischen Fragen zum Studium werden Ihnen hier beantwortet

 

Studienordnung Erweiterungsstudium Medienpädagogik

(gemäß Prüfungsordnung GHS vom 22.07.2003 sowie Prüfungsordnung RL vom 24.08.2003)

 

Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik ist ein zweisemestriger Studiengang im Umfang eines Leitfaches. Die 24 SWS bestehen aus 20 SWS Lehrveranstaltungen und einem mindestens 4-wöchigen Medien-Praktikum (entspricht 4 SWS). Die Erweiterungsprüfung kann erst im Anschluss an die erste Staatsprüfung abgeschlossen werden.

Der Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik verbindet Medienpraxis (Video-/ Audio-/ Multimedia-Produktionen), Mediendidaktik (Präsentationstechniken, Lehr- und Lernmaterialien etc.), medienpädagogische Konzepte und Medienwissenschaft mit praktischer Berufsausbildung (Lehrer in Aus- und Fortbildung mit Schwerpunkt Medienpädagogik; Transfer zum Journalismus in TV, Radio, Print, Multimedia; Lektoren im Bildungsbereich; Referenten im Bereich Kinder-, Jugend- und Bildungsmedien, Medienforschung u.a.).

Lehrende sind Dozenten der Hochschule im Schwerpunkt Medienpädagogik sowie externe Lehrbeauftragte aus Print, Hörfunk, Fernsehen, Landesbildstellen u.a. Zudem können ausgewählte interdisziplinäre Veranstaltungsangebote mit Medienbezug (Angaben hierzu im Vorlesungsverzeichnis) belegt werden. Zentrum für die Betreuung der Medienpraxis bildet das AVZ (Audiovisuelles Medienzentrum) der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.

 

A. Inhaltsbereiche des Studiums


Modul 1: Grundlagen der Medienpädagogik und Medienwissenschaft

» Gegenstandbereiche, Grundbegriffe und Theorien der Medienpädagogik und Medienwissenschaft
» Medienpädagogische Aufgaben- und Forschungsfelder im Bildungsbereich

Das Modul 1 wird im Erweiterungsstudium mit 2 SWS studiert.


Modul 2: Medien- und Kommunikationstheorien

 

» Allgemeine Medien-, Kommunikations- und Wirkungstheorien
» Aufbau von Mediensystemen; Funktion von Massen- und Individualmedien
» Ansätze der Medienerziehung und Medienpädagogik; Handlungsfelder medienpädagogischer Praxis in Schule, Hochschule und außerschulischen
Bereichen
» Mediensozialisation und Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen
» Medienforschung und medienpädagogische Forschung
» Mediengeschichte

Das Modul 2 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.

 

Modul 3: Medienprogramme und Medienanalyse

 

» Aufbau, Struktur und Sprache von Medienprogrammen in Fernsehen, Hörfunk, Print, Multimedia
» Mediengattungen (Formsprache im Journalismus, in szenisch-fiktiven Formen, Shows, Werbung u.a.)
» Edutainment und Lernsoftware
» Kinder- und Jugendprogramme, Kinder- und Jugendschutz
» Medien und Wissensmanagement; Information Literacy

Das Modul 3 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.


Modul 4: Mediendidaktik und Medienproduktion

» Lehren und Lernen mit Medien; Beurteilung und Anwendung von neuen Bildungstechnologien
» Entwicklung und Einsatz von audiovisuellen und multimedialen Unterrichts- und Präsentationsmedien für unterschiedliche Unterrichtsfächer
» Entwicklung, Gestaltung und Produktion von AV-Medien und Multimedia-Einheiten (Trickfilm, Radiowerkstatt, Kinderfilme, Lernsoftware u.a.)
» Aspekte der Medienästhetik

Das Modul 4 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.


Modul 5: Medienpraktikum und medienpädagogische Berufsorientierung

 

Zusätzlich ist in den Semesterferien ein außerschulisches und außerhochschulisches Praktikum mit medienpraktischem Schwerpunkt im Zeitumfang von mindestens 4 Wochen obligatorisch. Bereiche hierfür sind nach Absprache z.B. Rundfunk, Fernsehen, Presse, Verlagswesen, PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Spiel- und Lern-Software, medienpädagogische Institutionen.

Das Modul 5 wird im Erweiterungsstudium mit 4 SWS angerechnet.

 

B. Leistungsnachweise und Prüfung

1. Leistungsnachweise

Voraussetzung für die Erweiterungs-Prüfung sind

» Der Nachweis über eine Teilnahme an der Einführungsveranstaltung im Modul 1 („Einführung in die Medienpädagogik und Medienwissenschaft“).
» Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 2 oder 3..
» Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 4, die durch eine eigenverantwortliche Medienproduktion mit schriftlicher Ausarbeitung dokumentiert wird.
» Die Vorlage einer aussagekräftigen Präsentationsmappe. Sie enthält u.a.
» einen Bericht über den individuellen Studienverlauf im Erweiterungsstudium Medienpädagogik.
» die Beschreibung medienpraktischer Tätigkeiten in und außerhalb der Hochschule.
» den Nachweis über ein Medienpraktikum zusammen mit einem ausführlichen Praktikumsbericht (Leitfaden im AVZ).
» eine Sammlung eigenverantwortlich erstellter Medienproduktionen.
» eine Kopie der Seminar- und Hausarbeiten, die in den Modulen 2 oder 3 erstellt wurden.


2. Erweiterungs-Prüfung Medienpädagogik

Gegenstand der Staatsprüfung sind im Schwerpunkt Inhalte des Moduls 2 oder 3, die nicht nachgewiesen wurden. Kenntnisse aus den anderen Modulinhalten werden vorausgesetzt.

Sie finden die Studienordnung als pdf-Datei (hier § 72/73 auf den Seiten 280f.)

 


Studium Diplompädagogik mit Wahlpflichtfach Medien

 

Im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft kann Medienpädagogik als Wahlpflichtfach belegt und auch die Diplomarbeit im Schwerpunkt Medienpädagogik verfasst werden. Dieser Studiengang wird nur noch für begrenzte Zeit angeboten. Studien- und Prüfungshinweise als pdf-Datei