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Akademische Zwischenprüfung. Im Erziehungswissenschaftlichen Bereich wird die Akademische Zwischenprüfung entweder in der Erziehungswissenschaft (Allgemeiner Pädagogik/Schulpädagogik) oder in der Psychologie abgelegt. Die Studierenden können wählen. Die Klausur in Psychologie dauert 90 Minuten und besteht aus 40 Mehrfachwahlaufgaben (mutiple choice Items). Die Inhalte der Klausur beziehen sich auf beide in den Prüfungsordnungen (GHPO/ RPO/SPO) für Modul I beschriebenen Bereiche Lehren und Lernen (L&L) sowie Entwicklung in sozialen Kontexten (EsK). Beide Inhaltsbereiche sind durch eine für alle Vorlesungen gleiche Literaturgrundlage repräsentiert (s. Homepage). Die 40 Klausuritems beziehen sich auf diese Literaturgrundlage. Da die Vorlesungen inhaltliche unterschiedliche Schwerpunkte setzen (entweder L&L oder EsK) und damit immer nur ein Teil der Literatur mit den Vorlesungsinhalten kompatibel ist und diese zudem das Inhaltsspektrum der vorgegebenen Literatur erweitern, ist ein Teil der Grundlagenliteratur im Selbststudium zu lesen und zu bearbeiten. Über das Anmeldeverfahren zur Akademischen Zwischenprüfung und Lernkontrolle in Psychologie wird in den Einführungsvorlesungen, auf der Homepage des Faches Psychologie und per Aushang rechtzeitig informiert. Zum Schreiben der entsprechenden Klausur wird den Studierende empfohlen, eine der drei Vorlesung regelmäßig zu besuchen. Die Klausurergebnisse werden in der Regel binnen kürzester Zeit (in der Regel sogar am der Klausur folgenden Tag) über die Homepage des Faches in anonymisierter Form (Matrikelnummer) bekannt gegeben. Klausur zur Lernkontrolle Modul 1. Studierende, welche die Akademischen Zwischenprüfung nicht im Fach Psychologie, sondern der Erziehungswissen-schaft schreiben, soll die Möglichkeit gegeben werden eine Leistungsrückmel-dung über das erfolgreiche Studium von Modul 1 zu erhalten, da das Weiter-studium im Modul II auf den Inhalte des Modul I aufbaut. Dazu wird eine Klausur zur Lernkontrolle angeboten, deren Anforderungen und Inhalte identisch mit denen der Akademischen Zwischenprüfung sind. Die Teilnahme ist freiwillig; teilnehmen können nur Studierende, die nicht die Akademische Zwischenprüfung in Psychologie ablegen wollen oder wiederholen müssen. Das Bestehen der Klausur zur Lernkontrolle führt nicht zu einem qualifizierten Leistungsnachweis und wird lediglich im Formular Dokumentation des Studienverlaufs und auf vom Fach geführten Listen festgehalten. Das Nichtbestehen der Klausur zur Lernkontrolle hat keine rechtswirksamen Auswirkungen. Die Klausurteilnahme kann einmalig wiederholt werden. Das Schreiben der Klausur zur Lernkontrolle kann, wie auch die Akademische Zwischenprüfung, nur im Rahmen von Modul 1 erfolgen, da Modul II auf Modul I aufbaut. Termin: Termin Akademische Zwischenprüfung (AZP) im WS 2010/2011: Termin Lernkontrolle (LK) im WS 2010/2011: Räume werden noch bekannt gegeben. Voranmeldung zu AZP und Lernkontrolle hier! |
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Letzte Änderung: 17. November 2011 |
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Akademische Zwischenprüfung (GHPO / RPO / SPO) |

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