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Voraussetzung für ein Sportstudium an der Päd. Hochschule Heidelberg ist das Bestehen
der Sporteingangsprüfung.
Sämtliche Formulare finden Sie ab sofort im Downloadcenter!
Sporteingangsprüfung (als PDF-Datei)
Kontakt: sport@ph-heidelberg.de
Anmeldeschluss: 15. Mai 2010
Hauptprüfungstermin: 12.06.2010
Nachprüfungstermin: 06.07.2010
Anmeldeformular Anmeldeformular zum Wiederholungstermin Schulbescheinigung
Videoclip zur Gerätturnprüfung: Reck (Frauen)
Barren
Boden (Frauen und Männer)
Sprung (Männer und Frauen)
Der Videoclip zur Gerätturnprüfung wurde freundlicherweise von der Päd. Hochschule Schwäbisch Gmünd zur Verfügung gestellt
und ist an allen Päd. Hochschulen in Baden-Württemberg gültig.
| 1. Rechtsgrundlage | Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport. D. h. wer das Fach Sport studieren will, muss diese Prüfung erfolgreich absolvieren. |
| 2. Prüfungsziel | Nachweis einer für das Sportstudium notwendigen sportlichen Leistungsfähigkeit (Eignung und Motivation). |
| 3. Anmeldung zur Prüfung | a) Den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung
kann stellen, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder in
dem Jahr, in dem die Prüfung stattfindet, erwerben wird (amtlich beglaubigte
Bescheinigung der Schule). b) Der Antrag zur Anmeldung ist bis zum 15. Mai des (jeweiligen) Jahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, einzureichen (Ausschlussfrist): Pädagogische Hochschule Heidelberg, Abteilung Sportpädagogik, Im Neuenheimer Feld 720, 69120 Heidelberg. Nach diesem Termin eingehende Anträge und Befreiungsunterlagen können für das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. c) Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine Bestätigung durch die Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik erfolgt nicht. d) Bewerber/innen, die zum Haupttermin verletzt sind oder aus einem anderen, von ihnen nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme verhindert sind, müssen ihren Zulassungsantrag zum Nachtermin ebenfalls bis zum 15. Mai des (jeweiligen) Jahres eingereicht haben. Die Zulassung zum Nachtermin ist nur mit einem Nachweis über den Grund der Verhinderung möglich (ärztliches Attest). Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport. e) Bei Bewerber/innen, die am Haupttermin nicht alle Leistungen erfüllen konnten, beschränkt sich die Nachprüfung auf die Übungen, für die die Leistungsanforderungen nicht erbracht oder die wegen Verletzung nicht abgelegt wurden. |
| 4. Anmeldeunterlagen | Anmeldeinformationen/-unterlagen finden Sie hier: (Antrag) Den Anmeldeunterlagen sind beizufügen: ein vollständig und lesbar ausgefülltes Anmeldeformular, ein aktuelles Passfoto (Name, Vorname auf der Rückseite angeben!), ein ärztliches Zeugnis über die Sporttauglichkeit (Attest darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als 3 Monate sein) der Hinweis, ob Gymnastik als Teilgebiet gewählt wird oder nicht (ankreuzen), der Hinweis (ankreuzen) auf die bevorzugte Schwimmtechnik und auf die zwei oder drei bevorzugten Sportspiele, in denen Sie geprüft werden möchten. (s. Anlage "Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren") |
| 5. Prüfungsbefreiung | a) Wer eine praktische Abiturprüfung im Profil-/Neigungsfach (4. oder 5. Prüfungsfach) Sport
abgelegt und mindestens 8 Punkte erreicht hat, kann von diesen praktisch geprüften Teilgebieten
unter Vorlage einer (beglaubigten) Bescheinigung der Schule befreit werden,
wenn die Prüfung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Befreiung
stellt der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport aus. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen d. h. Leichtathletik und Turnen am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten. b) Wer gerade im Abitur steht und die praktische Abiturprüfung bereits abgelegt hat, kann von diesen praktisch geprüften Teilgebieten unter Vorlage einer Bescheinigung, befreit werden (s. Anlage: Antrag Schule). Bitte nur diese Vorlage und nur im Original senden . Pädagogische Hochschule Heidelberg e) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 6 ff der gemeinsamen Satzung gelten entsprechend für Bewerber/innen, die in höhere Fachsemester aufgenommen werden wollen und zuvor an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung studiert haben, bei der für die Aufnahme des Studiums im Studienfach Sport eine Aufnahmeprüfung vorgeschrieben war. Hat der/die Bewerber/Bewerberin in seinem/ihrem Studium an einer solchen Hochschule Leistungen erbracht, die erwarten lassen, dass er/sie den praktischen Anforderungen des weiteren Studiums gerecht wird, kann er/sie von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Die Entscheidung trifft der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. Grundlage hierfür ist ein beglaubigter und eindeutiger Nachweis der erbrachten und vergleichbaren Leistungen. f) Wer eine Befreiung für eine bereits absolvierte Sporteingangsprüfung benötigt (Voraussetzung der Gleichwertigkeit), muss den Befreiungsantrag ebenfalls bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres stellen, um bei eventueller Nichtanerkennung von Prüfungselementen noch an der Sporteingangsprüfung teilnehmen zu können. |
| 6. Prüfungstermin | 1. Prüfungstermin: * Mai, in Ausnahmen Anfang Juni Wiederholungstermin: Anfang Juli Prüfungsort: Heidelberg, Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik, Im Neuenheimer Feld 720 |
| 7. Gültigkeit d. Bescheinigung | Die Bescheinigung der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung wird von allen Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs anerkannt und ist für das Zulassungsverfahren der auf die Eignungsfeststellungsprüfung folgenden drei Studienjahre gültig. |
| 8.Bewerbung/Immatrikulation | Grundsätzliche Informationen zur Zulassung (ggf. zu Zulassungsbeschränkungen) und die Zulassungs- und Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie im Sekretariat für Studienangelegenheiten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unter studisek@vw.ph-heidelberg.de |
| 9. Prüfungsanforderungen | Die Eignungsfeststellungsprüfung erstreckt sich nach näherer
Maßgabe der Anlage auf folgende Teilgebiete (s. Anlage: "Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe"): Alle sieben Prüfungselemente der Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind zu absolvieren. Generell gilt: Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselement als nicht absolviert und sind beim Nachtermin zu wiederholen. |
| 10. Fristen | Fällt das Ende einer der Fristen auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages. |
| 11. Durchführungshinweise | a) Organisatorisches Fragen zur Eignungsfeststellungsprüfung richten Sie bitte an das Abteilungssekretariat (sport@ph-heidelberg.de). |
| 12. Anreise | Anreiseinformationen können Sie auf der Homepage des VRN erhalten. www.vrn.de Die Haltestelle an der Siea ussteigen müssen heißt: Olympiastützpunkt, Im Neuenheimer Feld |
Anlage "Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe"
1. Leichtathletik Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von
sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).
Generell gilt:
Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
Nachtermin zu wiederholen.
Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf
eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.
| Bewerber | Bewerberinnen | |
| a) 100 m-Lauf | 13,4 sec | 15,7 sec |
| b) 2000 m-Lauf | ----- | 10,30 min |
| c) 3000 m-Lauf | 13,0 min | ----- |
| d) Weitsprung* oder Hochsprung* |
4,70 m 1,40 m |
3,80 m 1,20 m |
| e) Kugelstoßen* oder Schleuderball* |
8,25 m (Kugel 6,25 kg) 35 m (1,5 kg) |
6,75 m (Kugel 4,0 kg) 25 m (1,0 kg) |
*Im Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Schleuderball sind drei Versuche zugelassen.
Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von
sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).
Generell gilt:
Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
Nachtermin zu wiederholen.
Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf
eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.
Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform
demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als
Durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung
am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition, ist als durchgefallen
zu werten. Ebenso ist die ½ Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft
zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes).
An jedem Gerät ist
eine Wiederholung zugelassen.
a) Boden
Bewerber |
Bewerberin |
| Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Ausschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts | Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts |
b) Sprung
Bewerber |
Bewerberinnen |
| Sprunghocke Pferd (längs/ 1,30m hoch); Sprungtisch (1,35m hoch) | Sprunghocke Pferd (quer/ 1,20m hoch); Sprungtisch (1,25m hoch) |
c) Barren/ Reck
Bewerber |
Bewerberinnen |
| (Barren: 1,70 - 1,80m hoch) Kippe aus dem Kipphang in den Grätschsitz , aus dem Grätschsitz abrollen in den Oberarmhang, Stemme rückwärts, Vorschwung, Wende in den Außenquerstand. | (Reck: kopfhoch) Hüftaufschwung ohne Schwungbeineinsatz, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Felgunterschwung aus dem Stütz mit ½ Drehung. |
| Bewerber | Bewerberinnen | |
| 100 m Brust oder wahlweise | 1.57,5 min | 2.07,5 min |
| 100 m Kraul | 1.47,5 min | 1.57,5 min |
Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen drei Spiele, sofern Gymnastik
nicht gewählt wird. Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die
Gymnastik als Teilgebiet wählen, werden zwei Spiele verlangt.
Die Spielprüfungen werden in spielnahen
Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.)
10 Minuten Dauer abgenommen.
| a) Basketball: b) Fußball: c) Handball: d) Volleyball: |
Spielform 3:3 (auf einen Korb (ggf. 3:3+1") Spielform 4:4 (auf zwei Tore (ggf. 4:4+1") Spielform 4:4 (auf ein Tor) Spielform 4:4 |
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Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente
in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten
im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.
5. Gymnastik
Wird Gymnastik nicht gewählt, werden aus den unter Ziffer 4 genannten Spielen
drei Spiele verlangt.
Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf
die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie
die Koordination Wert
gelegt wird.
Der/die Bewerber/in hat die Wahl zwischen einer selbst gestalteten Bewegungsverbindung
ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder
einer vorgegebenen Bewegungsverbindung
mit dem Seil.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung, die bei Nichtgelingen
einmal wiederholt werden kann.
Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn
der Prüfung beispielhaft gezeigt.
Es ist eine Wiederholung zugelassen.
Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät
Der/die Bewerber/in zeigt eine von ihm/ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung
(max. 60sec.), in welcher folgende gymnastische
Elemente enthalten sein müssen:
Grundformen der Gymnastik
Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung) Hüpfen (vorwärts, rückwärts)
- Seitgalopp (rechts, links) Federn
(Einzel-, Doppel- und/oder Schlussfedern);
ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein z.
B. Standwaage);
ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o. g. Elemente.
| Bewertungskriterien: | Rhythmischer Ablauf; räumliche Gestaltung; technische Ausführung; Bewegungsweite; Koordination der Einzelbewegungen. |
Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil
| Takt: | |
| 1. 1-8 | 8 Laufschritte mit Seildurchschlag vorwärts (der Seildurchschlag erfolgt bei jedem 2. Schritt - Zweierlauf); |
| 2. 1-4 4-8 |
2 Doppelfederungen am Ort mit 2 Seildurchschlägen vorwärts; Schlusssprünge am Ort mit jeweils einem Seildurchschlag vorwärts; |
| 3. 1-8 | 3 Seitgaloppschritte nach rechts und ein Schlusssprung, 3 Seitgaloppschritte nach links und ein Schlusssprung mit je einem Seildurchschlag vorwärts; |
| 4. 1-4 5-8 |
einen Achterschwung vorwärts (Knoten in beiden Händen), an
der linken Seite beginnend; 1/2 Drehung links, dabei das Seil an der linken Seite vorbeischwingen zur Vorhalte; |
| 5. 1-8 | 8 Laufschritte vorwärts mit je einem Seildurchschlag vorwärts (Einerlauf), |
| 6. 1-8 | 1/1 Schrittdrehung links mit einem Vorwärtskreisschwung an der linken Körperseite. Während der letzten beiden Schritte das Seil offen an der linken Körperseite ausschwingen lassen. |
Bewertungskriterien: Rhythmischer Ablauf; Koordinierung
von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik;
Bewegungsweite