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                            Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik
 

                  

  

  Voraussetzung für ein Sportstudium an der Päd. Hochschule Heidelberg ist das Bestehen
  der Sporteingangsprüfung.

  Sämtliche Formulare finden Sie ab sofort im Downloadcenter!

  Sporteingangsprüfung (als PDF-Datei)
  Kontakt: sport@ph-heidelberg.de
  
  Anmeldeschluss: 15. Mai 2010

  Hauptprüfungstermin: 12.06.2010
  Nachprüfungstermin:
06.07.2010

  Anmeldeformular  Anmeldeformular zum Wiederholungstermin   Schulbescheinigung

  Vorlage ärztl. Attest

  Videoclip zur Gerätturnprüfung:  Reck (Frauen)
                                                 Barren
                                                 Boden (Frauen und Männer)
                                                 Sprung (Männer und Frauen)

  Der Videoclip zur Gerätturnprüfung wurde freundlicherweise von der Päd. Hochschule Schwäbisch Gmünd zur Verfügung gestellt
  und ist an allen Päd. Hochschulen in Baden-Württemberg gültig.   

  1. Rechtsgrundlage Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs für das Eignungsfeststellungsverfahren des Studiums im Fach Sport. D. h. wer das Fach Sport studieren will, muss diese Prüfung erfolgreich absolvieren.
  2. Prüfungsziel Nachweis einer für das Sportstudium notwendigen sportlichen Leistungsfähigkeit (Eignung und Motivation).
  3. Anmeldung zur Prüfung a) Den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsfeststellungsprüfung kann stellen, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat oder in dem Jahr, in dem die Prüfung stattfindet, erwerben wird (amtlich beglaubigte Bescheinigung der Schule).

b) Der Antrag zur Anmeldung ist bis zum 15. Mai des (jeweiligen) Jahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, einzureichen (Ausschlussfrist): Pädagogische Hochschule Heidelberg, Abteilung Sportpädagogik, Im Neuenheimer Feld 720, 69120 Heidelberg. Nach diesem Termin eingehende Anträge und Befreiungsunterlagen können für das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

c) Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine Bestätigung durch die Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik erfolgt nicht.

d) Bewerber/innen, die zum Haupttermin verletzt sind oder aus einem anderen, von ihnen nicht zu vertretenden Grund an der Teilnahme verhindert sind, müssen ihren Zulassungsantrag zum Nachtermin ebenfalls bis zum 15. Mai des (jeweiligen) Jahres eingereicht haben. Die Zulassung zum Nachtermin ist nur mit einem Nachweis über den Grund der Verhinderung möglich (ärztliches Attest). Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport.

e) Bei Bewerber/innen, die am Haupttermin nicht alle Leistungen erfüllen konnten, beschränkt sich die Nachprüfung auf die Übungen, für die die Leistungsanforderungen nicht erbracht oder die wegen Verletzung nicht abgelegt wurden.
  4. Anmeldeunterlagen Anmeldeinformationen/-unterlagen finden Sie hier: (Antrag) Den Anmeldeunterlagen sind beizufügen:
ein vollständig und lesbar ausgefülltes Anmeldeformular,
— ein aktuelles Passfoto (Name, Vorname auf der Rückseite angeben!),
— ein ärztliches Zeugnis über die Sporttauglichkeit (Attest darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht   
    älter als 3 Monate sein)
— der Hinweis, ob Gymnastik als Teilgebiet gewählt wird oder nicht (ankreuzen),
— der Hinweis (ankreuzen) auf die bevorzugte Schwimmtechnik
     und auf die zwei oder drei bevorzugten Sportspiele, in denen Sie geprüft werden möchten. (s. Anlage "Antrag auf Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren")
  5. Prüfungsbefreiung

a) Wer eine praktische Abiturprüfung im Profil-/Neigungsfach (4. oder 5. Prüfungsfach) Sport abgelegt und mindestens 8 Punkte erreicht hat, kann von diesen praktisch geprüften Teilgebieten unter Vorlage einer (beglaubigten) Bescheinigung der Schule befreit werden, wenn die Prüfung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Befreiung stellt der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport aus.

Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen d. h. Leichtathletik und Turnen am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

b) Wer gerade im Abitur steht und die praktische Abiturprüfung bereits abgelegt hat, kann von diesen praktisch geprüften Teilgebieten unter Vorlage einer Bescheinigung, befreit werden (s. Anlage: Antrag Schule). Bitte nur diese Vorlage und nur im Original senden .

c) Studienbewerber/innen, die eine Eignungsfeststellungsprüfung an einer anderen Hochschule/Universität erfolgreich abgelegt haben, werden, wenn die Bedingungen vergleichbar sind (Aspekt der Gleichwertigkeit), befreit. Die Befreiung stellt, nach schriftlich gestelltem formlosen Antrag, (für das WS bis zum 15. Mai d. Jahres, für das SoSe bis zum 15. Jan. d. Jahres) der Vorsitzende der Prüfungskommission in der Abt. Sportpädagogik, nach entsprechender Vorlage der geleisteten Anforderungen, aus.

Im laufenden Eignungsfeststellungsverfahren müssen Anträge auf Anerkennung bis zum 15. Juli vorliegen.

Pädagogische Hochschule Heidelberg
Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik
Im Neuenheimer Feld 720
69120 Heidelberg


d) Hochschulortwechsler/innen müssen sich bezüglich der Eignungsfeststellungsprüfung oder Anrechenbarkeit von Leistungen direkt und rechtzeitig mit der Abteilung Sportwissenschaft/Sportpädagogik in Verbindung setzen.

e) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 6 ff der gemeinsamen Satzung gelten entsprechend für Bewerber/innen, die in höhere Fachsemester aufgenommen werden wollen und zuvor an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung studiert haben, bei der für die Aufnahme des Studiums im Studienfach Sport eine Aufnahmeprüfung vorgeschrieben war. Hat der/die Bewerber/Bewerberin in seinem/ihrem Studium an einer solchen Hochschule Leistungen erbracht, die erwarten lassen, dass er/sie den praktischen Anforderungen des weiteren Studiums gerecht wird, kann er/sie von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Die Entscheidung trifft der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. Grundlage hierfür ist ein beglaubigter und eindeutiger Nachweis der erbrachten und vergleichbaren Leistungen.

f) Wer eine Befreiung für eine bereits absolvierte Sporteingangsprüfung benötigt (Voraussetzung der Gleichwertigkeit), muss den Befreiungsantrag ebenfalls bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres stellen, um bei eventueller Nichtanerkennung von Prüfungselementen noch an der Sporteingangsprüfung teilnehmen zu können.

  6. Prüfungstermin 1. Prüfungstermin: * Mai, in Ausnahmen Anfang Juni
Wiederholungstermin: Anfang Juli
Prüfungsort: Heidelberg, Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik, Im Neuenheimer Feld 720
  7. Gültigkeit d. Bescheinigung Die Bescheinigung der bestandenen Eignungsfeststellungsprüfung wird von allen Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs anerkannt und ist für das Zulassungsverfahren der auf die Eignungsfeststellungsprüfung folgenden drei Studienjahre gültig.
  8.Bewerbung/Immatrikulation Grundsätzliche Informationen zur Zulassung (ggf. zu Zulassungsbeschränkungen) und die Zulassungs- und Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie im Sekretariat für Studienangelegenheiten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unter studisek@vw.ph-heidelberg.de
  9. Prüfungsanforderungen

Die Eignungsfeststellungsprüfung erstreckt sich nach näherer Maßgabe der Anlage auf folgende Teilgebiete (s. Anlage: "Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe"):

Leichtathletik
Schwimmen
Gerätturnen
Sportspiele
Gymnastik

Alle sieben Prüfungselemente der Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind zu absolvieren. Generell gilt: Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselement als nicht absolviert und sind beim Nachtermin zu wiederholen.
Unternimmt es ein/e Bewerber/in, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, ist er/sie von der Prüfung auszuschließen. An einer eventuellen Nachprüfung gemäß § 4 Absatz 2 darf er/sie nicht teilnehmen.

  10. Fristen Fällt das Ende einer der Fristen auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.
  11. Durchführungshinweise

a) Organisatorisches
— Überprüfung der Anmeldeliste im Abteilungssekretariat Sport
     (7.30 Uhr/Gebäude 720)
— PH-interne Begrüßung der Teilnehmer (ca. 8.00 Uhr)
— Prüfungsbeginn (9.00 Uhr)

b) Praktische Hinweise
— Personalausweis und funktionelle Sport- und Schwimmkleidung sind mitzubringen. Für Wertsachen       wird keine Haftung übernommen.
— Die Prüfung erstreckt sich bis in den späten Nachmittag.
Es empfiehlt sich, eine Kleinigkeit zum Essen/Trinken mitzubringen.
Zusätzlich steht i. d. R. das "Sportler- Casino" zur Verfügung.
Die Kenntnis der sportlichen Anforderungen sowie Regelkenntnisse werden vorausgesetzt. Die vorherige Überprüfung der eigenen sportlichen Leistungsfähigkeit wird dringend empfohlen.

Fragen zur Eignungsfeststellungsprüfung richten Sie bitte an das Abteilungssekretariat (sport@ph-heidelberg.de).

12. Anreise Anreiseinformationen können Sie auf der Homepage des VRN erhalten. www.vrn.de
Die Haltestelle an der Siea ussteigen müssen heißt: Olympiastützpunkt, Im Neuenheimer Feld

Anlage "Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe"

  1. Leichtathletik   Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von   
  sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).
  Generell   gilt:

  Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
  Nachtermin zu wiederholen.
  Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf
  eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
  Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

  Bewerber Bewerberinnen
  a) 100 m-Lauf 13,4 sec 15,7 sec
  b) 2000 m-Lauf ----- 10,30 min
  c) 3000 m-Lauf 13,0 min -----
  d) Weitsprung*
  oder
  Hochsprung*
4,70 m

1,40 m
3,80 m

1,20 m
  e) Kugelstoßen*
  oder
  Schleuderball*
8,25 m (Kugel 6,25 kg)

35 m (1,5 kg)
6,75 m (Kugel 4,0 kg)

25 m (1,0 kg)

  *Im Weitsprung, Hochsprung, Kugelstoßen und Schleuderball sind drei Versuche zugelassen.

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  2. Gerätturnen

  Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von   
  sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).
  Generell   gilt:

  Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
  Nachtermin zu wiederholen.
  Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf
  eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
  Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

  Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als       Durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu  wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition, ist als   durchgefallen zu werten. Ebenso ist die ½ Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes).
  An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.

  a) Boden

Bewerber
Bewerberin
  Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum   Stand, Ausschwingen zum flüchtigen Handstand,   Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts

  b) Sprung

Bewerber
Bewerberinnen
  Sprunghocke Pferd (längs/ 1,30m hoch);   Sprungtisch (1,35m hoch) Sprunghocke Pferd (quer/ 1,20m hoch); Sprungtisch (1,25m hoch)

  c) Barren/ Reck

Bewerber
Bewerberinnen
  (Barren: 1,70 - 1,80m hoch) Kippe aus dem   Kipphang in den Grätschsitz , aus dem   Grätschsitz abrollen in den Oberarmhang,   Stemme rückwärts, Vorschwung, Wende in den   Außenquerstand. (Reck: kopfhoch) Hüftaufschwung ohne Schwungbeineinsatz, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Felgunterschwung aus dem Stütz mit ½ Drehung.

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  3. Schwimmen

  Bewerber Bewerberinnen
  100 m Brust oder wahlweise 1.57,5 min 2.07,5 min
  100 m Kraul 1.47,5 min 1.57,5 min

  4. Spiele

  Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen drei Spiele, sofern Gymnastik nicht gewählt wird. Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die
  Gymnastik als Teilgebiet wählen, werden zwei Spiele verlangt.
  Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.) 10 Minuten Dauer abgenommen.

  a) Basketball:
  b) Fußball:
  c) Handball:
  d) Volleyball:
Spielform 3:3 (auf einen Korb (ggf. 3:3+1")
Spielform 4:4 (auf zwei Tore (ggf. 4:4+1")
Spielform 4:4 (auf ein Tor)
Spielform 4:4

  Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten
  im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.

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  5. Gymnastik
  Wird Gymnastik nicht gewählt, werden aus den unter Ziffer 4 genannten Spielen drei Spiele verlangt.

  Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie
  die Koordination Wert gelegt wird.
  Der/die Bewerber/in hat die Wahl zwischen einer selbst gestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder
  einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil.
  Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung, die bei Nichtgelingen einmal wiederholt werden kann.
  Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.

  Es ist eine Wiederholung zugelassen.

  Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät

  Der/die Bewerber/in zeigt eine von ihm/ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung (max. 60sec.), in welcher folgende gymnastische
  Elemente enthalten sein müssen:

  Grundformen der Gymnastik

  Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung) Hüpfen (vorwärts, rückwärts) - Seitgalopp (rechts,   links) Federn
  (Einzel-, Doppel- und/oder Schlussfedern); ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit   abgespreiztem Spielbein z. B. Standwaage);
  ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o. g. Elemente.

  Bewertungskriterien: Rhythmischer Ablauf;
räumliche Gestaltung;
technische Ausführung;
Bewegungsweite;
Koordination der Einzelbewegungen.

  Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil

  Takt:  
  1.        1-8 8 Laufschritte mit Seildurchschlag vorwärts (der Seildurchschlag erfolgt bei jedem 2. Schritt - Zweierlauf);
  2.       1-4
            4-8
2 Doppelfederungen am Ort mit 2 Seildurchschlägen vorwärts;
Schlusssprünge am Ort mit jeweils einem Seildurchschlag vorwärts;
  3.        1-8 3 Seitgaloppschritte nach rechts und ein Schlusssprung,
3 Seitgaloppschritte nach links und ein Schlusssprung mit je einem Seildurchschlag vorwärts;
  4.       1-4
            5-8
einen Achterschwung vorwärts (Knoten in beiden Händen), an der linken Seite beginnend;
1/2 Drehung links, dabei das Seil an der linken Seite vorbeischwingen zur Vorhalte;
  5.        1-8 8 Laufschritte vorwärts mit je einem Seildurchschlag vorwärts (Einerlauf),
  6.        1-8 1/1 Schrittdrehung links mit einem Vorwärtskreisschwung an der linken Körperseite. Während der letzten beiden Schritte das Seil offen an der linken Körperseite ausschwingen lassen.

  Bewertungskriterien:    Rhythmischer Ablauf; Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
                                        technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik;
                                        Bewegungsweite

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