Neue Kooperation am Wissenschaftsstandort Heidelberg

Die SRH Hochschule Heidelberg und die PH Heidelberg arbeiten ab sofort zusammen: Ein entsprechender Rahmenvertrag wurde am 30. April unterzeichnet.

Prof. Dr. Anneliese Wellensiek und Prof. Dr. Jörg Winterberg

Die SRH Hochschule Heidelberg und die Pädagogische Hochschule Heidelberg arbeiten ab sofort zusammen: Einen entsprechenden Rahmenvertrag unterzeichneten Prof. Dr. Jörg Winterberg, Rektor der SRH Hochschule Heidelberg, und Prof. Dr. Anneliese Wellensiek, Rektorin der PH, am 30. April 2012. Ziel der Kooperation ist es, gemeinsame Wissenschafts- und Bildungsprojekte am Wissenschaftsstandort Heidelberg zu konzeptionieren und umzusetzen.

Die Kooperation sieht unter anderem die gegenseitige Öffnung von Master-Studiengängen und den Austausch von Lehrenden vor. "Geplant ist außerdem die Entwicklung neuer Studienkonzepte und Studiengänge sowie die Nutzung von Synergien, um von Erfahrungen und Kompetenzen des jeweils anderen zu lernen", erklärte Winterberg. Ein weiterer Schwerpunkt der Zusammenarbeit liegt in der Profilierung der akademischen Weiterbildung durch gemeinsame Konzepte. Aber auch in der Forschung wollen beide Hochschulen zukünftig intensiv zusammenarbeiten: "Wir planen den Auf- und Ausbau von gemeinsamen Forschungsclustern und Forschungsprojekten", so Wellensiek. Außerdem sieht der Rahmenvertrag ein gemeinsames Doktorandenprogramm zur Profilierung des akademischen Nachwuchses vor.

Die Zusammenarbeit Heidelberger Hochschulen hat Tradition: So bestehen bereits Kooperationen mit der Ruperto Carola sowie mit der Hochschule für Jüdische Studien. "Wir wollen den Wissenschaftsstandort Heidelberg gemeinsam nachhaltig fördern", erläuterte Winterberg den Hintergrund für die gemeinsamen Aktivitäten. Und auch Wellensiek freute sich über die neue Kooperation: "Ich bin mir sicher, dass die Zusammenarbeit unserer Hochschulen den lebendigen Austausch in Forschung und Lehre in Heidelberg weiter fördert."

Der Rahmenvertrag zwischen den Hochschulen gilt mit sofortiger Wirkung und bleibt vorerst für zehn Jahren in Kraft.