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Sporteingangsprüfung

Voraussetzung für ein Sportstudium an der Päd. Hochschule Heidelberg ist das Bestehen der Sporteingangsprüfung.

Leitfaden für Studienbewerber/innen zur Sporteingangsprüfung

1. Rechtsgrundlage   

Gemeinsame Satzung der Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs zur Sporteingangsprüfung.

Auf Grund § 58 Abs. 6 und 19 Abs. 1 Nr. 10 des Landeshochschul-gesetzes (LG) in der Fassung vom 1. Januar 2005 (GBI. S. 1 ff.) ist die Zulassung für das Studium im Fach Sport an Pädagogischen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg grundsätzlich vom Bestehen einer Sporteingangsprüfung (Durchführung nur einmal jährlich) abhängig. Dies betrifft folgende Lehramtstudiengänge:

•    Lehramt an Grundschulen als Vertiefungsfach,
•    Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen als Haupt- oder Nebenfach,
•    Lehramt Sonderpädagogik im Nebenfach-Status.

2. Prüfungsziel   

Nachweis einer für das Sportstudium notwendigen sportlichen Leistungsfähigkeit (Eignung und Motivation).

3. Anmeldung zur Prüfung
   
a) Den Antrag auf Teilnahme an der Sporteingangsprüfung kann stellen, wer eine Hochschulzugangsberechtigung erworben hat (beglaubigte Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung beilegen) oder in dem Jahr, in dem die Prüfung stattfindet, voraussichtlich erwerben wird (Original, keine Kopie beilegen, s. Anmeldeformular).

b) Der Antrag zur Anmeldung ist bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres  (Ausschlussfrist), in dem die Prüfung abgelegt werden soll, beim Sekretariat des Faches Sport einzureichen. 

c) Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine formlose Einladung via Email erhalten Sie nach dem 15. Mai des jeweiligen Jahres.

d) Können Bewerber/innen aus Gründen, die von ihnen nicht zu vertreten sind, am Prüfungstermin nicht teilnehmen, so findet eine Zulassung zur Teilnahme am Nachtermin (als ersten Termin) nur statt, wenn diese ebenfalls bis zum 15. Mai des (jeweiligen) Jahres beantragt wurde. Die Hinderungsgründe sind durch geeignete Beweismittel (Attest) zu belegen. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport (s. Anmelde-formular).

Für Bewerber/innen, die am Haupttermin nicht alle Leistungen erfüllen konnten, beschränkt sich die Anmeldung zum Nachtermin (als zweiter Termin) auf die Übungen, für die die Leistungsanforderungen nicht erbracht oder die wegen Verletzung nicht abgelegt wurden (fristgerecht eine Woche vorher, s. Anmeldung Nachtermin).

4. Anmeldeunterlagen  

Das vollständig und gut lesbar ausgefüllte Anmeldeformular ist, je nach Bedarf, mit folgenden Unterlagen/Angaben zu ergänzen:

  • aktuelles Passfoto (Name, Vorname auf der Rückseite)
  • beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses
  • Bescheinigung der Schule über die zu erwartende Hochschul-zugangsberechtigung (s. Schulbescheinigung 1)
  • Nachweis zur Meldung für den Nachprüfungstermin (s. An-meldeformular/erster Termin oder Anhang 2/zweiter Termin)
  • Hinweis (ankreuzen), ob Gymnastik als Teilgebiet gewählt wird oder nicht (s. Anmeldeformular),
  • Hinweis (ankreuzen) auf die bevorzugte Schwimmtechnik und auf die  zwei oder drei bevorzugten Sportspiele, in denen Sie geprüft werden möchten (s. Anmeldeformular).

*Hinweis: Sporteingangsprüfung und Sportstudium setzen die Sporttauglichkeit voraus. Ein ärztliches Attest zur Bescheinigung Ihrer vollen Sporttauglichkeit ist sehr zu empfehlen (nicht älter als drei Monate) und den Anmeldeunterlagen beizufügen. Die Teilnahme an der Prüfung erfolgt auf eigene Verantwortung.

5. Befreiungsmöglichkeiten

a) Komplettbefreiungen

Die Sporteingangsprüfung entfällt, wenn die Bewerberin/der Bewerber bereits eine gleichwertige Prüfung (nicht länger als drei Studienjahre zurückliegend) erfolgreich absolviert hat. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport nach Antragstellung.

Eine Befreiung von der Sporteingangsprüfung auf Antrag, ist auf Grund der Gleichwertigkeit bei Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer (Fachlehrerprüfung im Fach Sport) gegeben (PFS). Hierzu bitte das beglaubigte Abschlusszeugnis beilegen. Die Befreiung stellt der Vorsitzende der Prüfungskommission im Fach Sport aus.

Der Befreiungsantrag muss vor dem 15. Mai (für das Wintersemester) oder bis zum 15. Januar (für das Sommersemester) des jeweiligen Jahres fristgerecht gestellt sein, um bei Bedarf die Teilnahme an der Sporteingangsprüfung ermöglichen zu können.

b) Teilbefreiungen

Die Sporteingangsprüfung kann teilweise anerkannt werden, wenn, bis auf maximal 2 Prüfungselemente, die Bewerberin/der Bewerber bereits eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die fehlenden ein oder zwei Prüfungselemente gilt es erfolgreich zu absolvieren.

Bei Bewerbern/innen, welche Sport als Prüfungsfach in einem der Teilgebiete der praktischen Abiturprüfung 8 Punkte erreicht haben, entfällt die Prüfung nur in dem Teilgebiet bzw. in den Teilgebieten, die Gegenstand seiner/ihrer praktischen Abiturprüfung waren Die anrechnungsfähigen schulischen Leistungen sind durch eine Bescheinigung der Schule (Original, keine Kopie, s. Schulbescheinigung 2) nachzuweisen.

Wer gerade im Abitur steht und die praktische Abiturprüfung bereits abgelegt hat, kann von diesen praktisch geprüften Teilgebieten, unter Vorlage einer  Bescheinigung der Schule (Original, keine Kopie, s. Schulbescheinigung 2) befreit werden.

*Hinweis: Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf eine Streichdisziplin im  jeweils anderen  Bereich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

Die Bestimmungen der §§ 1 bis 6 der gemeinsamen Satzung, gelten entsprechend für Bewerber/innen, die ins höhere Fachsemester aufgenommen werden wollen und zuvor an einer Hochschule außerhalb des Geltungsbereichs dieser Satzung studiert haben, bei der für die Aufnahme des Studiums im Studienfach Sport eine Aufnahmeprüfung nicht vorgeschrieben war. Hat der/die Bewerber/Bewerberin in seinem/ihrem Studium an einer solchen Hochschule Leistungen erbracht, die erwarten lassen, dass er/sie den praktischen Anforderungen des weiteren Studiums gerecht wird, kann er/sie von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Die Entscheidung  trifft der Vorsitzende der Prüfungskommission auf der Grundlage beglaubigter und eindeutiger Nachweise der erbrachten und vergleichbaren Leistungen.

6. Prüfungstermin   

Erster Prüfungstermin:    in der Regel Ende Mai/Mitte Juni
Anmeldung bis zum:      15. Mai des jeweiligen Jahres

Nachtermin:                   in der Regel Anfang/Mitte Juli
                                      aktuelle Termine s. Homepage

Prüfungsort:                    69120 Heidelberg
(s. Lageplan)                  Abt. Sportwissenschaft/Sportpädagogik
                                      Im Neuenheimer  Feld 720

7. Gültigkeit der  Bescheinigung über die Prüfung

Die Bescheinigung hat Gültigkeit für die Zulassungsverfahren der auf die Sporteingangsprüfung folgenden drei Studienjahre. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber auf Grund einer gleichwertigen Prüfung vom Prüfungsvorsitzenden befreit wird. Die Bescheinigung besitzt Gültigkeit an allen Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs mit dem Studienfach Sport. Einem Zulassungsantrag zum Sportstudium muss immer eine beglaubigte Bescheinigung über die bestandene Sporteingangsprüfung bzw. über die Befreiung beiliegen.

8. Bewerbung/Immatrikulation

Grundsätzliche Informationen zur Zulassung (ggf. zu Zulassungs-beschränkungen) und die Zulassungs- und Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie im Sekretariat für Studienangelegenheiten der Pädagogischen Hochschule Heidelberg unter:
studisek(at)vw.ph-heidelberg.de.
http://www.ph-heidelberg.de/studium/info-und-beratungsstellen.html

9. Prüfungsanforderungen

Die Sporteingangsprüfung erstreckt sich nach näherer Maßgabe der Anlage auf folgende Teilgebiete (s. Anlage:  „Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe“):

  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Gerätturnen
  • Sportspiele
  • Gymnastik

Alle sieben Prüfungselemente der Teilgebiete Leichtathletik und Gerät-turnen sind sportlich angemessen zu absolvieren. Generell gilt: Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungs-elemente als nicht absolviert und sind beim Nachtermin zu wiederholen.

Unternimmt es ein/e Bewerber/in, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, ist er/sie von der Prüfung auszuschließen. An einer eventuellen Nachprüfung gemäß § 4, Absatz 2 darf er/sie nicht teilnehmen.

*Hinweis: Bitte denken Sie daran, dass Sie sich auf diesen (langen) Prüfungstag entsprechend der Ihnen bekannten Prüfungsanforderungen gezielt vorbereiten. Der Termin der Sporteingangsprüfung ist kein Trainings- oder Lerntag!

Die Kenntnis der sportlichen Anforderungen sowie Regelkenntnisse werden vorausgesetzt. Die vorherige Überprüfung der eigenen sportlichen Leistungsfähigkeit wird dringend empfohlen.

10. Fristen

Fällt das Ende einer der Fristen auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des folgenden Werktages.

11. Durchführungshinweise für den Prüfungstag

a) Organisatorisches

  • Überprüfung der Anmeldeliste im Abteilungssekretariat Sport (7.30 Uhr/Gebäude 720)
  • PH-interne Begrüßung der Teilnehmer (ca. 8.00 Uhr)
  • Prüfungsbeginn (9.00 Uhr)

b) Praktische Hinweise

  • Personalausweis und funktionelle Sport- und Schwimmkleidung sind mitzubringen. Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
  • Die Prüfung erstreckt sich bis in den späten Nachmittag. Es empfiehlt sich, eine Kleinigkeit zum Essen/Trinken mitzubringen. Zusätzlich steht in der Regel das „Sportler-Casino“ zur Verfügung.

c)    Versicherungsschutz

  • Die Teilnehmer an der Sporteingangsprüfung im Fach Sport der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stehen während der Prüfung und auf den damit verbundenen unmittelbaren Wegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg.

Fragen zur Sporteingangsprüfung richten Sie bitte an das Sportsekretariat (sport(at)ph-heidelberg.de).

12. Anreise   

Anreiseinformationen können Sie auf der Homepage des VRN erhalten: www.vrn.de
Die Haltestelle an der Sie aussteigen müssen heißt: Olympiastützpunkt, Im Neuenheimer Feld.

Anlage "Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe"

1. Leichtathletik:

Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).

Generell gilt:

Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
Nachtermin zu wiederholen.
Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

a) 100 m-Lauf Bewerber Bewerberinnen
  13,4 sec 15,7 sec
b) 2000 m-Lauf ----- 10,30 min
c) 3000 m-Lauf 13,0 min -----
d) Weitsprung* oder 4,70 m 3,80 m
Hochsprung* 1,40 m 1,20 m
e) Kugelstoßen* oder 8,25 m (Kugel 6,25 kg) 25 m (1,0 kg)
Schleuderball* 35 m (1,5 kg) 6,75 m (Kugel 4,0 kg)

2. Gerätturnen

Die Teilgebiete Leichtathletik und Gerätturnen sind bestanden, wenn in den Teilgebieten Leichtathletik und Gerätturnen insgesamt sechs von
sieben Anforderungen erfüllt sind (Anmerkung: Alle sieben Prüfungselemente sind zu absolvieren).
Generell gilt:
Bei Verletzungen oder vorzeitiger Aufgabe gelten die Prüfungselemente als nicht absolviert und sind beim
Nachtermin zu wiederholen.
Prüflinge, die den Bereich Turnen oder Leichtathletik im Rahmen der Anerkennung schulischer Leistungen erlassen bekommen, haben kein Anrecht auf
eine Streichdisziplin im jeweils anderen Bereich .
Es besteht jedoch die Möglichkeit, beide Teilprüfungen, d. h. Leichtathletik und Turnen, am Prüfungstermin zu absolvieren, um die Streichdisziplin zu erhalten.

Die in den Übungen geforderten Elemente müssen ohne Hilfeleistung in der Grobform demonstriert werden. Stürze oder das Nicht-Vollenden einer Bewegung ist als Durchgefallen zu werten. (Beispiel: Zuviel oder zu wenig Rotation beim Hüftumschwung am Reck und damit ein Nicht-Erreichen der korrekten Endposition, ist als durchgefallen zu werten. Ebenso ist die ½ Drehung beim Felgunterschwung deutlich in der Luft zu vollenden und nicht erst während des Bodenkontaktes).
An jedem Gerät ist eine Wiederholung zugelassen.

  Bewerber Bewerberin
a) Boden Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Ausschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts Radwende Strecksprung, Rolle rückwärts zum Stand, Aufschwingen zum flüchtigen Handstand, Handstandabrollen, Anlauf Rad links, Rad rechts
b) Sprung Sprunghocke Pferd (längs/ 1,30m hoch); Sprungtisch (1,35m hoch) Sprunghocke Pferd Sprungtisch (1,25m hoch) (Pferd quer/ 1,20m hoch)
c) Barren/ Reck (Barren: 1,70 - 1,80m hoch) Kippe aus dem Kipphang in den Grätschsitz , aus dem Grätschsitz abrollen in den Oberarmhang, Stemme rückwärts, Vorschwung, Wende in den Außenquerstand. (Reck: kopfhoch) Hüftaufschwung ohne Schwungbeineinsatz, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Felgunterschwung aus dem Stütz mit ½ Drehung.

3. Schwimmen

  Bewerber Bewerberinnen
100 m Brust oder wahlweise 1.57,5 min 2.07,5 min
100 m Kraul 1.47,5 min 1.57,5 min

4. Spiele

Verlangt werden aus den nachgenannten vier Spielen drei Spiele, sofern Gymnastik nicht gewählt wird. Bei Bewerbern/Bewerberinnen, die
Gymnastik als Teilgebiet wählen, werden zwei Spiele verlangt.
Die Spielprüfungen werden in spielnahen Formen (ggf. in Überzahlsituation oder mit reduzierter Spielerzahl) von (ca.) 10 Minuten Dauer abgenommen.

a) Basketball: Spielform 3:3 (auf einen Korb (ggf. 3:3+1")  
b) Fußball: Spielform 4:4 (auf zwei Tore (ggf. 4:4+1")  
c) Handball: Spielform 4:4 (auf ein Tor)  
d) Volleyball: Spielform 4:4  

Demonstriert werden sollen die Anwendung der grundlegenden technischen Elemente in der Grobform sowie das taktische Grundverhalten
im Spiel. Technik und Taktik müssen den Wettkampfregeln entsprechen.

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5. Gymnastik
Wird Gymnastik nicht gewählt, werden aus den unter Ziffer 4 genannten Spielen drei Spiele verlangt.

Es werden gymnastische Grundformen mit und ohne Handgerät geprüft, wobei auf die technische Ausführung, die Rhythmisierfähigkeit sowie
die Koordination Wert gelegt wird.
Der/die Bewerber/in hat die Wahl zwischen einer selbst gestalteten Bewegungsverbindung ohne Handgerät mit Pflichtelementen oder
einer vorgegebenen Bewegungsverbindung mit dem Seil.
Vor der Prüfung entscheidet sich die Bewerberin für eine Übung, die bei Nichtgelingen einmal wiederholt werden kann.
Die Pflichtelemente sowie die Bewegungsverbindung mit dem Seil werden vor Beginn der Prüfung beispielhaft gezeigt.

Es ist eine Wiederholung zugelassen.

Übung 1: Prüfungsaufgabe ohne Handgerät

Der/die Bewerber/in zeigt eine von ihm/ihr vorbereitete rhythmische Bewegungsverbindung (max. 60sec.), in welcher folgende gymnastische
Elemente enthalten sein müssen:

Grundformen der Gymnastik

Laufen und Springen (Pferdchensprung und Schrittsprung) Hüpfen (vorwärts, rückwärts) - Seitgalopp (rechts, links) Federn
(Einzel-, Doppel- und/oder Schlussfedern); ein Gleichgewichtselement (einbeiniger Stand mit abgespreiztem Spielbein z. B. Standwaage);
ein Bodenelement, das ein Rumpfvorbeugen beinhaltet; weites Armkreisen in einem der o. g. Elemente.

Bewertungskriterien:

Rhythmischer Ablauf;
räumliche Gestaltung;
technische Ausführung;
Bewegungsweite;
Koordination der Einzelbewegungen.

Übung 2: Prüfungsaufgabe mit dem Seil

1. 1-8 8 Laufschritte mit Seildurchschlag vorwärts (der Seildurchschlag erfolgt bei jedem 2. Schritt - Zweierlauf);
2. 1-4 4-8 2 Doppelfederungen am Ort mit 2 Seildurchschlägen vorwärts; Schlusssprünge am Ort mit jeweils einem Seildurchschlag vorwärts;
3. 1-8 3 Seitgaloppschritte nach rechts und ein Schlusssprung, 3 Seitgaloppschritte nach links und ein Schlusssprung mit je einem Seildurchschlag vorwärts;
4. 1-4 5-8 einen Achterschwung vorwärts (Knoten in beiden Händen), an der linken Seite beginnend; 1/2 Drehung links, dabei das Seil an der linken Seite vorbeischwingen zur Vorhalte;
5. 1-8 8 Laufschritte vorwärts mit je einem Seildurchschlag vorwärts (Einerlauf),
6. 1-8 1/1 Schrittdrehung links mit einem Vorwärtskreisschwung an der linken Körperseite. Während der letzten beiden Schritte das Seil offen an der linken Körperseite ausschwingen lassen.

Bewertungskriterien: 

Rhythmischer Ablauf;
Koordinierung von Eigenbewegungen und Gerätebewegungen;
technische Ausführung der gymnastischen Grundformen sowie Gerätetechnik;
Bewegungsweite

Termin

Anmeldeschluss: 15. Mai 2012
Hauptprüfungstermin: 23. Mai 2012
Nachprüfungstermin: 03. Juli 2012

Senden Sie die Anmeldung an folgende Adresse:

Pädagogische Hochschule
INF 720
69120 Heidelberg

 

Ab Januar/Februar 2012 finden Sie hier eine überarbeitete Form der Antragsmodalitäten, wobei die Prüfungsanforderungen selbst sich nicht geändert haben.

Infos z. Eignungsfeststellungsprüfung (als PDF-Datei)

Anmeldeformular (Word)  (PDF)

Anmeldeformular zum Nachtermin (Word)  (PDF)

Schulbescheinigung 1  (Word)  (PDF)

Schulbescheinigung 2  (Word)  (PDF)

Videoclip zur Gerätturnprüfung:

Reck (Frauen)
Barren
Boden (Frauen und Männer)
Sprung (Männer und Frauen)

Der Videoclip zur Gerätturnprüfung wurde freundlicherweise von der Päd. Hochschule Schwäbisch Gmünd zur Verfügung gestellt.

© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2012
zuletzt geändert am 08.05.2012 Feedback