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Auswahlverfahren für die grundständigen Studiengänge

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg vergibt 90 % der Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens, bei dem die Eignung und Motivation des Bewerbers bewertet wird. Die Eignung und Motivation der Studienbewerber für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg wird neben der Abiturprüfung durch den Nachweis pädagogisch relevanter Tätigkeiten bewertet.

Die der Hochschule zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach einer Rangliste vergeben. Der jeweilige Ranglistenplatz des Bewerbers ist von seiner Gesamtpunktezahl abhängig. Bei Punktegleichheit zählt der bessere Abiturdurchschnitt. Die Gesamtpunktezahl des Bewerbers, der als letzter einen Studienplatz erhielt, ergibt den Grenzwert, den sog. numerus clausus (NC).

Auswahlverfahren - Berechnung der Gesamtpunktzahl

Jeder Bewerber sammelt auf zwei Ebenen Punkte:

1. Abitur-Durchschnittsnote (max. 30 Punkte)

Im ersten Schritt wird die Durchschnittsnote der Abiturprüfung in eine Punktzahl umgerechnet. Die Bewerbungspunkte werden in Zehntelschritten mit jeweils einem Punkt vergeben.
Die Note 1,0 erhält 30 Punkte, Note 1,1 = 29 Punkte, ect. bis zur Note 3,9 = 1 Punkt. Die Note 4,0 ergibt 0 Punkte.

Siehe hierzu folgende Übersicht:

Abinote 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5
Punktewert 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 16 15
Abinote 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0  
Punktewert 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0  

2. Bewertung von pädagogisch relevanten praktischen Tätigkeiten (max. 30 Punkte)

Im zweiten Schritt werden bis zum Bewerbungsende nachgewiesene pädagogisch relevante praktische Tätigkeiten bewertet. Es werden Tätigkeiten bewertet, die freiwillig durchgeführt wurden und nicht im Rahmen des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung statt fanden.

Die Pädagogische Hochschule vergibt maximal 30 Punkte für Praktika. Sie werden also gleichrangig mit der schulischen Qualifikation gewichtet.

Durch die relativ starke Bewertung der Praktikas werden besonders motivierte und geeignete Bewerber für ein Studium an der PH Heidelberg ausgewählt.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dieser Seite.

Eine Übersicht der praktischen Tätigkeiten und deren Bewertung finden Sie auf dieser Übersicht.

Grenzwerte (numerus clausus)

Die Gesamtpunktezahl des Bewerbers, der als letzter einen Studienplatz erhielt, ergibt den Grenzwert, den sog. numerus clausus (NC). Das bedeutet, dass der NC nicht von der Hochschule im Vorfeld festgelegt wird, sondern sich nach Abschluss des Vergabeverfahrens errechnet. Je höher die Quantität und je besser die Qualität der Bewerber, desto höher wird der NC sein und umgekehrt. Der NC ist daher in jedem Studiengang unterschiedlich hoch und variiert jedes Semester. Eine Prognose für das nächste Semester ist daher sehr schwer.

Die nachfolgende Übersicht der vergangenen Grenzwerte dient daher nur der Orientierung.

NC nach Punkten

Bewerbungssemester Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule, SP Grundschule Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule, SP Hauptschule Realschule Sonderschule
WS 07/08 24 11 27 36
SS 2008 25 12 27 34
WS 08/09 20 alle zugelassen 22 38
SS 2009 23 9 28 38
WS 09/10 26 alle zugelassen 24 39
SS 2010 23 12 26 31
WS 10/11 23 alle zugelassen 24 34
SS 2011 25 19 26 34
  Lehramt an Grundschulen   Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Lehramt Sonderpädagogik
WS 2011/12 28   19 36
SS 2012 30   18 35
WS 2012/13 30   13 36
SS 2013 28   13 34
         

Die bisherigen Grenzwerte für die Bachelorstudiengänge "Frühkindliche und Elementarbildung" und "Gesundheitsförderung" finden Sie hier.

Hinweise

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Auswahlpunkte für die Bewertung der sonstigen Leistungen können nur dann vergeben werden, wenn die Tätigkeit entsprechend nachgewiesen wird; die Hochschule wird keine aufklärenden Unterlagen nachfordern. Eine Bewertung erfolgt aufgrund der uns bis zum Bewerbungsende vorliegenden Nachweise. Endet eine Berufsausbildung erst nach dem Bewerbungstermin, kann diese vsl. nicht bewertet werden.
  • Für praktische pädagogisch relevante Tätigkeiten werden Auswahlpunkte über den Bewerbungszeitraum hinaus, bis 30.09. bei Bewerbung zum Wintersemester bzw. bis 31.03. bei Bewerbung zum Sommersemester vergeben. Voraussetzung dafür ist u. a., dass die Tätigkeit zum Zeitpukt der Bewerbung bereits begonnen wurde.
  • Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Tätigkeit noch ableisten (z.B. FSJ), benötigen wir eine aktuelle Bescheinigung der Einsatzstelle. Eine Bescheinigung, die vor Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, genügt nicht.
  • Bescheinigungen müssen aktuell und als amtlich beglaubigte Kopien (oder Originale) vom jeweiligen Träger / von den Schulen oder von den entsprechenden Einrichtungen ausgestellt werden. Einfache Kopien bzw. bloße Kopien der beglaubigten Kopien können nicht berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie möglichst keine Originale ein, da die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens ggf. vernichtet werden.
  • Es werden grundsätzlich nur Bescheinigungen und Nachweise bewertet, die von einer dritten unabhängigen Stelle ausgestellt werden. Privat ausgestellte Bescheinigungen können nicht akzeptiert werden. Dies trifft insbesondere auf private Nachhilfe oder Aupair-Tätigkeiten bei einer Gastfamilie zu.
  • Da die Höhe der Auswahlpunkte vom Inhalt, von der Dauer und vom Umfang der ausgeübten Tätigkeit abhängt, müssen Nachweise die genaue Art, den genauen Zeitumfang der Tätigkeit in Wochenstunden sowie den genauen Zeitraum der Tätigkeit belegen. Sollten sich diese Angaben nicht aus dem eingereichten Nachweis ergeben, ist eine Bewertung nicht möglich.
  • Innerhalb eines Blocks kann maximal nur die angegebene Blockmaximalpunktzahl erreicht werden. Insgesamt können aus allen 4 Blöcken zusammen maximal 30 Punkte vergeben werden. 
  • Grundsätzlich werden nur zusätzliche und freiwillige Tätigkeiten bewertet. Pädagogische Tätigkeiten, die im Rahmen des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung gemacht werden müssen, bleiben unberücksichtigt (bspw. fachpraktisches Jahr im Rahmen der Fachhochschulreife).
  • Die Punktzahl nach der Abitur-Durschnittsnote sowie ggf. die  Punktzahl der praktischen, pädagogischen Leistungen werden addiert (max. 60 Punkte). Aus der so ermittelten Punktzahl wird unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen eine Rangliste erstellt, die über die Zulassung zum Studiengang entscheiden wird. Falls keine sonstigen Leistungen vorhanden sind bzw. bis Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden, ist die Gesamtpunktezahl gleich der umgerechneten Punktzahl der Abitur-Durchschnittsnote.

    Download:

  • Muster zur Bescheinigung von praktischen Tätigkeiten

Zulassung nach Wartezeit

Neben der Zulassung nach Auswahlpunkten (hier werden wie oben genannt und beschrieben 90 % der Studienplätze vergeben) werden 10 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach der Anzahl von Wartesemester vergeben.

Die Anzahl der Wartesemester ist die Zeit zwischen dem Zeitpunkt der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abiturzeugnisdatum) und dem Bewerbungssemester an der Hochschule. Hiervon werden eventuelle Zeiten eines Hochschulstudiums wieder abgezogen, da Sie in dieser Zeit ja nicht auf einen Studienplatz gewartet haben.

Hinweise:

  • Die "Wartezeit" wird von unserer Seite automatisch berechnet. Sie müssen sich, um Wartesemester berechnet zu bekommen, -entgegen einiger Empfehlungen- nicht um einen Studienplatz bewerben, wenn Sie diesen erst gar nicht antreten möchten.
  • Außerdem erhöhen Wartesemestern -entgegen einiger Aussagen- nicht die Auswahlpunkte. Die Quote nach Auswahlpunkten und nach Wartesemester sind getrennt voneinander zu sehen.
  • Die Hochschule führt keine Warteliste für gescheiterte Bewerber. Sie müssen sich jedes Semester ggf. erneut bewerben. 
  • Da der NC für die Zulassung nach der Anzahl der Wartesemester jedes Semester und pro Studiengang sehr unterschiedlich ist, ist eine Orientierung nicht möglich. Die Grenzwerte werden daher an dieser Stelle nicht veröffentlicht.
© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2013
zuletzt geändert am 02.05.2013 Feedback