Allgemeines
An den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg gelten ab dem Wintersemester 2011/12 in allen Lehramtsstudiengängen neue Prüfungsordnungen. Bei Bewerbungen bis zum 5. Fachsemester wird nach der neuen Prüfungsordnung 2011; bei einer Bewerbung in das 6. oder höhere Fachsemester entsprechend der alten Prüfungsordnung 2003 studiert. Deshalb sollten sie sich ausführlich in der Zentralen und Dezentralen Studienberatung sowie im Studienbüro beraten lassen sowie die Vor- und Nachteile abwägen.
Eine Zulassung im höheren Fachsemster kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits an einer Hochschule studiert haben und bisherige Studienleistungen auf das angestrebte Studium angerechnet werden können.
Wir weisen darauf hin, dass auch die höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind!
Inhaltsverweise:
Vorgehensweise
Sie sind Studierender der PH Heidelberg und möchten den Studiengang wechseln (interne/r Bewerber/in)
oder
Sie sind bisher nicht an der PH Heidelberg immatrikuliert und möchten einen Studiengang im höheren Fachsemester an unserer Hochschule beginnen (externe/r Bewerber/in). Die Anrechnung der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen und die damit ggf. verbundene Einstufung nimmt der zuständige Beauftragte für die Anerkennung des jeweiligen Faches der PH Heidelberg in seiner Sprechstunde vor. Dies ist die Grundlage für die evtl. Einstufung in ein höheres Semester
Erforderliche Schritte:
- externe Bewerber/innen setzen sich für die empfohlene Anrechnung mit den Beauftragten für die Anerkennung in Verbindung und lassen sich in dem jeweiligen Fach einstufen. Mit dem entsprechenden Nachweis kommen Sie in die Infosprechsstunde zu Frau Bock. Anschließend wird ein Anrechnungsbescheid erteilt. Nun können sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben.
- interne Bewerber/innen stellen direkt einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester. Ein Anrechnungsbescheid ist in der Regel nicht erforderlich. Sie werden in der Regel in das nächst höhere Fachsemester eingestuft.
Weiterer Ablauf:
- Sie werden in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft
- Überprüfung der Zulassungsvoraussetzung (Abitur etc.)
- Nach Beendigung der Rückmeldung wird überprüft, ob Studienplätze im höheren Semester zur Verfügung stehen
- Wenn Studienplätze zur Verfügung stehen, erhalten
- Sie einen Zulassungsbescheid und müssen sich für den neuen Studiengang im Studienbüro einschreiben.
- Wichtiger Hinweis: Bei einem Wechsel des Studienganges, Hochschulortwechsel oder Neueinschreibung, bitte die Akademische Zwischenprüfung (PO 2003), bzw. die Akademische Vorprüfung (PO 2011), ggf. die Akademische Teilprüfung (PO 2003) beim Akademischen Prüfungsamt umschreiben bzw. vom Fach anrechnen lassen.
- Falls keine Studienplätze zur Verfügung stehen, wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid zugehen.
Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen
Es ist verpflichtend, vor einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester die bisher erbrachten Studienzeiten bzw. Prüfungsleistungen durch eine Einstufung anrechnen zu lassen.
Der Anrechnungsantrag muss bis 30. Juni für das Wintersemester und bis 31. Dezember für das Sommersemester der PH Heidelberg, Zulassungsstelle vorliegen.
Die Anrechnungssprechstunde
findet für das Wintersemester 2013/2014
vom 15. Mai bis 26. Juni 2013,
jeweils mittwochs von 13:30 - 15:00 Uhr im Zimmer 004, Keplerstr. 87 im Altbau statt.
Diese Semestereinstufung teilt lediglich die Anzahl der angerechneten Studiensemester in der gewünschten Fächerkombinaton/Studienordnung mit. Er stellt nicht gleichzeitig die Studienzulassung dar. Nur zusammen mit dem Anrechnungsbescheid können Sie sich für Ihren angestrebten Studiengang bewerben.
Rangfolge für die Vergabe von Studienplätzen
Zulassungsrechtlich wird bei der Vergabe von Studienplätzen im höheren Fachsemester zwischen drei Fallgruppen unterschieden, die nachstehend erläutert werden. Die im höheren Fachsemester der Hochschule zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in folgender Reihenfolge vergeben:
- Aufrücker (= Personen, die für das 1. Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, an der PH Heidelberg zugelassen werden)
- Hochschulortwechsler/Studienunterbrecher (= Personen, die im gleichen Studiengang an einer Pädagogischen Hochschule immatrikuliert sind oder waren)
- Quereinsteiger (= alle übrigen Bewerber)
Hinweis für BAföG-Empfänger
BAföG-Empfänger sollten beachten, dass sich ein Studiengang- oder Fachwechsel auf die weitere Förderung auswirken kann. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse vor jedem Wechsel beim Amt für Ausbildungsförderung, Studentenwerk Heidelberg, Marstallhof 1-5, 69117 Heidelberg, nach den Auswirkungen auf Ihre Förderung.
Hinweis Akademische Zwischenprüfung (PO 2003), bzw. Akademische Vorprüfung (PO 2011)
Bitte denken Sie daran, sich Ihre Akademische Zwischenprüfung, bzw. Ihre Akademische Vorprüfung umschreiben oder anrechnen zu lassen sobald Sie ...
- Studierender an der PH Heidelberg sind und einen Schwerpunktwechsel (Grund-/Hauptschule) oder Studiengangwechsel durchgeführt haben.
- Einen Wechsel von einer anderen PH in Baden-Württemberg an die PH Heidelberg vorgenommen haben und sich bereits eingeschrieben haben.
Downloads
- ausführliche Information für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
- Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen für die Lehramts-Studiengänge (bitte drucken Sie die 2. Seite in Querformat)
- Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen für die Bachelor-Studiengänge
- Antrag für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester
- Vordruck Studienfachliche Beratung
- Beauftragte für die Anerkennung
- Fachberater
- Antrag für das Losverfahren

