Gewählte Vertreter in den Gremien
In verschiedenen Positionen sind an der Hochschule Studierende in Gremien und Kommissionen vertreten um für Interessen der Studierendenschaft einzutreten.
6 Vertreter im Senat
Die 6 Studis* hier entscheiden als Mitglieder des Senat in Angelegenheiten, die die gesamte Hochschule betreffen.
Dazu gehört z.B.:
- Wahl des Rektors und der Prorektoren
- Entscheidungen bezüglich der Festsetzung von Zulassungszahlen
- Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen und gemeinsamen Kommissionen
- Stellungnahmen zu Struktur- und Entwicklungsplänen
- Stellungnahmen zur Funktionsbeschreibung von Professorenstellen
Beschlussfassung über die Vorschläge der Fakultäten zu Studienordnungen und zur Berufung von Professoren.
Im höchsten Gremium der Hochschule sitzen:
9 hauptamtliche Mitglieder, die Kraft Amtes Mitglied im Senat sind (Rektorat, Prorektorat, Kanzler, Dekane...) , und 18 gewählte Mitglieder.
Mitglieder des Senats
Stimmenverhältnis: 6 Studierende* von 27 Mitgliedern
* ab Oktober 2011 sind 6 statt bisher 4 Studierende im Senat vertreten.
Weitere Infos zum Senat...
AStA
Die Studierenden im Senat sind gleichzeitig auch Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA).
Zu den künftig 6 im Senat sitzenden Studierendenvertretern wählen die Studierenden weitere 4 AStA-Vertreter.
4 UStA-Vorstände
Der zur Aufrechterhaltung der politischen und öffentlichen Handlungsfähigkeit geschaffene Unabhängige Studierendenausschuss UStA ergänzt den AStA. Weitere vier Studierende bilden den Vorstand. Die UStA-Vorstandswahlen sind keine offiziellen Wahlen der Hochschule, finden jedoch zeitgleich mit allgemeinen Gremienwahlen statt.
3 x 4 Fakultätsräte
In den Fakultätsräten der drei Fakultäten sind die Studierenden mit jeweils 4 Studis vertreten. Dazu kommen je zwei gewählte Vertreter der Fachschaft der jeweiligen Fakultät. Diese "offiziellen" Fachschaften existieren an der PH Heidelberg jedoch nicht, weil es unabhängige Fachschaften in den einzelnen Fächern gibt.
--> Studis in den Fakultätsräten
Die Amtszeit der gewählten Senatoren, AStis, UStAs und Fakultätsräte beträgt ein Jahr, sie beginnt am 1. Oktober und endet mit zum 30 September. Die Gremienwahlen finden jedes Jahr zum Ende des Sommersemesters statt.

