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Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Hier möchten wir Ihnen das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg etwas näher bringen und erläutern. 

Die Bewerbung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg

Ihre Bewerbung für einen bestimmten Studiengang umfasst in der Regel folgende Unterlagen:

  • ausgedruckter Online-Antrag (form- und fristgerecht)
  • amtl. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
  • Nachweis über den Studienorientierungstest 
  • ggf. aktuelle Nachweise über praktische Tätigkeiten in amtl. begl. Kopie
    (aus den Unterlagen muss der zeitliche Umfang in Wochenstunden und die Dauer der praktischen Tätigkeit hervorgehen)
  • für Fächer mit Aufnahmeprüfung: Nachweis des Bestehens der Prüfung (in amtl. begl. Kopie)
  • für Ausländer: Lebenslauf, Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse, deutsche Übersetzungen Ihrer Zeugnisse
  • optional: ausreichend frankierte und an Sie adressierte Postkarte, damit wir den Erhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen an Sie bestätigen können

Die Vorlage weiterer Unterlagen können sich durch die besondere Situation ergeben, z. B. bei Sonderantrag, Zweitstudium, Vorstudienzeiten, Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Informationsbroschüre.

Sie haben mehrere Möglichkeiten der Bewerbung:

  • Für die Bewerbungen in das erste Fachsemester eines Lehramtsstudiums, für den Aufbaustudiengang zum Lehramt  Sonderpädagogik und für die beiden Bachelor-Studiengänge müssen sie sich Online bewerben.
  • Informationen können Sie sich aus dem Internet downloaden.
  • Sollte dies nicht möglich sein, senden Sie uns bitte eine Email unter studisek(at)vw.ph-heidelberg.de und geben an, welche Unterlagen Sie wünschen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen im Studienbüro gerne zur Verfügung.

Sie adressieren Ihre Bewerbung bitte an:
Pädagogische Hochschule Heidelberg
Zulassungsstelle
Postfach 10 42 40
69032 Heidelberg

Übersicht

Zulassungsverfahren

Studienplätze werden jeweils zum Wintersemester und Sommersemester durch die Pädagogische Hochschule Heidelberg vergeben.
Ausnahme: Für die Masterstudiengänge erfolgt die Zulassung nur zum Sommersemester. Zu den Bachelor-Studiengängen wird jeweils nur zum Wintersemester zugelassen.
Das Zulassungsverfahren unterscheidet sich zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen grundlegend. Während Sie sich bei den zulassungsfreien Studiengängen nur rechtzeitig einschreiben müssen, wird bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen ein relativ umfangreiches und aufwändiges Auswahlverfahren durchgeführt.

Übersicht

Zulassungsfreie Studiengänge

Hierzu gehören: 

  • die Erweiterungs- und Ergänzungsstudiengänge (außer Spiel- und Theaterpädagogik ab WS 2013/14)
  • ein Fach- oder Gewichtungswechsel innerhalb des Studienganges

In den zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Bewerber einen Studienplatz, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums vorliegen.
Da in zulassungsfreien Studiengängen die Immatrikulation die Zulassung einschließt, können Sie sich hierfür während der Einschreibefrist einfach einschreiben.

Die Einschreibefristen für die zulassungsfreien Studiengänge sind

  • für das Sommersemester der gesamte Monat März
    und
  • für das Wintersemester der gesamte Monat September  

Bitte legen Sie uns die Einschreibeunterlagen möglichst komplett vor und denken Sie bitte an den Nachweis der studienfachlichen Beratung bei einem Wechsel im dritten oder höheren Semester.

Übersicht

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkung bedeutet, dass der Hochschule eine gewisse Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht.
Da zurzeit das Lehramtsstudium sehr nachgefragt ist, übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze zum Teil um ein Vielfaches. 
Hinweise zum Auswahlverfahren.

Zulassungsbeschränkungen bestehen für folgende Studiengänge:

  • Lehramt an Grundschulen
  • Lehramt an Werkreal-, Haupt sowie Realschulen
  • Lehramt Sonderpädagogik
  • Aufbaustudiengang für das Lehramt Sonderpädagogik
  • BA Frühkindliche und Elementarbildung
  • BA Gesundheitsförderung
  • Erweiterungsstudiengang Spiel- und Theaterpädagogik ab WS 2013/14

Für den konsekutiven Masterstudiengang zum Gewerbelehrer (Ingenieur-Pädagogik) und die nicht-konsekutiven Masterstudiengänge bestehen spezielle Zulassungsbeschränkungen. Das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren ist bei der Studiengangsübersicht beschrieben. 

Übersicht

Die Zulassungszahlen im Überblick (Anzahl der Studienplätze)

Bewerbungs- semester Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule, Schwerpunkt Grundschule Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule, Schwerpunkt Hauptschule Realschule Sonderschule (grundständig) B.A. Gesundheits- förderung B.A. Frühkindliche und Elementarbildung
WS 07/08 213 92 99 148 30 35
SS 2008 71 30 33 48 - -
WS 08/09 228 100 103 128 35 40
SS 2009 76 30 34 42 - -
WS 09/10 204 87 113 150 35 40
SS 2010 68 29 38 50 - -
WS 10/11 202 87 128 142 35 60
SS 2011 68 29 43 48    
  Lehramt an Grundschulen   Lehramt an Werkreal,- Haupt- und Realschulen Lehramt Sonderpädagogik    
WS 11/12 183   287 139 35 60
SS 2012 61   96 46    
WS 2012/13 176   252 128 45 60
SS 2013 59   84 42    

Bewerberzahlen im Überblick

Bewerbungssemester Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Realschule Sonderschule (grundständig) B.A. Gesundheitsförderung B.A. Frühkindliche und Elementarbildung
WS 07/08 ca. 2000 ca. 1000 ca. 1400    
SS 2008 ca. 550 ca. 300 ca. 420    
WS 08/09 ca. 1600 ca. 750 ca. 1300 ca. 400 ca. 450
SS 2009 ca. 500 ca. 250 ca. 400    
WS 09/10 ca. 1850 ca. 1000 ca. 1300 ca. 450 ca. 500
SS 2010 ca. 500 ca. 350 ca. 350    
WS 10/11 ca. 2000 ca. 1100 ca. 1300 ca. 530 ca. 400
SS 2011 ca. 700 ca. 400 ca. 450    
  Lehramt Grundschulen Lehramt an Werkreal-, Haupt- und Realschulen Lehramt Sonderpädagogik    
WS 2011/12 2.139 1.589 1.404 503 727
SS 2012 825 480 426    
WS 2012/13 2.100 1.231 1.358 421 721
SS 2013 614 304 352    
           
           
           
           

Zulassungsquoten

Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden zunächst 
- 5 % an Härtefälle,
- 8 % an ausländische Bewerber,
- 2 % an Zweitstudienbewerber und
- 1 % an Bewerber mit Ortsbindung im öffentlichen Interesse vergeben.

Die verbleibenden Studienplätze werden dann zu 90 % nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens und zu 10 % nach der Wartezeit vergeben.

Übersicht 

Ablauf (für das 1. Fachsemester eines Lehramtsstudienganges)

  • Sie bewerben sich bis zum 15.01. bzw. zum 15.07. für ein Studium
  • Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) wird in eine Punktzahl umgerechnet, die pädagogisch relevanten Tätigkeiten werden bewertet und eine Gesamtpunktezahl ermittelt
  • Aufstellung der Rangliste entsprechend der Gesamtpunktezahl
  • Studienplatzvergabe und Versand der Zu- und Ablehnungsbescheide
    (bis ca. Ende Februar bzw. August)
  • Die Zugelassenen müssen sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist an der PH einschreiben. Die Einschreibefrist liegt ca. eine Woche nach Erhalt des Zulassungsbescheides.
    Bitte achten Sie darauf, dass Sie in dieser Zeit postalisch erreichbar sind !
  • Die zurückgewiesenen Bewerber können bei einem evtl. stattfindenden Nachrückverfahren unter Umständen noch zum Zuge kommen. Der Nachrückplatz ist auf dem Ablehnungsbescheid vermerkt. Ob ein Nachrückverfahren stattfindet, ist vom Annahmeverhalten der Zugelassenen abhängig.

Übersicht

Ablauf bei den Bachelor-Studiengängen

Der Ablauf bei den BA-Studiengängen ist grundsätzlich mit dem für die Lehramtsstudiengänge identisch.

Die Entscheidung für die Zulassung erfolgt aufgrund der Abinote und der Bewertung der fachlich relevanten Berufsausbildungen und praktischen Tätigkeiten.

Beim BA Frühkindliche und Elementarbildung wurde bislang ein zweistufiges Vergabeverfahren inklusive Auswahlgespräche praktiziert. Auf die Auswahlgespräche wird ab dem Wintersemester 2010/11 verzichtet. Daher gibt es für das WS 2010/11 für diesen Studiengang keine orientierenden NC-Grenzwerte.

Übersicht

Bisherige Grenzwerte bei den Bachelor-Studiengängen (NC)

Semester Frühkindliche und Elementarbildung Gesundheitsförderung
WS 2008/09   27
WS 2009/10   33
WS 2010/11 26 25
WS 2011/12 25 32
WS 2012/13 28 24

Losverfahren

Sind nach Ab­schluss des Ver­ga­be­ver­fah­rens in ei­nem Stu­dien­gang noch Stu­dien­plät­ze ver­füg­bar oder wer­den Stu­dien­plät­ze wie­der ver­füg­bar, wer­den die­se unter denjenigen Studienbewerbern nach Losentscheid vergeben, die einen Antrag auf Teilnahme am Losverfahren gestellt haben. Ob in einem Studiengang noch Studienplätze frei sind, erfragen Sie am Besten im Studienbüro Anfang Oktober bzw. Anfang April.

Der Antrag auf Teilnahme am Losverfahren muss 
bis zum 15. Oktober zum Wintersemester und
bis zum 15. April zum Sommersemester  bei der Zulassungsstelle eingehen.

Das Losverfahren wird unmittelbar am Tag nach Teilnahmeschluss durchgeführt und wir setzen uns sehr kurzfristig mit den Bewerbern in Verbindung, die noch einen Studienplatz erhalten haben. Hinweis: Bitte teilen Sie uns daher im Antrag eine Telefonnummer mit, über die Sie tagsüber auch zu erreichen sind.

Download

  • Antrag für das Losverfahren

Übersicht

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zuletzt geändert am 24.04.2013 Feedback