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Wechsel der Fächer bzw. Kompetenzbereiche innerhalb eines Studienganges nach den Prüfungsordnungen aus dem Jahre 2011

Beim Lehramt an Grundschulen und beim Lehramt an Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen kann nur zu einem Zeitpunkt ein Fach bzw. mehrere Fächer (Haupt-, Nebenfach, Kompetenzbereich) für das gesamte Studium gewechselt werden.

Beim Studiengang Lehramt Sonderpädagogik sind die Wechselmöglichkeiten nicht reglementiert.

Ein Wechsel der Fächergewichtung (Tausch des Haupt- und Nebenfaches bei WHRS) wird einem Fachwechsel gleichgesetzt.

Wichtige Hinweise

  • Bitte beachten Sie, dass der durch das Nachholen einer Aufnahmeprüfung bedingte Fachwechsel auf die Regelung §6 Abs.3 Satz 2 GHPO I bzw. §6 Abs.4 WHRPO I angerechnet wird. Das heißt, dass damit die einmalige Fachwechselmöglichkeit aufgebraucht wurde.
  • Durch den Fachwechsel kann sich die Studienzeit eventuell verlängern, z. B. durch spätere Einteilung zum Praktikum.
  • Trotz des Fachwechsels muss die Akademische Vorprüfung (AVoP) bis spätestens zum Ende des 4. Fachsemesters erfolgreich abgelegt werden.
  • Da die AVoP verpflichtender Bestandteil des Fachstudiums ist, ist diese im neu gewählten Fach bzw. den neu gewählten Fächern in jedem Fall abzulegen, unabhängig davon, ob die AVoP in der ursprünglichen Fächerkombination bereits insgesamt bestanden wurde.
  • In dem neu gewählten Fach bzw. den neu gewählten Fächern haben Sie wieder in der Regel 2, im Wiederholungsfall 4 Semester Zeit für das Ablegen der AVoP.
  • Das Fach Bildungswissenschaften kann nicht gewechselt werden. Die AVoP muss zum vierten Semester bestanden sein. Im Falle eines endgültigen Nichtbestehens verlieren Sie den Prüfungsanspruch für das jeweilige Lehramt.
  • Ein Fachwechsel ist nur möglich, wenn die Fachwechseloption noch nicht aufgebraucht wurde und die Frist für die AVoP noch nicht verstrichen ist. Dies bedeutet, dass ein Wechsel nach dem 4. Fachsemester i. d. R. nicht möglich ist.
  • Falls Sie eine AVoP, bzw. fachbezogene Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, können Sie innerhalb des Studienganges das Fach wechseln, wenn sonst kein Hinderungsgrund (sh. vorhergehenden Punkt) besteht.

Downloads
Infobroschüre und Antrag für den Fachwechsel im Lehramt 2011
Information für ein höheres Fachsemester
Formblatt über die Studienfachliche Beratung
Allgemeine Studienberatung/Ansprechpartner

 

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zuletzt geändert am 25.04.2013 Feedback