Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Bewerbung in das erste Fachsemester
1. Welche Studiengänge bietet die PH Heidelberg an?
- Grundständige Studiengänge
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Werkreal-, Haupt-, sowie Realschulen
- Lehramt Sonderpädagogik
- BA Frühkindliche und Elementarbildung
- BA Gesundheitsförderung
- Weiterführende Studiengänge (Voraussetzung - abgeschlossenes Hochschulstudium):
- Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik
- Erweiterungsstudium
- Ergänzungsstudium
- Promotion
- Master of Arts: Bildungswissenschaften
- Master of Science: Ingenieur-Pädagogik
- Master of Arts: E-Learning und Medienbildung
2. Wie bewerbe ich mich wo?
- Für die grundständigen Studiengänge und den Sonderpäd.-Aufbaustudiengang bis zum 30.11./15.01. für das Sommersemester bzw. 31.05./15.07. für das Wintersemester - direkt an der PH Heidelberg, Zulassungsstelle, Postfach 10 42 40, 69032 Heidelberg. Die Fristen für die Masterstudiengänge entnehmen Sie bitte auf der Webseite des entsprechenden Studienganges.
3. In welchen Studiengängen gelten Zulassungsbeschränkungen?
- In allen Lehramtsstudiengängen, sowie in den beiden BA-Studiengängen, in dem Aufbaustudiengang Lehramt Sonderpädagogik, den Masterstudiengängen und dem Erweiterungsstudiengang Spiel- und Theaterpädagogik ab WS 2013/2014.
4. Wie hoch ist der NC in den Studiengängen?
- An den PH´n in Baden-Württemberg gibt es keinen Noten NC sondern einen Punkte NC. Die Punkte setzen sich aus der Endnote der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewertung (Auswahlverfahren) von praktischen, pädagogischen Leistungen zusammen.
Hier finden sie die aktuellen NC´n.
5. Wer ist für die Studienberatung zuständig?
für die ...
- allgemeinen Fragen zum Studium steht Ihnen gerne unsere Studienberaterin Frau Anneliese Schmidt zur Verfügung.
- zulassungsrechtlichen Fragen steht Ihnen gerne die Zulassungsstelle zur Verfügung.
- Studiengangberatung ist der Studiengangberater und für die fachbezogene Studienberatung sind die einzelnen Fachdozenten
- Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Beauftragten für die Anerkennung der jeweiligen Fächer zuständig.
6. Für welche Fächer ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich?
- Für die Fächer Kunst, Musik und Sport ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachsekretariate.
7. Kann ich mit Fachhochschulreife an der PH Heidelberg studieren?
- Grundsätzlich nein. Erst mit der FHR und zusätzlich einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium erhalten Sie die Zugangsberechtigung für die Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg.
- Es gibt jedoch eine Ausnahme: Für den BA-Studiengang Frühkindliche Elementarbildung genügt die Fachhochschulreife.
8. Welche Unterlagen muss ich zur Bewerbung einreichen?
- den unterschriebenen Online-Antrag auf Zulassung für das erste Fachsemester
- der Nachweis des Lehrertests (für das Lehramtsstudium) oder den Studienorientierungstes (für die B.A.-Studiengänge)
- amtl. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- ggf. aktuelle amtl. beglaubigte Kopien von Nachweisen über praktische pädagogische Tätigkeiten
9. Welche Stelle kann amtlich beglaubigen?
- Jede öffentlich rechtliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (Behörden wie Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder Schulen, Notare, Gerichte ...). Alle Seiten müssen mit dem Beglaubigungsvermerk, der Unterschrift und dem Dienstsiegel versehen sein.
10. Wieviele Bewerbungsanträge darf ich stellen?
- Pro Person ist nur ein Online-Antragsformular erlaubt. Innerhalb dieses Antrages können Sie einen Hauptantrag und maximal zwei Hilfsanträge (jedoch nicht im gleichen Studiengang) stellen.
- Wenn Sie uns eine Änderung, Verbesserung oder Nachreichung zukommen lassen möchten, können Sie dies in schriftlicher Form formlos tun. Bitte stellen Sie keinen weiteren Antrag.
11. Kann ich mich für körperlich und motorische Entwicklung und emotional und soziale Entwicklung bewerben?
- Diese Fächer werden in Baden-Württemberg ausschließlich an der PH Ludwigsburg/Reutlingen angeboten.

