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Sopäd Lehramt 2011

Präambel

  • Die schulpraktischen Studien sind ein Kernelement für den Aufbau professioneller Kompetenzen von angehenden Lehrkräften, die im Vorbereitungsdienst und in der Weiterbildung im Beruf kontinuierlich weiterentwickelt werden.
  • Die Anmeldung zum Praktikum verpflichtet zur Teilnahme. Wird der zugeteilte Praktikumsplatz ohne Angabe von wichtigen, von dem/der Studierenden nicht zu vertretenden Gründen nicht angetreten, gilt das Praktikum als „nicht erfolgreich teilgenommen“. Ein Anspruch auf eine bestimmte Praktikumsschule bzw. auf eine Hochschulbegleitung vor Ort durch einen bestimmten Hochschullehrenden besteht nicht.
  • Vor Antritt des Praktikums informieren sich Studierende über die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen (Belehrung gem. § 35 IFSG) und legen das unterschriebene Merkblatt (siehe Homepage) den Schulen vor.
  • Die Lehrkräfte der (Ausbildungs-) Schule unterstützen und betreuen die Studierenden in Zusammenarbeit mit den Hochschullehrenden. Sie beraten bei Unterrichtsversuchen und beziehen die Praktikant/innen in die ganze Breite schulischer Tätigkeiten und Aufgaben ein. Von der Schulleitung bzw. von einer beauftragten Person werden die Studierenden über wichtige Regelungen zur Schulorganisation und zum Schulrecht (z.B. Amtsverschwiegenheit, Aufsichtspflicht) informiert. Die Studierenden akzeptieren und unterstützen die Umsetzung schulischer Belange und Regeln.
  • Im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung aus zwingenden Gründen während des Praktikums ist unverzüglich die Ausbildungslehrkraft der Schule, die betreuende Hochschullehrkraft sowie das Praktikumsamt SoPäd zu benachrichtigen. Ein ärztliches Attest über die entstandenen Fehlzeiten muss zeitnah im Praktikumsamt SoPäd nachgereicht werden. Versäumte Tage sind grundsätzlich nachzuholen.
  • Studierende können nach Absprache mit einer verantwortlichen Lehrkraft mit einzelnen SchülerInnen oder mit Gruppen selbständig arbeiten, jedoch dürfen sie Vertretungen aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht alleinverantwortlich übernehmen.
  • Die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung für die Teilnahme an Schulpraktika.

Downloads

Abfolge der Praktika (Auszug aus der Studienordnung 2011)

Auszüge aus Modulhandbüchern

Hinweis: Die Studienordnungen sind derzeit nur vorläufig genehmigt. Die aktuellste Version finden Sie im Downloadcenter der Rubrik Studium.

© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2013
zuletzt geändert am 18.10.2012 Feedback