Prüfungsämter
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Seiten der Prüfungsämter noch nicht auf das Lehramt 2011 (Studienbeginn ab WiSe 2011/2012) angepasst sind.
Was sind akademische Prüfungen?
Akademische Prüfungen sind solche Prüfungen, die in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung der Hochschulen (Akademien) selbst durchgeführt werden.
Was sind Staatsprüfungen?
Von den Akademischen Prüfungen werden die sog. Staatsprüfungen unterschieden. Diese werden in der inhaltlichen und organisatorischen Verantwortung des Landes (vertreten durch die Landeslehrerprüfungsämter) durchgeführt, wobei die Hochschulen lediglich sachverständige PrüferInnen zur Verfügung stellen. An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg können insbesondere folgende Staatsprüfungen abgelegt werden:
- erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Werkrealschulen
- erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
- erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen
Nach den aktuellen Versionen der Staatsprüfungsordnungen GHPO I, RPO I und SPO I gelten bestimmte, sog. abgeschichtete Bestandteile der Staatsprüfung ebenfalls als Akademische Prüfungen. „Abgeschichtet“ bedeutet, dass diese Prüfung aus dem Staatsprüfungsblock am Ende des Studiums zeitlich und inhaltlich ausgegliedert wurde und studienbegleitend bereits vor der Anmeldung zum abschließenden Staatsprüfungsblock abzulegen ist. Hierzu gehören an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg insbesondere die folgenden drei Prüfungsarten:

