Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt gemäß SPO I
Die Akademische Teilprüfung nach § 13 der Prüfungsordnung SPO I ist ein so genannter „abgeschichteter“ Bestandteil der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. „Abgeschichtet“ bedeutet, dass diese Prüfung aus dem Staatsprüfungsblock am Ende des Studiums zeitlich und inhaltlich ausgegliedert wurde und studienbegleitend bereits vor der Anmeldung zum abschließenden Staatsprüfungsblock abzulegen ist.
Studierende, die die hier beschriebene Akademische Teilprüfung nach SPO I ablegen, haben grundsätzlich bereits in ihrem ersten Studienabschnitt eine andere Akademische Teilprüfung gemäß § 8 der Prüfungsordnung GHPO I abgelegt. Die hier beschriebene Akademische Teilprüfung wird erst im zweiten (d.h. im sonderpädagogischen) Studienabschnitt abgelegt.
Um die Akademische Teilprüfung nach SPO I erfolgreich abzulegen, müssen i.d.R. je zwei benotete Leistungsnachweise aus dem Grundfragenstudium (Seminarscheine) und aus dem Wahlpflichtbereich (Hauptseminarscheine) erworben werden.
Häufig gestellte Fragen
- In welchen Wahlpflicht- und Grundfragenbereichen kann ich die benoteten Leistungsnachweise erwerben?
- Inwiefern können meine Möglichkeiten zur freien Auswahl von Wahlpflicht- und Grundfragenbereichen eingeschränkt sein?
- Welche inhaltlichen Anforderungen werden mir in den verschiedenen Prüfungen der Akademischen Teilprüfung (SPO I) gestellt?
- In welchem Umfang müssen die beiden Grundfragen- bzw. Wahlpflichtbereiche studiert werden?
- Ab wann kann ich einen benoteten Leistungsnachweis in einem Grundfragen- oder Wahlpflichtbereich frühestens erwerben?
- Welche Leistungsnachweise muss ich erwerben, wenn ich eine Erweiterungs- oder Ergänzungsprüfung ablegen möchte?
- Bis zu welcher Frist muss ich die Akademische Teilprüfung (SPO I) vollständig abgelegt haben?
- Muss ich mich zur Akademischen Teilprüfung (SPO I) anmelden?
- Darf man Prüfungsteile wiederholen?
- Aus welchen Gründen kann man den Prüfungsanspruch verlieren?
- Wie werden die Noten der Akademischen Teilprüfung (SPO I) ermittelt?
- Wie erhalte ich eine Bescheinigung über das Bestehen der Akademischen Teilprüfung (SPO I)?
- Gibt es besondere Regelungen für Studierende mit Kleinkindern?

