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Akademische Teilprüfung im zweiten Studienabschnitt gemäß SPO I

Die Akademische Teilprüfung nach § 13 der Prüfungsordnung SPO I ist ein so genannter „abgeschichteter“ Bestandteil der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen. „Abgeschichtet“ bedeutet, dass diese Prüfung aus dem Staatsprüfungsblock am Ende des Studiums zeitlich und inhaltlich ausgegliedert wurde und studienbegleitend bereits vor der Anmeldung zum abschließenden Staatsprüfungsblock abzulegen ist.

Studierende, die die hier beschriebene Akademische Teilprüfung nach SPO I ablegen, haben grundsätzlich bereits in ihrem ersten Studienabschnitt eine andere Akademische Teilprüfung gemäß § 8 der Prüfungsordnung GHPO I abgelegt. Die hier beschriebene Akademische Teilprüfung wird erst im zweiten (d.h. im sonderpädagogischen) Studienabschnitt abgelegt.

Um die Akademische Teilprüfung nach SPO I erfolgreich abzulegen, müssen i.d.R. je zwei benotete Leistungsnachweise aus dem Grundfragenstudium (Seminarscheine) und aus dem Wahlpflichtbereich (Hauptseminarscheine) erworben werden.

© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2013
zuletzt geändert am 18.10.2012 Feedback