Hauptnavigation und Schnellsuche

Studiengebühren

Zum Sommersemester 2012 werden in Baden-Württemberg die allgemeinen Studiengebühren für grundständige Studiengänge und konsekutiven Masterstudiengänge abgeschafft. 

Wer bezahlt Studiengebühren noch weiterhin?
Studiengebühren bezahlen ab dem Sommersemester 2012 nur noch Studierende eines nicht-konsekutiven Masterstudienganges bzw. eines postgradualen Studienganges (Aufbaustudiengang Diplom in Erziehungswissenschaft und Aufbaustudiengang Lehramt an Sonderschulen bzw. Sonderpädagogik).

Mehr Informationen über Zahlungspflicht, Zahlungszeitpunkt, Zahlungsvarianten, etc.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?

Während eines Urlaub- oder Auslandsemesters müssen Sie keine Studiengebühren bezahlen.

Beim Aufbaustudiengang "Diplom in Erziehungswissenschaft" und Aufbaustudiengang "Lehramt an Sonderschulen" bzw. "Lehramt Sonderpädagogik" gibt es folgende Befreiungsmöglichkeiten für:

  • Studierende mit Kindern unter 14 Jahren
  • Studierende mit Behinderungen
  • Studierende, die zwei oder mehr Geschwister haben, die bislang noch nicht an einer Hochschule in Baden-Württemberg von den Studiengebühren befreit sind bzw. befreit wurden.
  • Hochbegabte Studierende

Zu den näheren Bestimmungen und weiteren Informationen.

Rückzahlung der Studiengebühr
Die gesamte Studiengebühr (500 €) und der Verwaltungskostenbeitrag (40 €) wird bei einer sofortigen Exmatrikulation binnen eines Monats ab Vorlesungsbeginn zurückgezahlt.

Bei einer sofortigen Exmatrikulation während der Vorlesungszeit erfolgt eine Teilrückerstattung.

Nähre Informationen

Welche Kosten fallen außer den Studiengebühren noch an?
Zusätzlich zu den Studiengebühren sind der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag zu bezahlen.

Weitere Informationen und die Ansprechpartner an der Hochschule zum Thema Studiengebühren.

© Pädagogische Hochschule Heidelberg 2012
zuletzt geändert am 19.12.2011 Feedback