Prof. Dr. Thorsten Lorenz    
   
     
 

 

 
Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik: Hinweise zur Studienordnung
 
 

Liebe Studierende, sehr geehrte Interessenten,

die folgenden Informationen sollen Ihnen einen kurzen Überblick über unseren Studiengang Medienpädagogik geben. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Leitung des Studienganges. Wegen der formellen Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der Hochschule.


Verantwortliche Leitung
Prof. Dr. Thorsten Lorenz
Professor für Medienpädagogik | Leiter des Zentrums für audiovisuelle Medien und Medienpädagogik

Mitarbeiter

Dr. Norbert Neuß
Akademischer Rat für Medienpädagogfik |
Geschäftsführer des Zentrums für audiovisuelle Medien und Medienpädagogik


Allgemeines zum Studium der Medienpädagogik

Medienpädagogik kann in unterschiedlichen Schwerpunkten studiert werden:

  • Im grundständigen Bereich Erziehungswissenschaft. In allen Modulen werden Veranstaltungen mit medienpädagogischem Schwerpunkt ausgebracht. Sowohl in den mündlichen Prüfungen als auch thematisch in der Zulassungsarbeit kann nach Absprache eine medienpädagogischer Schwerpunkt gewählt werden.
  • Im Erweiterungsstudium Medienpädagogik. Dieses zweisemestrige Studium kann bereits parallel zum grundständigen Studium begonnen werden, die Prüfung kann jedoch erst im Anschluss an das des Erste Staatsexamen erfolgen.
  • Im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft. Hier kann Medienpädagogik als Wahlpflichtfach belegt und nach Wahl auch die Diplomarbeit im Schwerpunkt Medienpädagogik verfasst werden.


Ziele

   
Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik verbindet Medienpraxis (Video-/ Audio-/ Multimedia-Produktionen), Mediendidaktik (Präsentationstechniken, Lehr- und Lernmaterialien, Virtualisierung der Lehre etc.) und Medienwissenschaft mit praktischer Berufsausbildung (Lehrer in Aus- und Fortbildung, Transfer zum Journalismus, Lektoren im Bildungsbereich). Lehrende sind Dozenten der Hochschule wie externe Lehrbeauftragte aus Print, Hörfunk, Fernsehen, Landesbildstellen u.a.  
 

Zentrum für die Medienpraxis des Studiums bildet das AVZ (Audiovisuelles Medienzentrum). Schwerpunkte sind hier sowohl mit professionellen (Fernseh- und Hörfunk-Standard) wie semiprofessionellen Produktionsmitteln.


Studienordnung des Erweiterungsstudiums Medienpädagogik
(gemäß Prüfungsordnung GHS vom 22.07.2003 sowie Prüfungsordnung RL vom 24.08.2003)


Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik ist ein zweisemestriger Studiengang im Umfang eines Leitfaches. Die 24 SWS bestehen aus 20 SWS Lehrveranstaltungen und einem mindestens 4-wöchigen Medien-Praktikum (entspricht 4 SWS). Die Erweiterungsprüfung kann erst im Anschluss an die erste Staatsprüfung abgeschlossen werden.

Der Erweiterungsstudiengang Medienpädagogik verbindet Medienpraxis (Video-/ Audio-/ Multimedia-Produktionen), Mediendidaktik (Präsentationstechniken, Lehr- und Lernmaterialien etc.), medienpädagogische Konzepte und Medienwissenschaft mit praktischer Berufsausbildung (Lehrer in Aus- und Fortbildung mit Schwerpunkt Medienpädagogik; Transfer zum Journalismus in TV, Radio, Print, Multimedia; Lektoren im Bildungsbereich; Referenten im Bereich Kinder-, Jugend- und Bildungsmedien, Medienforschung u.a.).

Lehrende sind Dozenten der Hochschule im Schwerpunkt Medienpädagogik sowie externe Lehrbeauftragte aus Print, Hörfunk, Fernsehen, Landesbildstellen u.a. Zudem können ausgewählte interdisziplinäre Veranstaltungsangebote mit Medienbezug (Angaben hierzu im Vorlesungsverzeichnis) belegt werden. Zentrum für die Betreuung der Medienpraxis bildet das AVZ (Audiovisuelles Medienzentrum) der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.


A. Inhaltsbereiche des Studiums

Modul 1: Grundlagen der Medienpädagogik und Medienwissenschaft

· Gegenstandbereiche, Grundbegriffe und Theorien der Medienpädagogik und Medienwissenschaft
· Medienpädagogische Aufgaben- und Forschungsfelder im Bildungsbereich

Das Modul 1 wird im Erweiterungsstudium mit 2 SWS studiert.


Modul 2: Medien- und Kommunikationstheorien

· Allgemeine Medien-, Kommunikations- und Wirkungstheorien
· Aufbau von Mediensystemen; Funktion von Massen- und Individualmedien
· Ansätze der Medienerziehung und Medienpädagogik; Handlungsfelder medienpädagogischer Praxis in Schule, Hochschule und außerschulischen Bereichen
· Mediensozialisation und Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen
· Medienforschung und medienpädagogische Forschung
· Mediengeschichte

Das Modul 2 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.

Modul 3: Medienprogramme und Medienanalyse

· Aufbau, Struktur und Sprache von Medienprogrammen in Fernsehen, Hörfunk, Print, Multimedia
· Mediengattungen (Formsprache im Journalismus, in szenisch-fiktiven Formen, Shows, Werbung u.a.)
· Edutainment und Lernsoftware
· Kinder- und Jugendprogramme, Kinder- und Jugendschutz
· Medien und Wissensmanagement; Information Literacy

Das Modul 3 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.


Modul 4: Mediendidaktik und Medienproduktion

· Lehren und Lernen mit Medien; Beurteilung und Anwendung von neuen Bildungstechnologien
· Entwicklung und Einsatz von audiovisuellen und multimedialen Unterrichts- und Präsentationsmedien für unterschiedliche Unterrichtsfächer
· Entwicklung, Gestaltung und Produktion von AV-Medien und Multimedia-Einheiten (Trickfilm, Radiowerkstatt, Kinderfilme, Lernsoftware u.a.)
· Aspekte der Medienästhetik

Das Modul 4 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.


Modul 5: Medienpraktikum und medienpädagogische Berufsorientierung

Zusätzlich ist in den Semesterferien ein außerschulisches und außerhochschulisches Praktikum mit medienpraktischem Schwerpunkt im Zeitumfang von mindestens 4 Wochen obligatorisch. Bereiche hierfür sind nach Absprache z.B. Rundfunk, Fernsehen, Presse, Verlagswesen, PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Spiel- und Lern-Software, medienpädagogische Institutionen.

Das Modul 5 wird im Erweiterungsstudium mit 4 SWS angerechnet.


B. Leistungsnachweise und Prüfung

1. Leistungsnachweise

Voraussetzung für die Erweiterungs-Prüfung sind

- Der Nachweis über eine Teilnahme an der Einführungsveranstaltung im Modul 1 („Einführung in die Medienpädagogik und Medienwissenschaft“).
- Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 2 oder 3..
· Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 4, die durch eine eigenverantwortliche Medienproduktion mit schriftlicher Ausarbeitung dokumentiert wird.
- Die Vorlage einer aussagekräftigen Präsentationsmappe. Sie enthält u.a.
- einen Bericht über den individuellen Studienverlauf im Erweiterungsstudium Medienpädagogik.
- die Beschreibung medienpraktischer Tätigkeiten in und außerhalb der Hochschule.
- den Nachweis über ein Medienpraktikum zusammen mit einem ausführlichen Praktikumsbericht (Leitfaden im AVZ).
- eine Sammlung eigenverantwortlich erstellter Medienproduktionen.
- eine Kopie der Seminar- und Hausarbeiten, die in den Modulen 2 oder 3 erstellt wurden.


2. Erweiterungs-Prüfung Medienpädagogik

Gegenstand der Staatsprüfung sind im Schwerpunkt Inhalte des Moduls 2 oder 3, die nicht nachgewiesen wurden. Kenntnisse aus den anderen Modulinhalten werden vorausgesetzt.

Sie finden die Studienordnung als pdf-Datei (hier § 72/73 auf den Seiten 281f.)