Erweiterungsstudiengang
Medienpädagogik: Hinweise zur Studienordnung
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Liebe Studierende,
sehr geehrte Interessenten,
die folgenden Informationen
sollen Ihnen einen kurzen Überblick über unseren Studiengang
Medienpädagogik geben. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne
die Leitung des Studienganges. Wegen der formellen Zulassungsvoraussetzungen
wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle der Hochschule.
Verantwortliche Leitung
Prof. Dr. Thorsten Lorenz
Professor für Medienpädagogik | Leiter des Zentrums
für audiovisuelle Medien und Medienpädagogik
Mitarbeiter
Dr. Norbert Neuß
Akademischer Rat für Medienpädagogfik |
Geschäftsführer des Zentrums für audiovisuelle
Medien und Medienpädagogik
Allgemeines zum Studium
der Medienpädagogik
Medienpädagogik kann in unterschiedlichen Schwerpunkten studiert
werden:
- Im grundständigen
Bereich Erziehungswissenschaft. In allen Modulen werden Veranstaltungen
mit medienpädagogischem Schwerpunkt ausgebracht. Sowohl
in den mündlichen Prüfungen als auch thematisch in
der Zulassungsarbeit kann nach Absprache eine medienpädagogischer
Schwerpunkt gewählt werden.
- Im Erweiterungsstudium
Medienpädagogik. Dieses zweisemestrige Studium kann bereits
parallel zum grundständigen Studium begonnen werden, die
Prüfung kann jedoch erst im Anschluss an das des Erste
Staatsexamen erfolgen.
- Im Diplomstudiengang
Erziehungswissenschaft. Hier kann Medienpädagogik als Wahlpflichtfach
belegt und nach Wahl auch die Diplomarbeit im Schwerpunkt Medienpädagogik
verfasst werden.
Ziele
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| Das
Erweiterungsstudium Medienpädagogik verbindet Medienpraxis
(Video-/ Audio-/ Multimedia-Produktionen), Mediendidaktik (Präsentationstechniken,
Lehr- und Lernmaterialien, Virtualisierung der Lehre etc.) und
Medienwissenschaft mit praktischer Berufsausbildung (Lehrer
in Aus- und Fortbildung, Transfer zum Journalismus, Lektoren
im Bildungsbereich). Lehrende sind Dozenten der Hochschule wie
externe Lehrbeauftragte aus Print, Hörfunk, Fernsehen,
Landesbildstellen u.a. |
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Zentrum für die
Medienpraxis des Studiums bildet das AVZ (Audiovisuelles Medienzentrum).
Schwerpunkte sind hier sowohl mit professionellen (Fernseh- und
Hörfunk-Standard) wie semiprofessionellen Produktionsmitteln.
Studienordnung
des Erweiterungsstudiums Medienpädagogik
(gemäß Prüfungsordnung GHS vom 22.07.2003 sowie
Prüfungsordnung RL vom 24.08.2003)
Das Erweiterungsstudium Medienpädagogik ist ein zweisemestriger
Studiengang im Umfang eines Leitfaches. Die 24 SWS bestehen aus
20 SWS Lehrveranstaltungen und einem mindestens 4-wöchigen
Medien-Praktikum (entspricht 4 SWS). Die Erweiterungsprüfung
kann erst im Anschluss an die erste Staatsprüfung abgeschlossen
werden.
Der Erweiterungsstudiengang
Medienpädagogik verbindet Medienpraxis (Video-/ Audio-/ Multimedia-Produktionen),
Mediendidaktik (Präsentationstechniken, Lehr- und Lernmaterialien
etc.), medienpädagogische Konzepte und Medienwissenschaft
mit praktischer Berufsausbildung (Lehrer in Aus- und Fortbildung
mit Schwerpunkt Medienpädagogik; Transfer zum Journalismus
in TV, Radio, Print, Multimedia; Lektoren im Bildungsbereich;
Referenten im Bereich Kinder-, Jugend- und Bildungsmedien, Medienforschung
u.a.).
Lehrende sind Dozenten
der Hochschule im Schwerpunkt Medienpädagogik sowie externe
Lehrbeauftragte aus Print, Hörfunk, Fernsehen, Landesbildstellen
u.a. Zudem können ausgewählte interdisziplinäre
Veranstaltungsangebote mit Medienbezug (Angaben hierzu im Vorlesungsverzeichnis)
belegt werden. Zentrum für die Betreuung der Medienpraxis
bildet das AVZ (Audiovisuelles Medienzentrum) der Pädagogischen
Hochschule Heidelberg.
A. Inhaltsbereiche des Studiums
Modul 1: Grundlagen
der Medienpädagogik und Medienwissenschaft
· Gegenstandbereiche, Grundbegriffe und Theorien der Medienpädagogik
und Medienwissenschaft
· Medienpädagogische Aufgaben- und Forschungsfelder
im Bildungsbereich
Das Modul 1 wird im
Erweiterungsstudium mit 2 SWS studiert.
Modul 2: Medien- und Kommunikationstheorien
· Allgemeine
Medien-, Kommunikations- und Wirkungstheorien
· Aufbau von Mediensystemen; Funktion von Massen- und Individualmedien
· Ansätze der Medienerziehung und Medienpädagogik;
Handlungsfelder medienpädagogischer Praxis in Schule, Hochschule
und außerschulischen Bereichen
· Mediensozialisation und Mediennutzung von Kindern und
Jugendlichen
· Medienforschung und medienpädagogische Forschung
· Mediengeschichte
Das Modul 2 wird im
Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.
Modul 3: Medienprogramme
und Medienanalyse
· Aufbau, Struktur
und Sprache von Medienprogrammen in Fernsehen, Hörfunk, Print,
Multimedia
· Mediengattungen (Formsprache im Journalismus, in szenisch-fiktiven
Formen, Shows, Werbung u.a.)
· Edutainment und Lernsoftware
· Kinder- und Jugendprogramme, Kinder- und Jugendschutz
· Medien und Wissensmanagement; Information Literacy
Das Modul 3 wird im Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.
Modul 4: Mediendidaktik und Medienproduktion
· Lehren und Lernen mit Medien; Beurteilung und Anwendung
von neuen Bildungstechnologien
· Entwicklung und Einsatz von audiovisuellen und multimedialen
Unterrichts- und Präsentationsmedien für unterschiedliche
Unterrichtsfächer
· Entwicklung, Gestaltung und Produktion von AV-Medien
und Multimedia-Einheiten (Trickfilm, Radiowerkstatt, Kinderfilme,
Lernsoftware u.a.)
· Aspekte der Medienästhetik
Das Modul 4 wird im
Erweiterungsstudium mit 6 SWS studiert.
Modul 5: Medienpraktikum und medienpädagogische Berufsorientierung
Zusätzlich ist
in den Semesterferien ein außerschulisches und außerhochschulisches
Praktikum mit medienpraktischem Schwerpunkt im Zeitumfang von
mindestens 4 Wochen obligatorisch. Bereiche hierfür sind
nach Absprache z.B. Rundfunk, Fernsehen, Presse, Verlagswesen,
PR- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Spiel- und Lern-Software,
medienpädagogische Institutionen.
Das Modul 5 wird im
Erweiterungsstudium mit 4 SWS angerechnet.
B. Leistungsnachweise und Prüfung
1. Leistungsnachweise
Voraussetzung für
die Erweiterungs-Prüfung sind
- Der Nachweis über
eine Teilnahme an der Einführungsveranstaltung im Modul 1
(„Einführung in die Medienpädagogik
und Medienwissenschaft“).
- Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 2 oder 3..
· Die erfolgreiche Prüfung der Modulinhalte 4, die
durch eine eigenverantwortliche Medienproduktion mit schriftlicher
Ausarbeitung dokumentiert wird.
- Die Vorlage einer aussagekräftigen Präsentationsmappe.
Sie enthält u.a.
- einen Bericht über den individuellen Studienverlauf im
Erweiterungsstudium Medienpädagogik.
- die Beschreibung medienpraktischer Tätigkeiten in und außerhalb
der Hochschule.
- den Nachweis über ein Medienpraktikum zusammen mit einem
ausführlichen Praktikumsbericht (Leitfaden im AVZ).
- eine Sammlung eigenverantwortlich erstellter Medienproduktionen.
- eine Kopie der Seminar- und Hausarbeiten, die in den Modulen
2 oder 3 erstellt wurden.
2. Erweiterungs-Prüfung Medienpädagogik
Gegenstand der Staatsprüfung
sind im Schwerpunkt Inhalte des Moduls 2 oder 3, die nicht nachgewiesen
wurden. Kenntnisse aus den anderen Modulinhalten werden vorausgesetzt.
Sie finden die Studienordnung
als pdf-Datei
(hier § 72/73 auf den Seiten 281f.)
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