Bei der Einschulungsuntersuchung des Rhein-Neckar-Kreises sollen Verfahren erprobt und validiert werden, die zu einer Früherkennung von Lese-/Rechtschreibproblemen beitragen und damit frühzeitig zur Empfehlung bzw. Einleitung entsprechender Fördermaßnahmen führen sollen. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung 1998 wurden dazu an einer Stichprobe von etwa 200 Kindern neu entwickelte Verfahren zur Prüfung des Sprachleistungsstandes und der auditiven Informationsverarbeitung vorgegeben, die sich als reliabel und valide bei der Diagnostik und Differentialdiagnostik im Rahmen anderer Untersuchungen von Sprach- und Schriftspracherwerbsprozessen erwiesen haben.
Im hier beantragten Forschungsvorhaben wurden die Kinder zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der 2. Klasse erneut - mit anderen Verfahren - untersucht, um die prognostische Validität der Verfahren in der Einschulungsuntersuchung genauer bestimmen zu können.
Ziel
Die Früherkennung von Teilleistungsschwächen oder -störungen hat eine hohe individuelle aber auch sozialpolitische und ökonomische Bedeutung. Um schulvermittelte Kulturtechniken erlernen zu können, müssen Kinder über basale Grundfertigkeiten verfügen. Dazu gehören ausreichende Körperkoordination, visuelle Wahrnehmung und Visuomotorik sowie Sprach- und Kommunikationsfähigkeiten. In mehr als der Hälfte aller Fälle werden Schulleistungsprobleme nicht im Rahmen der U9-Vorsorgeuntersuchung durch die Haus- und Kinderärzte erfasst. Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen Ländern eine Pflichtuntersuchung. Sie sollte daher für die Früherkennung schulrelevanter Teilleistungsstörungen weiterentwickelt werden, um Entwicklungsauffälligkeiten sowie den Förderbedarf festzustellen und notwendige Maßnahmen anzuregen. Im Sinne primärer Prävention kann die Schuleingangsuntersuchung zur Schaffung angemessener Entwicklungsbedingungen für Kinder beitragen. In einer Gesundheitsberichterstattung können schul- und gesundheitsrelevante Probleme bzw. Trends beschrieben werden und so für effektive gezielte kommunale Gesundheitspolitik nutzbar gemacht werden, z.B. zu einer Verstärkung der Förderung in sprachlichen und motorischen Bereichen im Kindergarten durch gezielte Weiterbildungsangebote führen. In einem ersten Schritt muss es darum gehen, vorschulisch diagnostizierte Entwicklungsauffälligkeiten mit Hilfe von Verlaufsuntersuchungen zu verifizieren. Im Rahmen des hier beantragten Projektes soll dies für den Bereich der Schriftspracherwerbs erfolgen.
Ziel des Projektes ist die Früherkennung von Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten im Rahmen der Einschulungsuntersuchung.
Dazu wurde eine Stichprobe von 200 Kindern aus Schulen im Rhein-Neckar-Kreis mit neuentwickelten Verfahren zur Prüfung der Sprachentwicklung, der auditiven Informationsverarbeitung und der phonologischen Bewusstheit im Rahmen der Einschulungsuntersuchung untersucht, die längsschnittlich verfolgt wird und im Rahmen des beantragten Projektes zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der 2. Klasse erneut in Hinblick auf die allgemeine kognitive Leistungsfähigkeit und Schriftsprachleistungen überprüft werden soll. Damit soll die prognostische Validität der in der Einschulungsuntersuchung eingesetzten speziellen Verfahren überprüft werden.
Erweisen sich die Verfahren bzw. Datenkonfigurationen als prognostisch valide hinsichtlich der Schriftsprachleistungen, dann können sowohl frühzeitig Empfehlungen an die Erziehungsberechtigten zur Ergreifung von Fördermaßnahmen gegeben werden als auch die Schulen von dem zu erwartenden Förderbedarf des jeweiligen Kindes unterrichtet werden.
Arbeitsprogramm und Zeitplan
Im Rahmen der Untersuchung sollen folgende Leistungsbereiche überprüft
werden:
Zu (1): Die allgemeine kognitive Leistungsfähigkeit ist ein wichtiges differentialdiagnostisches Kriterium für die Bewertung bei Sprach- und Schriftspracherwerbsproblemen. Bestimmte Störungsformen sind so beispielsweise als erwartungswidrige Minderleistungen auf dem Hintergrund der allgemeinen kognitiven Leistungsfähigkeit definiert (vgl. ICD-10, Dilling, Mombour & Schmidt, 1991; vgl. auch die Definitionen der spezifischen Sprachentwicklungsstörung, Schöler et al., 1998, und der Legasthenie). Diese Differenzierungen sind nicht nur für die Kategorisierung der Störung relevant, sondern sind in der Regel mit Konsequenzen für Fördermaßnahmen verbunden.
Zu (2): Die Erfassung der Lese- und Rechtschreibleistung ist unabdingbar, stellt doch diese Leistung das Kriterium für die prognostische Validität der in der Schuleingangsuntersuchung eingesetzten Verfahren dar.
Zu (3): Die Leistung beim Nachsprechen von Sätzen gilt als ein wesentlicher Indikator für den allgemeinen Sprachentwicklungsstand und wird daher häufig in Untersuchungen eingesetzt (vgl. u.a. Hasselhorn & Körner, 1997). Die Studien des Antragstellers weisen das Nachsprechen von Sätzen darüber hinaus als eines der trennschärfsten Verfahren aus, um sprachentwicklungsgestörte von sprachunauffälligen Kindern zu diskriminieren. Im Rahmen dieser Untersuchung wird durch die Wiederholung der Aufgabe auch deren Retestreliabilität geprüft.
Zu (4): Auch die Zahlenspanne hat sich, neben dem Nachsprechen von Kunstwörtern, als ein relevanter differentialdiagnostischer Indikator erwiesen (vgl. u.a. Schöler et al., 1998).
Zu (5): Die phonematische Differenzierung, vor allem aber die phonologische Bewusstheit haben sich als eindeutige Prädiktoren für spätere Schriftsprachleistungen gezeigt (vgl. u.a. Marx, 1997). Programme zur Förderung der phonologischen Bewusstheit scheinen darüber hinaus zur Prävention von Lese-/Rechtschreibproblemen geeignet (Schneider & Roth, 1999).
Die Untersuchungen wurden im Februar/März 2000 durchgeführt, die Kinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt am Beginn des zweiten Schulhalbjahres der zweiten Klasse. Dieser Zeitpunkt wurde von dem Arbeitskreis „Wahrnehmungs-Screening“ festgelegt, weil anzunehmen ist, dass sich die Leistungen unabhängig von etwaigen Unterschieden in der Methodik des Erstlese- und Erstschreibunterrichtes zu diesem Zeitpunkt auf der Grundlage der Diagnostischen Bilderliste vergleichen lassen.
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