LEITFADEN
FÜR DIE ANFERTIGUNG WISSENSCHAFTLICHER ARBEITEN

(wissenschaftliche Hausarbeiten für das Lehramt und Diplomarbeiten)
  
Prof. Dr. Hermann Schöler
(Fassung vom Februar 1986, ergänzt Mai 1996,
letzte Modifikation 11. Juli 2001)

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Bitte beachten Sie bei der Abfassung von wissenschaftlichen Hausarbeiten oder Diplomarbeiten, dass diese Arbeiten nach Möglichkeit beidseitig bedruckt abgeliefert werden sollten.
Die Bearbeitungszeiten betragen nach SPO I ab dem Wintersemester 2001/2002 für die wissenschaftliche Hausarbeit nur noch drei Monate. Eine Verlängerung ist maximal um vier Wochen möglich (siehe § 12 Abs. 4 neue SPO I). Gleiches gilt für die Bearbeitungszeiten nach GHPO I und RPO I.

  
 Inhalt

1 Auszüge aus den Prüfungsordnungen
   
(wird in Kürze überarbeitet, da die Prüfungsordnungen novelliert wurden)
1.1 Wissenschaftliche Hausarbeit
1.2 Diplomarbeit

2 Zum Aufbau der Arbeit
2.1 Allgemeine Hinweise
2.1.1 Empirische Arbeiten
2.1.2 „Literaturarbeiten“ (theoretische Arbeiten)
2.2 Fragestellung
2.3 Methode
2.4 Ergebnisse
2.5 Diskussion/Interpretation
2.6 Zusammenfassung
2.7 Literaturverzeichnis

3 Formale Gestaltung
3.1 Allgemeine Hinweise
3.2 Titelblatt
3.3 Inhaltsverzeichnis
3.4 Überschriften
3.5 Graphische Darstellungen/Abbildungen, Tabellen
3.6 Zitate und Abkürzungen
3.7 Literaturangaben im laufenden Text
3.8 Anmerkungen
3.9 Literaturverzeichnis
3.10 Anhang
3.11 Persönliche Erklärung

 

1 Auszüge aus den Prüfungsordnungen

1.1  Wissenschaftliche Hausarbeit

Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (SPO I) vom 21. August 1992 (alte SPO I):
neue SPO I
 

§ 12 Wissenschaftliche Hausarbeit

(1) In der Wissenschaftlichen Hausarbeit hat der Bewerber nachzuweisen, daß er ein Thema selbständig wissenschaftlich bearbeiten kann. Das Thema hat dem in § 1 umschriebenen Zweck der Prüfung entsprechend im Zusammenhang mit der späteren Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des Bewerbers zu stehen. 

(2) Das Thema der wissenschaftlichen Arbeit kann frühestens im sechsten Semester vergeben werden. 

(3) Bei der Themenvergabe können Vorschläge des Bewerbers berücksichtigt werden. Das Thema wird durch einen Professor nach Bestätigung durch das Prüfungsamt gestellt. Der Zeitpunkt der Vergabe ist dem Prüfungsamt mitzuteilen. 

(4) Das Thema ist so zu stellen, daß sechs Monate zur Ausarbeitung genügen. Spätestens sechs Monate nach Vergabe hat der Bewerber die Wissenschaftliche Hausarbeit dem Prüfungsamt maschinenschriftlich und gebunden in doppelter Fertigung vorzulegen. Sie muß mit Seitenzahlen, einer Inhaltsübersicht und mit einem vollständigen Verzeichnis der verwendeten Quellen und Hilfsmittel versehen sein. Die Stellen der Arbeit, die aus anderen Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen als Entlehnung gekennzeichnet sein. 

(5) Die Arbeit hat als Anhang die Versicherung zu enthalten, daß sie vom Bewerber selbstständig gefertigt wurde, daß die Quellen einer Entlehnung kenntlich gemacht wurden und daß außer den genannten keine weiteren Hilfsmittel verwendet worden sind. 

(6) Gibt ein Bewerber die Wissenschaftliche Hausarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab, so gilt diese Prüfungsleistung als mit der Note „ungenügend“ (6,0) bewertet. Das Prüfungsamt kann in besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Krankheitsfall) eine Verlängerung der Abgabefrist bis zu zwei Monaten genehmigen. 

(7) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist von den Prüfern getrennt und auf einem besonderen Blatt zu beurteilen und zu bewerten. 
Nach Abschluß der Beurteilung und Bewertung sollen sich die Prüfer bei abweichendem Ergebnis über die endgültige Bewertung einigen. Die endgültige Bewertung ist von den Prüfern zu unterzeichnen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so setzt das Prüfungsamt unter Berücksichtigung der vorliegenden Bewertungen die Note fest. 

(8) Das Prüfungsamt kann auf Antrag des Bewerbers eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder eine bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene wissenschaftliche Arbeit als Wissenschaftliche Hausarbeit anerkennen.

Dazu noch eine Ergänzung vom Landeslehrerprüfungsamt vom April 1996:

LLPA (Mack)
zu 6712.2-6 / 817

Erste Staatsprüfung für das Lehramt an GHS, RS und SoS
Wissenschaftliche Hausarbeiten

Im Zusammenhang mit den Wissenschaftlichen Hausarbeiten ergeben sich immer wieder Probleme, die zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen der Prüfungsordnungen und damit zu Ungleichbehandlungen führen:

-  Themenstellung ohne deutlichen Bezug zur späteren Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der jeweiligen Schulart (z.B. auch
   GHS-Themen mit eindeutigem SoS-Bezug),
-  Themenstellungen (gleich oder sehr ähnlich) mit dem Risiko von Gemeinschaftsarbeiten,
-  Themenstellung ohne die erforderlichen Arbeitsgrundlagen (z.B. Software),
-  unzulässige Betreuung während der Erarbeitung,
-  ungerechtfertigte Verlängerungen der Bearbeitszeit ohne triftige Gründe (z.B. EDV),
-  unkorrekte Zitation und unzutreffende Erklärungen der Kandidaten.

Aus gegebenem Anlaß weist das Landeslehrerprüfungsamt erneut auf die Anforderungen an Wissenschaftliche Hausarbeiten, auf Verfahrensfragen in diesem Zusammenhang und auf die Notwendigkeit der Einhaltung nachfolgender Gesichtspunkte hin:

1.   Bereits bei der Themenstellung für die Wissenschaftlichen Hausarbeiten ist zu beachten, daß Gemeinschaftsarbeiten nicht zulässig sind. Zwar kann auf eine gemeinsame Datenerhebung zurückgegriffen werden, jedoch muß in der Begrifflichkeit der Themen eine deutliche Trennschärfe enthalten sein, damit auch Individualleistungen bewertet werden können.

2.   Themenstellungen mit innovativem Charakter sind durchaus möglich und erwünscht. Sie dürfen jedoch die Möglichkeiten der Kandidaten und der Hochschule sowie den Rahmen der Prüfungsordnung nicht sprengen. Themen, die in der vorgesehenen Bearbeitungszeit von 6 Monaten nicht erarbeitet werden können und „Werkzeuge“ (z.B. Software) erfordern, die zum Zeitpunkt der Themenstellung noch nicht vorhanden sind, dürfen nicht gestellt werden.

3.   In den Beratungsgesprächen vor der Erarbeitung der Wissenschaftlichen Hausarbeit sind die Kandidaten zweckmäßigerweise auf die wissenschaftliche Korrektheit der Arbeit (z.B. Zitation) hinzuweisen. Dies bezieht sich insbesondere auf die am Schluß der Arbeit abzugebende Erklärung (vgl. z.B. § 11 Abs. 5 und § 21 Abs. 1 GHPO I und RPO I).

4.   Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist Bestandteil der Ersten Staatsprüfung; der Kandidat darf deshalb während deren Ausarbeitung nicht betreut werden. Völlig indiskutabel sind aus Sicht des Landeslehrerprüfungsamtes arbeitsbegleitende Kolloquien, die offenbar an Pädagogischen Hochschulen zumindest in bestimmten Fachbereichen angeboten werden.

5.   Die von der Prüfungsordnung gemäß § 11 Abs. 6 GHPO I und RPO I vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung der Abgabefrist um bis zu 2 Monate ist so zu handhaben, daß allein aufgrund von atypischen Erschwernissen, die ein Bewerber selbst nicht zu vertreten hat, eine Fristverlängerung gewährt wird. Diese ist in ihrer Dauer dem Einzelfall angemessen zu genehmigen. Demnach darf beispielsweise nicht vorhandene Software kein Verlängerungsgrund mehr sein, weil derartiges vom Bewerber zu vertreten ist. Das für die Arbeit erforderliche „Werkzeug“ muß bereits bei der Themenstellung vorhanden sein (vgl. Ziff. 2.).

6.   Die Notengebung muß sich an § 17 GHPO I bzw. RPO I orientieren. Prüfungsleistungen, die Mängel aufweisen, können nicht mit „befriedigend“ bewertet werden. Bei manchen Arbeiten wurden zwar von den Prüfern in ihren Gutachten eindeutig Mängel attestiert; dennoch wurde dann z.B. die Note „befriedigend“ erteilt. Erwägungen wie die Behauptung unzureichender Arbeitsbedingungen sind sachfremd und dürfen keinesfalls in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen. Dies ist schon alleine aus Gründen der Transparenz und der Prüfungsgerechtigkeit erforderlich.

7.   Geben Kandidaten eine objektiv falsche Versicherung zu ihren Arbeiten (vgl. § 11 Abs. 5 GHPO I) ab, dann muß das Landeslehrerprüfungsamt die erforderliche Sanktion des Nichtbestehens der Prüfung gemäß § 21 Abs. 1 GHPO I einleiten.

Die Außenstellen des LLPA bei den Pädagogischen Hochschulen werden gebeten, zukünftig bereits im Vorfeld auf die Einhaltung der dargestellten Anforderungen zu achten.

Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (SPO I) vom 19. Dezember 2000 (neue SPO I):

§ 12
Wissenschaftliche Hausarbeit

(1) In der Wissenschaftlichen Hausarbeit wird nachgewiesen, dass ein Thema selbstständig wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Das Thema hat dem in § 1 Abs. 2 umschriebenen Zweck der Prüfung zu entsprechen und dabei die spätere Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des Bewerbers zu berücksichtigen. 

(2) Die wissenschaftliche Hausarbeit ist in einem vom Bewerber gewählten Prüfungsfach gemäß § 6 in der Regel vor der mündlichen Prüfung im betreffenden Fach anzufertigen. 

(3) Das Thema wird dem Prüfungsamt von einem Professor vorgeschlagen. Dabei können Anregungen der Bewerber berücksichtigt werden. Nach Billigung des Themas wird dies vom Prüfungsamt vergeben.

(4) Das Thema ist so zu stellen, dass drei Monate zur Ausarbeitung genügen. Spätestens drei Monate nach Vergabe ist die Wissenschaftliche Hausarbeit dem Prüfungsamt vorzulegen. Sie muss mit Seitenzahlen, einer Inhaltsübersicht und einem vollständigen Verzeichnis der verwendeten Quellen und Hilfsmittel versehen sein. Das Prüfungsamt kann in besonders begründeten Ausnahmefällen (etwa bei nachgewiesener Erkrankung) eine Verlängerung der Abgabefrist bis zu einem Monat genehmigen. 

(5) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen, maschinenschriftlich gedruckt und gebunden in zwei Exemplaren vorzulegen. Das Prüfungsamt kann in begründeten Fällen eine abweichende Regelung treffen. 

(6) Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbstständig angefertigt, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht wurden.

(7) Wird die Wissenschaftliche Hausarbeit nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, so gilt diese Prüfungsleistung als mit der Note "ungenügend" bewertet.

(8) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist von den Prüfern innerhalb von zwei Monaten getrennt und auf einem gesonderten Blatt zu beurteilen und zu bewerten. Nach Abschluss der Beurteilung und Bewertung sollen sich die Prüfer bei abweichendem Ergebnis über die endgültige Bewertung einigen. Die endgültige Bewertung ist von den Prüfern zu unterzeichnen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so setzt das Prüfungsamt im Rahmen der vorliegenden Bewertungen die Note fest. 

(9) Ergänzend zur Wissenschaftlichen Hausarbeit kann nach Wahl der Bewerber ein etwa halbstündiger hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag treten, dessen Bewertung in die Note der Wissenschaftlichen Hausarbeit eingeht. Die Wahl ist spätestens bei Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen.

(10) Wird auch eine Wiederholungszeit (§ 22 Abs. 2) mit einer schlechteren Note als "ausreichend" bewertet oder gilt diese Prüfungsleistung gemäß Absatz 7 als mit der Note "ungenügend" bewertet oder wird die Wiederholung versäumt, fristgerecht ein neues Thema zu beantragen, gilt die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen als endgültig nicht bestanden.

(11) Das Prüfungsamt kann auf Antrag des Bewerbers eine andere wissenschaftliche Arbeit als Wissenschaftliche Hausarbeit anerkennen, wenn sie den Anforderungen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen entspricht. Das Thema der Wissenschaftlichen Hausarbeit darf vom Bewerber nicht bereits als Wissenschaftliche Hausarbeit in einer anderen Lehramtsprüfung bearbeitet worden sein.

(12) Auf Vorschlag der Hochschule können zur Erprobung von Reformmodellen an die Stelle der Wissenschaftlichen Hausarbeit andersartige Prüfungsleistungen treten, die eine gleichwertige Feststellung der Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gewährleisten. Die Durchführung einer solchen Prüfung bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsamtes.

1.2 Diplomarbeit

Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (Studienrichtungen Schulpädagogik und Sonderpädagogik) vom 29. Juli 1986 (berichtigt am 3.11.1986 und 1.2.1988):
 
 

§ 11 Diplomarbeit

(1)  Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. 

(2)  Das Thema der Diplomarbeit kann aus den Bereichen der Fächer Erziehungswissenschaft I oder Erziehungswissenschaft II oder - unter besonderer Berücksichtigung pädagogischer Aspekte - aus den Fächern Soziologie oder Psychologie oder aus den 
Wahlpflichtfächern entnommen werden. § 1 Satz 1 Nr. 2 ist zu beachten. 

(3)  Die Diplomarbeit kann auf Antrag des Kandidaten mit Zustimmung des Prüfungsamtes von jedem prüfungsberechtigten Professor ausgegeben und betreut werden. 
In besonderen Fällen kann auf Antrag ein Thema an mehrere Kandidaten bei klarer Abgrenzung der Aufgaben und Angabe der von den einzelnen Kandidaten zu bearbeitenden Teile vergeben werden. 

(4)  Auf begründeten Antrag sorgt der Leiter des Prüfungsamtes dafür, daß ein Kandidat das Thema einer Diplomarbeit erhält. 

(5)  Die Diplomarbeit kann erst nach der Zulassung des Kandidaten zur Diplomprüfung ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt über den Leiter des Prüfungsamtes. Der Zeitpunkt der Ausgabe ist aktenkundig zu machen. 
(6)  Die Diplomarbeit soll spätestens sechs Monate nach dem Tag der letzten mündlichen Prüfung ausgegeben werden. 

(7)  Die Zeit von der Ausgabe bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um höchstens weitere drei Monate durch den Leiter des Prüfungsamtes ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. 

(8)  Die Diplomarbeit ist mit einer Erklärung des Kandidaten zu versehen, daß er die Arbeit, bzw. bei arbeitsteiligem Verfahren den Arbeitsanteil, selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. 

§ 12 Annahme und Bewertung der Diplomarbeit

(1)  Die Diplomarbeit ist fristgemäß in drei gebundenen oder gehefteten Exemplaren beim Leiter des Prüfungsamtes abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet. 

(2)  Die Diplomarbeit ist von dem Professor, der das Thema gestellt hat, sowie von einem zweiten Gutachter zu beurteilen. Mindestens ein Gutachter muß ein Fachvertreter aus der gewählten Studienrichtung sein. 

(3)  Bei nicht übereinstimmender Beurteilung entscheidet das Prüfungsamt im Rahmen der vorgeschlagenen Noten über die endgültige Bewertung.

 
 
2    Aufbau

2.1   Allgemeine Hinweise

2.1.1  Empirische Arbeiten

Bei der Anfertigung empirischer Arbeiten ist es üblich, zuerst die Frage zu klären, was untersucht werden soll. Dann muss dargestellt werden, auf welche Art und Weise die Untersuchung durchgeführt wurde. Darauf folgt die Darstellung der Ergebnisse. Die Arbeit schließt mit der Interpretation und Diskussion, d.h. einer Erläuterung bzw. Erklärung der Ergebnisse. Die Zusammenfassung soll derjenigen Leserin* einen raschen Überblick vermitteln können, die z.B. wissen möchte, ob die Arbeit das enthält, was sie hinter dem Titel vermutet.

Es ergibt sich somit als „Gerüst“ für die Gliederung:

 

1 Fragestellung 

2 Methode 

3 Ergebnisse 

4 Interpretation/Diskussion 

5 Zusammenfassung

 
Die einzelnen Punkte werden im folgenden ausführlicher erläutert.
 

2.1.2  „Literaturarbeiten“ (theoretische Arbeiten)

Arbeiten, die sich mit dem theoretischen Vergleich verschiedener Theorien/Theorierichtungen befassen - sogenannte Literaturarbeiten - können im Prinzip das gleiche Gliederungsschema anwenden:

 

1  Darstellung der theoretischen Positionen (Fragestellung) 

2  Gegenüberstellung der divergierenden Punkte, Abwägen von Pro und Contra
   (Ergebnisse)

3  Zusammenstellung (evtl. Synthese einer - falls möglich - vermittelnden 
   Position bzw. Integration der gewonnenen Einsichten (Interpretation) 

4  Zusammenfassung 

 

2.2  Fragestellung

Einleitend ist die Fragestellung so zu formulieren, dass auch ein Leser, der sich mit diesem speziellen Problem noch nie befasst hat, sich eine Vorstellung von dem machen kann, was untersucht werden soll. (Es ist zumeist vorteilhaft, einen Gliederungspunkt „Einleitung“ der Fragestellung voranzustellen, in der die spezielle Thematik der Arbeit in einen größeren Zusammenhang einzuordnen ist.)

Soweit möglich sollte die Fragestellung von einem allgemeineren Zusammenhang theoretischer und praktischer Art die Gründe ableiten, warum die Frage gerade in der vorliegenden Form aufgenommen wurde. Dazu ist es meistens notwendig, einen knappen, übersichtlichen Bericht über bereits vorliegende Untersuchungen, deren Methoden und Ergebnisse zu geben („Stand der Forschung“). Abschließend ist die Fragestellung so zu präzisieren, dass Voraussagen über den Ausgang der Untersuchung (Hypothesen) gemacht werden können.

2.3  Methode

Mit diesem Kapitel beginnt die Darstellung der eigenen Untersuchung. Leitlinie für den Grad der Ausführlichkeit sollte sein, einer fachkundigen Leserin die Möglichkeit zu geben, die Untersuchung nachzuvollziehen.

Klare Darstellung und sachliche Richtigkeit der Methode bestimmen weitgehend den Wert einer empirischen Arbeit.

Im Methodenkapitel sind die Teilnehmer an der Untersuchung (Probanden, Schüler, Schülerinnen o.ä.) zu kennzeichnen hinsichtlich der für die Untersuchung relevanten Merkmale. (Als wichtig sind vor allem auch solche Fakten zu betrachten, die möglicherweise einen verzerrenden bzw. kovariierenden Einfluss auf die Ergebnisse haben könnten.)

Der Ablauf der Untersuchung ist so genau wiederzugeben, dass klar ersichtlich ist, in welcher Reihenfolge was von den untersuchten Personen verlangt wurde. Außerdem ist eine genaue Wiedergabe der verwendeten Instruktionen (soweit nicht Standardinstruktionen veröffentlichter Tests) notwendig. Die einzelnen Materialien/Tests o.ä., die verwendet wurden, werden hier dargestellt (Operationalisierung der zu untersuchenden Variablen). Es ist deutlich zu machen, welche Messwerte von den untersuchten Personen erhoben wurden und welchen Auswertungsschritten sie unterzogen werden. Zusammenfassend ergeben sich also in der Regel folgende Unterabschnitte:

 - Stichprobenbeschreibung [Wer?]

 - verwendete Materialien [Was?]

 - Untersuchungsablauf, Ort und Zeit [Wie? Wo? Wann?]

 - Auswertungsgesichtspunkte.
 

2.4  Ergebnisse

Hier sind die Resultate der zuvor beschriebenen Auswertungsschritte mitzuteilen, also etwa die Mittelwerte und ihre Unterschiedsprüfung, Korrelationskoeffizienten usf. Die Ergebnisse werden hinsichtlich der aufgestellten Hypothesen bewertet.

Die Daten sind hier also nicht in ihrer „Rohform“, d. h. so, wie sie aufgenommen wurden, anzugeben, sondern in „verarbeiteter“ Form. Der Abstraktheitsgrad der Ergebnisdarstellung wird bestimmt durch das, was der Interpretation zugrundegelegt werden soll bzw. was zur Interpretation benötigt wird.
Wenn irgend möglich, sind tabellarische oder graphische Darstellungen zu empfehlen. Sie sollen aber immer den Text verdeutlichen oder ergänzen, ihn jedoch nie ersetzen.


2.5  Diskussion/Interpretation

Hier soll die Verfasserin darstellen, wie sie sich das Zustandekommen ihrer Ergebnisse erklärt. Dabei sind die eigenen Ergebnisse in Zusammenhang zu bringen mit dem, was in der Fragestellung über bereits vorliegende Untersuchungen berichtet wurde. Die Ergebnisse sind auf die dort aufgestellten Hypothesen zu beziehen.

Wichtig ist hier auch, die von der Verfasserin durchschaubaren Einschränkungen der Gültigkeit der Ergebnisse aufzuzeigen.
 

2.6  Zusammenfassung

In der Zusammenfassung soll zu jedem einzelnen Gliederungsabschnitt der Arbeit ganz kurz das Nötigste ausgeführt werden, was man braucht, um entscheiden zu können, ob man als Leser an dieser Arbeit interessiert ist.
Als grobe Faustregel gilt, dass die Zusammenfassung eine Seite nicht überschreiten sollte.

2.7  Literaturverzeichnis

Im Literaturverzeichnis sind nur die Arbeiten anzuführen, auf die im Text Bezug genommen wurde. Es ist zumeist nicht erwünscht, hier eine Bibliographie zusammenzustellen. Es muss aber jeder Autor und jede Autorin zu finden sein, die als Hilfe herangezogen wurden.
 

3 Formale Gestaltung

3.1  Allgemeine Hinweise

Von jeder Arbeit sind zwei (bei wissenschaftlichen Hausarbeiten) bzw. drei (bei Diplomarbeiten) getippte und gebundene Exemplare abzugeben. Der Zeilenabstand sollte nicht zu eng sein (normalerweise 1 1/2). Eine Ausnahme bilden die Beschriftungen von Tabellen und Abbildungen.

Es ist zweckmäßig, links einen etwa 4-5 cm breiten Rand zu lassen, rechts sollten es ca. 1-1.5 cm sein. Nach Empfehlung des Senates der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Sommersemester 1998 sollen die Arbeiten aus ökonomischen und ökologischen Gründen zweiseitig bedruckt werden.
Absätze erleichtern die Übersichtlichkeit, können aber einen Text auch "zerhacken“, wenn ein neuer Abschnitt angefangen wird, bevor ein Gedanke zu Ende geführt ist.

 
3.2  Titelblatt

Hier bitte die jeweils gültigen Regeln beim zuständigen Prüfungsamt erfragen. In der Regel wird an oberster Stelle auf dem Titelblatt der Zweck der Arbeit stehen:
 
(1) Wissenschaftliche Hausarbeit zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen oder
(2) Diplomarbeit (oder entsprechend andere Titel wissenschaftlicher Arbeiten).

Darunter wird gewöhnlich das Thema der Arbeit angeordnet, die Studienfachrichtung, der Betreuungsdozent und Vor- und Nachname des Verfassers, sowie Ort und Datum. Es soll ebenfalls die Institution angegeben werden, an der diese Arbeit eingereicht wird: Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät I, Institut für Sonderpädagogik (o.ä.).

Bei wissenschaftlichen Hausarbeiten zur Ersten Staatsprüfung sollten darüber hinaus auch die Haupt- und Nebenfachrichtung angegeben werden.

3.3  Inhaltsverzeichnis

Im Inhaltsverzeichnis sind nicht nur die einzelnen Kapitel, sondern auch deren Untergliederungen aufzuführen. Dabei ist jeweils die Seitennummer anzugeben, wo der einzelne Abschnitt beginnt. Die letzte Seite jedes Abschnittes wird nicht angegeben.
Es empfiehlt sich, die Gliederung - wie in diesem Leitfaden - nach dem Dezimalsystem vorzunehmen.

3.4  Überschriften

Kapitel und Unterkapitel sollten durch Überschriften charakterisiert werden, die möglichst prägnante inhaltliche Kennzeichnung leisten sollten. Es sollte also nicht - wie dies leider häufig geschieht - das Inhaltsverzeichnis eines Statistikbuches angegeben werden, wie beispielsweise die Überschriften "Mittelwertsvergleiche" oder "Interkorrelationen" darstellen.
Bei den „Literaturarbeiten“ können/sollten die Überschriften den „roten Faden“ herausheben.

 

3.5  Graphische Darstellungen/Abbildungen, Tabellen

Eine graphische Darstellung ist immer dann wünschenswert, wenn auf diese Weise eine Vielzahl von Informationen übersichtlich zusammengefasst werden kann.

Graphische Darstellungen (Abbildungen) und Tabellen sollten ohne Rückgriff auf den Text lesbar sein; alles, was man wissen muss, um die Tabelle zu verstehen, hat in Überschrift und evtl. Legende enthalten zu sein. Ist dies nicht der Fall, kann eine Graphik bzw. Tabelle sehr leicht in die Irre führen.

Es ist immer darauf zu achten, die Koordinaten exakt zu benennen und die Skala für die eingetragenen Werte anzugeben (z.B. kg, DM, Klassenstufen, IQ). Graphische Darstellungen und Tabellen sollten in ihren Ausmaßen immer der Größe einer Seite angepasst sein, sie verlieren sonst leicht wieder an Übersichtlichkeit.

Speziell bei Tabellen ist zu beachten, dass die mitgeteilten Zahlen nicht unnötig viele Stellen enthalten, bei jeder Angabe sollte sich der Verfasser überlegen, wie viele Dezimalstellen hier sinnvoll sind. Bei Prozentangaben ist z.B. eine Stelle hinter dem Komma in der Regel schon fast den jeweiligen Daten unangemessen. Die Computerausdrucke verführen leicht dazu, die dort angegebenen Zahlen - meist mehr als vier Stellen hinter dem Komma - zu übernehmen.

Außerdem soll eine Tabelle meistens auch anzeigen, welche Bedeutung den eingetragenen Zahlen oder den Unterschieden zwischen den Zahlen im Hinblick auf statistische Prüfgrößen zukommt (statistische Signifikanz).

Beispiel für eine Tabelle:
 
 
Tabelle 6 

Häufigkeiten des Einsatzes von Testverfahren in der Dysgrammatismus-Diagnostik (f: absolute, %: relative Häufigkeiten in Prozent)

    Art des Testinstruments 
Schule A 
Schule B
Schule C
Gesamt 
     f   %    f   %    f  %   f   %
        Intelligenztest  13  72  29 100  18  90  60  90
        Wahrnehmungstest    4  22  20   69    -    -  24  36
        Schulreifetest    6  33  23   79  13  65  42  63
        Sprachentwicklungstest  11  21  72   -    -  23  34  
        Lautprüfung    3  17  24   83  13  65  40  60
        Dysgrammatikertest    1    6    8   28    9  50  18  27
            Gesamt  18     29    20    67
 
Die Beschreibung der Abbildung oder Tabelle (Überschrift) wird bei Tabellen oberhalb der Tabelle (s.o.), bei Abbildungen unterhalb der Darstellung positioniert.

Beispiel für eine Abbildung:

Abbildung 1
 
Verschiedene sprachliche Leistungen (Aufgaben aus IDIS) schwer sprachentwicklungsgestörter Kinder in Abhängigkeit vom Geschlecht
 

3.6  Zitate und Abkürzungen

Jeder Gedanke, der in einer Arbeit niedergeschrieben wird, muss nach seiner Herkunft gekennzeichnet werden. Wenn keine ausdrückliche Kennzeichnung erfolgt, bedeutet dies, dass der ausgeführte Gedanke von dem Verfasser als eigener aufgefasst wird oder dass er bereits Allgemeingut geworden ist.

Die Wiedergabe von Literaturstellen kann sinngemäß erfolgen (siehe Beispiel 1) oder als wortgetreue Wiederholung (= Zitat). Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen, und es ist eine genaue Angabe darüber zu machen, wo das Zitat entnommen wurde. Dazu ist die Literaturstelle mit Seitenangabe anzugeben (siehe Beispiele 2 und 3). Das soll auch geschehen, wenn es sich um eine sinngemäße Wiedergabe handelt; lediglich bei Darstellung des Inhalts bzw. Grundgedanken eines ganzen Buches oder Artikels genügt die Literaturangabe ohne Seitenzahl.

Abkürzungen ohne Erläuterung sind im allgemeinen zu vermeiden. Bei so gebräuchlichen Abkürzungen wie Vp (Versuchsperson; Plural: Vpn) oder Pb (Proband; Plural: Pbn) oder solchen, die in der deutschen Schriftsprache allgemein üblich sind, kann man jedoch darauf verzichten.

Einführen kann man eine Abkürzung, indem man bei der ersten Verwendung des betreffenden Wortes die Abkürzung in Klammern beifügt. Abkürzungen sind immer dann sinnvoll, wenn ein verwendeter Begriff besonders häufig wiederkehrt, zu viele Abkürzungen können das Lesen einer Arbeit zum Ratespiel werden lassen.

3.7  Literaturangaben im laufenden Text

Im allgemeinen genügt es, Literaturangaben im Text mit dem Namen des Autors und dem Erscheinungsjahr der Veröffentlichung zu kennzeichnen (siehe Beispiel 1).

Beispiele:

(1)     Liebmann (1901) hat als einer der ersten dieses Phänomen als "Agrammatismus infantilis" gekennzeichnet.

(2)     "Dysgrammatismus läßt sich allgemein kennzeichnen als die Unfähigkeit, das morphologische und syntaktische
          Regelsystem der Muttersprache altersgerecht zu erwerben und/oder zu gebrauchen" (Knura, 1980, S. 24).

(3)     „Man kann nicht nicht kommunizieren“ (Watzlawick et al., 1971, S. 53).
 
Die Abkürzung „et al.“ (siehe Beispiel 3; aus dem Lateinischen "et alii" [und andere]; deshalb auch kein Punkt nach et !) bedeutet, dass die Arbeit mehr als zwei Verfasser hat. Beim ersten Zitieren im Text müssen alle Autoren aufgeführt werden, danach genügt diese Angabe et al. Bei zwei Autoren werden immer beide Namen angeführt. Der Hinweis auf die Seitenzahl entfällt, wenn die Veröffentlichung als Ganzes gemeint ist.

Bei zwei Autoren wird bei der Literaturangabe im laufenden Text ein "und" zwischen den Autoren eingefügt (siehe Beispiel 4). Werden die Autoren nur in einer Klammer im Text erwähnt, wie in Beispiel 5, wird das "&"-Zeichen zwischen die beiden Autoren-Namen eingefügt.

Beispiele:

(5)     Die Untersuchungen zum Dysgrammatismus (vgl. Dannenbauer, 1983; Füssenich & Gläß, 1985) zeigen ...

(6)     In dem Sammelband von Füssenich und Gläß (1985) werden ...
 

Werden zwei oder mehr Arbeiten des gleichen Verfassers verwendet, muss eine Unterscheidung ermöglicht werden, sofern dies nicht durch die Jahresangabe gewährleistet ist. Es werden dann die Arbeiten mit kleinen Buchstaben (a, b, ...) versehen (siehe Beispiel 7).

Beispiel:

(7)     Kornmann (1984a, 1984b, 1984c, 1984d, 1984e, 1984f) postulierte immer wieder, ...
 

3.8  Anmerkungen

Nach dem oben über Zitate etc. Gesagten ergibt sich für Anmerkungen kaum noch eine Notwendigkeit. Alle Informationen, die zur Arbeit gehören, sollten im laufenden Text untergebracht werden.
 

3.9  Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis befindet sich üblicherweise am Ende der Arbeit. Welche Arbeiten dort aufzunehmen sind siehe oben Abschnitt 2.7.
Die im Literaturverzeichnis aufgenommenen Arbeiten werden nach dem Nachnamen ihrer Verfasser alphabetisch geordnet. Der Vorname bzw. die Vornamen werden mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt.

Bei der Titelangabe von Büchern folgt nach dem Verfassernamen das Erscheinungsjahr in Klammern, der Titel der Veröffentlichung (nötigenfalls die Bandangabe bei einem Serienwerk), der Verlagsort und der Verlag (siehe Beispiele 8 bis 10).

Beispiele:

(8)      Schöler, H. (1982). Zur Entwicklung des Verstehens inkonsistenter Äußerungen. Frankfurt: R. G. Fischer.

(9)      Grimm, H. & Schöler, H. (1985). Sprachentwicklungsdiagnostik. Göttingen: Hogrefe.

(10)    Schöler, H., Fromm, W. & Kany, W. (Hrsg.). (1998). Spezifische Sprachentwicklungsstörung und Sprachlernen.
                   Heidelberg: Edition Schindele im Universitätsverlag C. Winter.
 

Bei Zeitschriftenaufsätzen wird nach dem Titel der Zeitschriftenname angegeben, die Nummer des Bandes und die Nummern der ersten und letzten Seite des Aufsatzes (siehe Beispiel 11).

Beispiel:

(11)     Schöler, H. & Moerschel, D. (1984). Anmerkungen zu einer Theorie der Sprachbehinderung im Zusammenhang mit
                    der Entwicklung morphologischer Strukturen bei Dysgrammatikern. Die Sprachheilarbeit, 29, 95-109.
 

Artikel aus Sammelbänden werden wie folgt angegeben: Nach dem Autorennamen und dem Erscheinungsjahr folgen Titel des Artikels, Autoren bzw. Herausgeber des Buches, Titel des Buches, Seitenangaben des Artikels, Verlagsort, Verlag (siehe Beispiel 12).

Beispiel:

(12)     Schöler, H. (1985). Überlegungen zum Erwerb morphologischer Strukturformen bei dysgrammatisch sprechenden
                Kindern am Beispiel des Pluralmorphems. In I. Füssenich & B. Gläß (Hrsg.), Dysgrammatismus (S.165-179).
                Heidelberg: HVA Edition Schindele.

Hinweis:
Die obigen Zitierhinweise für Quellenangaben im Text und für die Erstellung des Literaturverzeichnis erfolgten gemäß den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Detailliertere Hinweise sind den "Richtlinien zur Manuskriptgestaltung" zu entnehmen, die 1986 von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie im Hogrefe-Verlag Göttingen publiziert wurden (2. überarbeitete und ergänzte Auflage 1997).
 

3.10  Anhang

Im Anhang sollte man eine Zusammenstellung der Untersuchungsunterlagen finden können. Dazu gehören Beispiele der verwendeten Materialien, genaue Instruktionen (sofern sie nicht in der Methode exakt dargestellt sind) etc. Außerdem gehört hierhin die Zusammenstellung der gewonnenen Rohwerte, also derjenigen Messwerte, so wie sie vorlagen, bevor sie dem ersten Auswertungsschritt unterzogen wurden.

3.11  Persönliche Erklärung

Auf dem letzten Blatt muss die Verfasserin/der Verfasser erklären, dass sie/er die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt hat. Diese Erklärung ist mit Datum zu versehen und handschriftlich zu unterzeichnen.

Die wörtlich genaue Erklärung ist im zuständigen Prüfungsamt jeweils nachzufragen.
 
 
 

... UND NUN VIEL SPASS BEI DER ABFASSUNG DER ARBEIT!