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Bitte beachten Sie bei der Abfassung von wissenschaftlichen Hausarbeiten oder Diplomarbeiten, dass diese Arbeiten nach Möglichkeit beidseitig bedruckt abgeliefert werden sollten. |
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Die Bearbeitungszeiten betragen nach SPO I ab dem Wintersemester 2001/2002 für die wissenschaftliche Hausarbeit nur noch drei Monate. Eine Verlängerung ist maximal um vier Wochen möglich (siehe § 12 Abs. 4 neue SPO I). Gleiches gilt für die Bearbeitungszeiten nach GHPO I und RPO I. |
1 Auszüge aus den Prüfungsordnungen
(wird in Kürze überarbeitet, da die Prüfungsordnungen novelliert wurden)
1.1 Wissenschaftliche Hausarbeit
1.2 Diplomarbeit2 Zum Aufbau der Arbeit
2.1 Allgemeine Hinweise
2.1.1 Empirische Arbeiten
2.1.2 „Literaturarbeiten“ (theoretische Arbeiten)
2.2 Fragestellung
2.3 Methode
2.4 Ergebnisse
2.5 Diskussion/Interpretation
2.6 Zusammenfassung
2.7 Literaturverzeichnis3 Formale Gestaltung
3.1 Allgemeine Hinweise
3.2 Titelblatt
3.3 Inhaltsverzeichnis
3.4 Überschriften
3.5 Graphische Darstellungen/Abbildungen, Tabellen
3.6 Zitate und Abkürzungen
3.7 Literaturangaben im laufenden Text
3.8 Anmerkungen
3.9 Literaturverzeichnis
3.10 Anhang
3.11 Persönliche Erklärung
1 Auszüge aus den Prüfungsordnungen
1.1
Wissenschaftliche Hausarbeit
Verordnung des Kultusministeriums über die Erste
Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (SPO I) vom 21. August 1992 (alte
SPO I):
neue
SPO I
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§ 12 Wissenschaftliche Hausarbeit (1) In der Wissenschaftlichen Hausarbeit hat der Bewerber nachzuweisen, daß er ein Thema selbständig wissenschaftlich bearbeiten kann. Das Thema hat dem in § 1 umschriebenen Zweck der Prüfung entsprechend im Zusammenhang mit der späteren Erziehungs- und Unterrichtsarbeit des Bewerbers zu stehen. (2) Das Thema der wissenschaftlichen Arbeit kann frühestens im sechsten Semester vergeben werden. (3) Bei der Themenvergabe können Vorschläge des Bewerbers berücksichtigt werden. Das Thema wird durch einen Professor nach Bestätigung durch das Prüfungsamt gestellt. Der Zeitpunkt der Vergabe ist dem Prüfungsamt mitzuteilen. (4) Das Thema ist so zu stellen, daß sechs Monate zur Ausarbeitung genügen. Spätestens sechs Monate nach Vergabe hat der Bewerber die Wissenschaftliche Hausarbeit dem Prüfungsamt maschinenschriftlich und gebunden in doppelter Fertigung vorzulegen. Sie muß mit Seitenzahlen, einer Inhaltsübersicht und mit einem vollständigen Verzeichnis der verwendeten Quellen und Hilfsmittel versehen sein. Die Stellen der Arbeit, die aus anderen Werken im Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen als Entlehnung gekennzeichnet sein. (5) Die Arbeit hat als Anhang die Versicherung zu enthalten, daß sie vom Bewerber selbstständig gefertigt wurde, daß die Quellen einer Entlehnung kenntlich gemacht wurden und daß außer den genannten keine weiteren Hilfsmittel verwendet worden sind. (6) Gibt ein Bewerber die Wissenschaftliche Hausarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab, so gilt diese Prüfungsleistung als mit der Note „ungenügend“ (6,0) bewertet. Das Prüfungsamt kann in besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Krankheitsfall) eine Verlängerung der Abgabefrist bis zu zwei Monaten genehmigen. (7) Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist von
den Prüfern getrennt und auf einem besonderen Blatt zu beurteilen und zu
bewerten. (8) Das Prüfungsamt kann auf Antrag des Bewerbers eine Diplomarbeit, eine Dissertation oder eine bereits veröffentlichte oder zur Veröffentlichung angenommene wissenschaftliche Arbeit als Wissenschaftliche Hausarbeit anerkennen. |
Dazu noch eine Ergänzung vom Landeslehrerprüfungsamt vom April 1996:
LLPA (Mack)
zu 6712.2-6 / 817
Erste Staatsprüfung für das Lehramt an GHS, RS
und SoS
Wissenschaftliche Hausarbeiten
Im Zusammenhang mit den Wissenschaftlichen Hausarbeiten ergeben sich immer wieder Probleme, die zu Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Anforderungen der Prüfungsordnungen und damit zu Ungleichbehandlungen führen:
- Themenstellung ohne deutlichen Bezug zur
späteren Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der jeweiligen Schulart (z.B. auch
GHS-Themen mit eindeutigem SoS-Bezug),
- Themenstellungen (gleich oder sehr ähnlich) mit dem Risiko von
Gemeinschaftsarbeiten,
- Themenstellung ohne die erforderlichen Arbeitsgrundlagen (z.B.
Software),
- unzulässige Betreuung während der Erarbeitung,
- ungerechtfertigte Verlängerungen der Bearbeitszeit ohne triftige
Gründe (z.B. EDV),
- unkorrekte Zitation und unzutreffende Erklärungen der Kandidaten.
Aus gegebenem Anlaß weist das Landeslehrerprüfungsamt erneut auf die Anforderungen an Wissenschaftliche Hausarbeiten, auf Verfahrensfragen in diesem Zusammenhang und auf die Notwendigkeit der Einhaltung nachfolgender Gesichtspunkte hin:
1. Bereits bei der Themenstellung für die Wissenschaftlichen Hausarbeiten ist zu beachten, daß Gemeinschaftsarbeiten nicht zulässig sind. Zwar kann auf eine gemeinsame Datenerhebung zurückgegriffen werden, jedoch muß in der Begrifflichkeit der Themen eine deutliche Trennschärfe enthalten sein, damit auch Individualleistungen bewertet werden können.
2. Themenstellungen mit innovativem Charakter sind durchaus möglich und erwünscht. Sie dürfen jedoch die Möglichkeiten der Kandidaten und der Hochschule sowie den Rahmen der Prüfungsordnung nicht sprengen. Themen, die in der vorgesehenen Bearbeitungszeit von 6 Monaten nicht erarbeitet werden können und „Werkzeuge“ (z.B. Software) erfordern, die zum Zeitpunkt der Themenstellung noch nicht vorhanden sind, dürfen nicht gestellt werden.
3. In den Beratungsgesprächen vor der Erarbeitung der Wissenschaftlichen Hausarbeit sind die Kandidaten zweckmäßigerweise auf die wissenschaftliche Korrektheit der Arbeit (z.B. Zitation) hinzuweisen. Dies bezieht sich insbesondere auf die am Schluß der Arbeit abzugebende Erklärung (vgl. z.B. § 11 Abs. 5 und § 21 Abs. 1 GHPO I und RPO I).
4. Die Wissenschaftliche Hausarbeit ist Bestandteil der Ersten Staatsprüfung; der Kandidat darf deshalb während deren Ausarbeitung nicht betreut werden. Völlig indiskutabel sind aus Sicht des Landeslehrerprüfungsamtes arbeitsbegleitende Kolloquien, die offenbar an Pädagogischen Hochschulen zumindest in bestimmten Fachbereichen angeboten werden.
5. Die von der Prüfungsordnung gemäß § 11 Abs. 6 GHPO I und RPO I vorgesehene Möglichkeit einer Verlängerung der Abgabefrist um bis zu 2 Monate ist so zu handhaben, daß allein aufgrund von atypischen Erschwernissen, die ein Bewerber selbst nicht zu vertreten hat, eine Fristverlängerung gewährt wird. Diese ist in ihrer Dauer dem Einzelfall angemessen zu genehmigen. Demnach darf beispielsweise nicht vorhandene Software kein Verlängerungsgrund mehr sein, weil derartiges vom Bewerber zu vertreten ist. Das für die Arbeit erforderliche „Werkzeug“ muß bereits bei der Themenstellung vorhanden sein (vgl. Ziff. 2.).
6. Die Notengebung muß sich an § 17 GHPO I bzw. RPO I orientieren. Prüfungsleistungen, die Mängel aufweisen, können nicht mit „befriedigend“ bewertet werden. Bei manchen Arbeiten wurden zwar von den Prüfern in ihren Gutachten eindeutig Mängel attestiert; dennoch wurde dann z.B. die Note „befriedigend“ erteilt. Erwägungen wie die Behauptung unzureichender Arbeitsbedingungen sind sachfremd und dürfen keinesfalls in die Bewertung der Prüfungsleistung einfließen. Dies ist schon alleine aus Gründen der Transparenz und der Prüfungsgerechtigkeit erforderlich.
7. Geben Kandidaten eine objektiv falsche Versicherung zu ihren Arbeiten (vgl. § 11 Abs. 5 GHPO I) ab, dann muß das Landeslehrerprüfungsamt die erforderliche Sanktion des Nichtbestehens der Prüfung gemäß § 21 Abs. 1 GHPO I einleiten.
Die Außenstellen des LLPA bei den Pädagogischen Hochschulen werden gebeten, zukünftig bereits im Vorfeld auf die Einhaltung der dargestellten Anforderungen zu achten.
Verordnung des Kultusministeriums über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen (SPO I) vom 19. Dezember 2000 (neue SPO I):
Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule
Heidelberg für den Diplomstudiengang Erziehungswissenschaft (Studienrichtungen
Schulpädagogik und Sonderpädagogik) vom 29. Juli 1986 (berichtigt am 3.11.1986
und 1.2.1988):
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§ 11 Diplomarbeit (1) Die Diplomarbeit soll zeigen, daß der Kandidat in der Lage ist, ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Das Thema der Diplomarbeit kann
aus den Bereichen der Fächer Erziehungswissenschaft I oder
Erziehungswissenschaft II oder - unter besonderer Berücksichtigung
pädagogischer Aspekte - aus den Fächern Soziologie oder Psychologie oder
aus den (3) Die Diplomarbeit kann auf Antrag
des Kandidaten mit Zustimmung des Prüfungsamtes von jedem
prüfungsberechtigten Professor ausgegeben und betreut werden. (4) Auf begründeten Antrag sorgt der Leiter des Prüfungsamtes dafür, daß ein Kandidat das Thema einer Diplomarbeit erhält. (5) Die Diplomarbeit kann erst nach
der Zulassung des Kandidaten zur Diplomprüfung ausgegeben werden. Die
Ausgabe erfolgt über den Leiter des Prüfungsamtes. Der Zeitpunkt der
Ausgabe ist aktenkundig zu machen. (7) Die Zeit von der Ausgabe bis zur Ablieferung der Arbeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist um höchstens weitere drei Monate durch den Leiter des Prüfungsamtes ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. (8) Die Diplomarbeit ist mit einer Erklärung des Kandidaten zu versehen, daß er die Arbeit, bzw. bei arbeitsteiligem Verfahren den Arbeitsanteil, selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. § 12 Annahme und Bewertung der Diplomarbeit (1) Die Diplomarbeit ist fristgemäß in drei gebundenen oder gehefteten Exemplaren beim Leiter des Prüfungsamtes abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ bewertet. (2) Die Diplomarbeit ist von dem Professor, der das Thema gestellt hat, sowie von einem zweiten Gutachter zu beurteilen. Mindestens ein Gutachter muß ein Fachvertreter aus der gewählten Studienrichtung sein. (3) Bei nicht übereinstimmender Beurteilung entscheidet das Prüfungsamt im Rahmen der vorgeschlagenen Noten über die endgültige Bewertung. |
Bei der Anfertigung empirischer Arbeiten ist es üblich, zuerst die Frage zu klären, was untersucht werden soll. Dann muss dargestellt werden, auf welche Art und Weise die Untersuchung durchgeführt wurde. Darauf folgt die Darstellung der Ergebnisse. Die Arbeit schließt mit der Interpretation und Diskussion, d.h. einer Erläuterung bzw. Erklärung der Ergebnisse. Die Zusammenfassung soll derjenigen Leserin* einen raschen Überblick vermitteln können, die z.B. wissen möchte, ob die Arbeit das enthält, was sie hinter dem Titel vermutet.
Es ergibt sich somit als „Gerüst“ für die Gliederung:
1 Fragestellung |
2.1.2 „Literaturarbeiten“ (theoretische Arbeiten)
Arbeiten, die sich mit dem theoretischen Vergleich verschiedener Theorien/Theorierichtungen befassen - sogenannte Literaturarbeiten - können im Prinzip das gleiche Gliederungsschema anwenden:
| 1 Darstellung der
theoretischen Positionen (Fragestellung)
2 Gegenüberstellung der divergierenden Punkte, Abwägen von Pro
und Contra
3 Zusammenstellung (evtl. Synthese einer - falls möglich -
vermittelnden 4 Zusammenfassung |
Einleitend ist die Fragestellung so zu formulieren, dass auch ein Leser, der sich mit diesem speziellen Problem noch nie befasst hat, sich eine Vorstellung von dem machen kann, was untersucht werden soll. (Es ist zumeist vorteilhaft, einen Gliederungspunkt „Einleitung“ der Fragestellung voranzustellen, in der die spezielle Thematik der Arbeit in einen größeren Zusammenhang einzuordnen ist.)
Soweit möglich sollte die Fragestellung von einem
allgemeineren Zusammenhang theoretischer und praktischer Art die Gründe
ableiten, warum die Frage gerade in der vorliegenden Form aufgenommen wurde.
Dazu ist es meistens notwendig, einen knappen, übersichtlichen Bericht über
bereits vorliegende Untersuchungen, deren Methoden und Ergebnisse zu geben („Stand
der Forschung“). Abschließend ist die Fragestellung so zu präzisieren, dass
Voraussagen über den Ausgang der Untersuchung (Hypothesen) gemacht werden
können.
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2.3
Methode
Mit diesem Kapitel beginnt die Darstellung der eigenen Untersuchung. Leitlinie für den Grad der Ausführlichkeit sollte sein, einer fachkundigen Leserin die Möglichkeit zu geben, die Untersuchung nachzuvollziehen.
Klare Darstellung und sachliche Richtigkeit der Methode bestimmen weitgehend den Wert einer empirischen Arbeit.
Im Methodenkapitel sind die Teilnehmer an der Untersuchung (Probanden, Schüler, Schülerinnen o.ä.) zu kennzeichnen hinsichtlich der für die Untersuchung relevanten Merkmale. (Als wichtig sind vor allem auch solche Fakten zu betrachten, die möglicherweise einen verzerrenden bzw. kovariierenden Einfluss auf die Ergebnisse haben könnten.)
Der Ablauf der Untersuchung ist so genau wiederzugeben, dass klar ersichtlich ist, in welcher Reihenfolge was von den untersuchten Personen verlangt wurde. Außerdem ist eine genaue Wiedergabe der verwendeten Instruktionen (soweit nicht Standardinstruktionen veröffentlichter Tests) notwendig. Die einzelnen Materialien/Tests o.ä., die verwendet wurden, werden hier dargestellt (Operationalisierung der zu untersuchenden Variablen). Es ist deutlich zu machen, welche Messwerte von den untersuchten Personen erhoben wurden und welchen Auswertungsschritten sie unterzogen werden. Zusammenfassend ergeben sich also in der Regel folgende Unterabschnitte:
- Stichprobenbeschreibung [Wer?]
- verwendete Materialien [Was?]
- Untersuchungsablauf, Ort und Zeit [Wie? Wo? Wann?]
- Auswertungsgesichtspunkte.
Hier sind die Resultate der zuvor beschriebenen Auswertungsschritte mitzuteilen, also etwa die Mittelwerte und ihre Unterschiedsprüfung, Korrelationskoeffizienten usf. Die Ergebnisse werden hinsichtlich der aufgestellten Hypothesen bewertet.
Die Daten sind hier also nicht in ihrer „Rohform“,
d. h. so, wie sie aufgenommen wurden, anzugeben, sondern in „verarbeiteter“
Form. Der Abstraktheitsgrad der Ergebnisdarstellung wird bestimmt durch das, was
der Interpretation zugrundegelegt werden soll bzw. was zur Interpretation
benötigt wird.
Wenn irgend möglich, sind tabellarische oder graphische Darstellungen zu
empfehlen. Sie sollen aber immer den Text verdeutlichen oder ergänzen, ihn
jedoch nie ersetzen.
Hier soll die Verfasserin darstellen, wie sie sich das Zustandekommen ihrer Ergebnisse erklärt. Dabei sind die eigenen Ergebnisse in Zusammenhang zu bringen mit dem, was in der Fragestellung über bereits vorliegende Untersuchungen berichtet wurde. Die Ergebnisse sind auf die dort aufgestellten Hypothesen zu beziehen.
Wichtig ist hier auch, die von der Verfasserin
durchschaubaren Einschränkungen der Gültigkeit der Ergebnisse aufzuzeigen.
In der Zusammenfassung soll zu jedem einzelnen
Gliederungsabschnitt der Arbeit ganz kurz das Nötigste ausgeführt werden, was
man braucht, um entscheiden zu können, ob man als Leser an dieser Arbeit
interessiert ist.
Als grobe Faustregel gilt, dass die Zusammenfassung eine Seite nicht
überschreiten sollte.
2.7 Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis sind nur die Arbeiten
anzuführen, auf die im Text Bezug genommen wurde. Es ist zumeist nicht
erwünscht, hier eine Bibliographie zusammenzustellen. Es muss aber jeder Autor
und jede Autorin zu finden sein, die als Hilfe herangezogen wurden.
Von jeder Arbeit sind zwei (bei wissenschaftlichen Hausarbeiten) bzw. drei (bei Diplomarbeiten) getippte und gebundene Exemplare abzugeben. Der Zeilenabstand sollte nicht zu eng sein (normalerweise 1 1/2). Eine Ausnahme bilden die Beschriftungen von Tabellen und Abbildungen.
Es ist zweckmäßig, links einen etwa 4-5 cm
breiten Rand zu lassen, rechts sollten es ca. 1-1.5 cm sein. Nach Empfehlung des
Senates der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Sommersemester 1998 sollen
die Arbeiten aus ökonomischen und ökologischen Gründen zweiseitig
bedruckt werden.
Absätze erleichtern die Übersichtlichkeit, können aber einen Text auch
"zerhacken“, wenn ein neuer Abschnitt angefangen wird, bevor ein Gedanke
zu Ende geführt ist.
3.2
Titelblatt
Hier bitte die jeweils gültigen Regeln beim
zuständigen Prüfungsamt erfragen. In der Regel wird an oberster Stelle auf dem
Titelblatt der Zweck der Arbeit stehen:
(1) Wissenschaftliche Hausarbeit zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an
Sonderschulen oder
(2) Diplomarbeit (oder entsprechend andere Titel wissenschaftlicher Arbeiten).
Darunter wird gewöhnlich das Thema der Arbeit angeordnet, die Studienfachrichtung, der Betreuungsdozent und Vor- und Nachname des Verfassers, sowie Ort und Datum. Es soll ebenfalls die Institution angegeben werden, an der diese Arbeit eingereicht wird: Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät I, Institut für Sonderpädagogik (o.ä.).
Bei wissenschaftlichen Hausarbeiten zur Ersten
Staatsprüfung sollten darüber hinaus auch die Haupt- und Nebenfachrichtung
angegeben werden.
3.3 Inhaltsverzeichnis
Im Inhaltsverzeichnis sind nicht nur die einzelnen
Kapitel, sondern auch deren Untergliederungen aufzuführen. Dabei ist jeweils
die Seitennummer anzugeben, wo der einzelne Abschnitt beginnt. Die letzte Seite
jedes Abschnittes wird nicht angegeben.
Es empfiehlt sich, die Gliederung - wie in diesem Leitfaden - nach dem
Dezimalsystem vorzunehmen.
3.4 Überschriften
Kapitel und Unterkapitel sollten durch
Überschriften charakterisiert werden, die möglichst prägnante inhaltliche
Kennzeichnung leisten sollten. Es sollte also nicht - wie dies leider häufig
geschieht - das Inhaltsverzeichnis eines Statistikbuches angegeben werden, wie
beispielsweise die Überschriften "Mittelwertsvergleiche" oder
"Interkorrelationen" darstellen.
Bei den „Literaturarbeiten“ können/sollten die Überschriften den „roten
Faden“ herausheben.
3.5 Graphische Darstellungen/Abbildungen, Tabellen
Eine graphische Darstellung ist immer dann wünschenswert, wenn auf diese Weise eine Vielzahl von Informationen übersichtlich zusammengefasst werden kann.
Graphische Darstellungen (Abbildungen) und Tabellen sollten ohne Rückgriff auf den Text lesbar sein; alles, was man wissen muss, um die Tabelle zu verstehen, hat in Überschrift und evtl. Legende enthalten zu sein. Ist dies nicht der Fall, kann eine Graphik bzw. Tabelle sehr leicht in die Irre führen.
Es ist immer darauf zu achten, die Koordinaten exakt zu benennen und die Skala für die eingetragenen Werte anzugeben (z.B. kg, DM, Klassenstufen, IQ). Graphische Darstellungen und Tabellen sollten in ihren Ausmaßen immer der Größe einer Seite angepasst sein, sie verlieren sonst leicht wieder an Übersichtlichkeit.
Speziell bei Tabellen ist zu beachten, dass die mitgeteilten Zahlen nicht unnötig viele Stellen enthalten, bei jeder Angabe sollte sich der Verfasser überlegen, wie viele Dezimalstellen hier sinnvoll sind. Bei Prozentangaben ist z.B. eine Stelle hinter dem Komma in der Regel schon fast den jeweiligen Daten unangemessen. Die Computerausdrucke verführen leicht dazu, die dort angegebenen Zahlen - meist mehr als vier Stellen hinter dem Komma - zu übernehmen.
Außerdem soll eine Tabelle meistens auch anzeigen, welche Bedeutung den eingetragenen Zahlen oder den Unterschieden zwischen den Zahlen im Hinblick auf statistische Prüfgrößen zukommt (statistische Signifikanz).
Beispiel für eine Tabelle:
| Tabelle 6 |
Häufigkeiten des Einsatzes von Testverfahren in der Dysgrammatismus-Diagnostik (f: absolute, %: relative Häufigkeiten in Prozent) |
|||||||
| Art des Testinstruments | ||||||||
| f | % | f | % | f | % | f | % | |
| Intelligenztest | 13 | 72 | 29 | 100 | 18 | 90 | 60 | 90 |
| Wahrnehmungstest | 4 | 22 | 20 | 69 | - | - | 24 | 36 |
| Schulreifetest | 6 | 33 | 23 | 79 | 13 | 65 | 42 | 63 |
| Sprachentwicklungstest | 11 | 21 | 72 | - | - | 23 | 34 | |
| Lautprüfung | 3 | 17 | 24 | 83 | 13 | 65 | 40 | 60 |
| Dysgrammatikertest | 1 | 6 | 8 | 28 | 9 | 50 | 18 | 27 |
| Gesamt | 18 | 29 | 20 | 67 | ||||
Beispiel für eine Abbildung:

| Abbildung
1 |
Verschiedene sprachliche Leistungen (Aufgaben aus IDIS) schwer sprachentwicklungsgestörter Kinder in Abhängigkeit vom Geschlecht |
Jeder Gedanke, der in einer Arbeit niedergeschrieben wird, muss nach seiner Herkunft gekennzeichnet werden. Wenn keine ausdrückliche Kennzeichnung erfolgt, bedeutet dies, dass der ausgeführte Gedanke von dem Verfasser als eigener aufgefasst wird oder dass er bereits Allgemeingut geworden ist.
Die Wiedergabe von Literaturstellen kann sinngemäß erfolgen (siehe Beispiel 1) oder als wortgetreue Wiederholung (= Zitat). Zitate sind in Anführungszeichen zu setzen, und es ist eine genaue Angabe darüber zu machen, wo das Zitat entnommen wurde. Dazu ist die Literaturstelle mit Seitenangabe anzugeben (siehe Beispiele 2 und 3). Das soll auch geschehen, wenn es sich um eine sinngemäße Wiedergabe handelt; lediglich bei Darstellung des Inhalts bzw. Grundgedanken eines ganzen Buches oder Artikels genügt die Literaturangabe ohne Seitenzahl.
Abkürzungen ohne Erläuterung sind im allgemeinen zu vermeiden. Bei so gebräuchlichen Abkürzungen wie Vp (Versuchsperson; Plural: Vpn) oder Pb (Proband; Plural: Pbn) oder solchen, die in der deutschen Schriftsprache allgemein üblich sind, kann man jedoch darauf verzichten.
Einführen kann man eine Abkürzung, indem man bei der ersten Verwendung des betreffenden Wortes die Abkürzung in Klammern beifügt. Abkürzungen sind immer dann sinnvoll, wenn ein verwendeter Begriff besonders häufig wiederkehrt, zu viele Abkürzungen können das Lesen einer Arbeit zum Ratespiel werden lassen.
3.7 Literaturangaben im laufenden Text
Im allgemeinen genügt es, Literaturangaben im Text mit dem Namen des Autors und dem Erscheinungsjahr der Veröffentlichung zu kennzeichnen (siehe Beispiel 1).
Beispiele:
(1) Liebmann (1901) hat als einer der ersten dieses Phänomen als "Agrammatismus infantilis" gekennzeichnet.
(2) "Dysgrammatismus
läßt sich allgemein kennzeichnen als die Unfähigkeit, das morphologische und
syntaktische
Regelsystem der
Muttersprache altersgerecht zu erwerben und/oder zu gebrauchen" (Knura,
1980, S. 24).
(3) „Man kann nicht
nicht kommunizieren“ (Watzlawick et al., 1971, S. 53).
Die Abkürzung „et al.“ (siehe Beispiel 3; aus dem Lateinischen "et
alii" [und andere]; deshalb auch kein Punkt nach et !) bedeutet, dass die
Arbeit mehr als zwei Verfasser hat. Beim ersten Zitieren im Text müssen alle
Autoren aufgeführt werden, danach genügt diese Angabe et al. Bei
zwei Autoren werden immer beide Namen angeführt. Der Hinweis auf die Seitenzahl
entfällt, wenn die Veröffentlichung als Ganzes gemeint ist.
Bei zwei Autoren wird bei der Literaturangabe im laufenden Text ein "und" zwischen den Autoren eingefügt (siehe Beispiel 4). Werden die Autoren nur in einer Klammer im Text erwähnt, wie in Beispiel 5, wird das "&"-Zeichen zwischen die beiden Autoren-Namen eingefügt.
Beispiele:
(5) Die Untersuchungen zum Dysgrammatismus (vgl. Dannenbauer, 1983; Füssenich & Gläß, 1985) zeigen ...
(6) In dem Sammelband von
Füssenich und Gläß (1985) werden ...
Werden zwei oder mehr Arbeiten des gleichen Verfassers verwendet, muss eine Unterscheidung ermöglicht werden, sofern dies nicht durch die Jahresangabe gewährleistet ist. Es werden dann die Arbeiten mit kleinen Buchstaben (a, b, ...) versehen (siehe Beispiel 7).
Beispiel:
(7) Kornmann (1984a,
1984b, 1984c, 1984d, 1984e, 1984f) postulierte immer wieder, ...
Nach dem oben über Zitate etc. Gesagten ergibt
sich für Anmerkungen kaum noch eine Notwendigkeit. Alle Informationen, die zur
Arbeit gehören, sollten im laufenden Text untergebracht werden.
Das Literaturverzeichnis befindet sich
üblicherweise am Ende der Arbeit. Welche Arbeiten dort aufzunehmen sind siehe
oben Abschnitt 2.7.
Die im Literaturverzeichnis aufgenommenen Arbeiten werden nach dem Nachnamen
ihrer Verfasser alphabetisch geordnet. Der Vorname bzw. die Vornamen werden mit
dem Anfangsbuchstaben abgekürzt.
Bei der Titelangabe von Büchern folgt nach dem Verfassernamen das Erscheinungsjahr in Klammern, der Titel der Veröffentlichung (nötigenfalls die Bandangabe bei einem Serienwerk), der Verlagsort und der Verlag (siehe Beispiele 8 bis 10).
Beispiele:
(8) Schöler, H. (1982). Zur Entwicklung des Verstehens inkonsistenter Äußerungen. Frankfurt: R. G. Fischer.
(9) Grimm, H. & Schöler, H. (1985). Sprachentwicklungsdiagnostik. Göttingen: Hogrefe.
(10) Schöler, H., Fromm, W.
& Kany, W. (Hrsg.). (1998). Spezifische Sprachentwicklungsstörung und
Sprachlernen.
Heidelberg: Edition Schindele im Universitätsverlag C. Winter.
Bei Zeitschriftenaufsätzen wird nach dem Titel der Zeitschriftenname angegeben, die Nummer des Bandes und die Nummern der ersten und letzten Seite des Aufsatzes (siehe Beispiel 11).
Beispiel:
(11) Schöler, H. &
Moerschel, D. (1984). Anmerkungen zu einer Theorie der Sprachbehinderung im
Zusammenhang mit
der Entwicklung morphologischer Strukturen bei Dysgrammatikern. Die
Sprachheilarbeit, 29, 95-109.
Artikel aus Sammelbänden werden wie folgt angegeben: Nach dem Autorennamen und dem Erscheinungsjahr folgen Titel des Artikels, Autoren bzw. Herausgeber des Buches, Titel des Buches, Seitenangaben des Artikels, Verlagsort, Verlag (siehe Beispiel 12).
Beispiel:
(12) Schöler, H. (1985).
Überlegungen zum Erwerb morphologischer Strukturformen bei dysgrammatisch
sprechenden
Kindern am Beispiel des Pluralmorphems. In I. Füssenich & B. Gläß
(Hrsg.), Dysgrammatismus (S.165-179).
Heidelberg: HVA Edition Schindele.
Hinweis:
Die obigen Zitierhinweise für Quellenangaben im Text und für
die Erstellung des Literaturverzeichnis erfolgten gemäß den Richtlinien der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Detailliertere Hinweise sind den
"Richtlinien zur Manuskriptgestaltung" zu entnehmen, die 1986 von der
Deutschen Gesellschaft für Psychologie im Hogrefe-Verlag
Göttingen publiziert wurden (2. überarbeitete und ergänzte Auflage 1997).
Im Anhang sollte man eine Zusammenstellung der Untersuchungsunterlagen finden können. Dazu gehören Beispiele der verwendeten Materialien, genaue Instruktionen (sofern sie nicht in der Methode exakt dargestellt sind) etc. Außerdem gehört hierhin die Zusammenstellung der gewonnenen Rohwerte, also derjenigen Messwerte, so wie sie vorlagen, bevor sie dem ersten Auswertungsschritt unterzogen wurden.
Auf dem letzten Blatt muss die Verfasserin/der Verfasser erklären, dass sie/er die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe angefertigt hat. Diese Erklärung ist mit Datum zu versehen und handschriftlich zu unterzeichnen.
Die wörtlich genaue Erklärung ist im
zuständigen Prüfungsamt jeweils nachzufragen.
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... UND NUN VIEL SPASS BEI DER ABFASSUNG DER ARBEIT! |