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Anerkennung von Kompetenzen aus dem Hochschulbereich

Studien- und Prüfungsleistungen sowie Praktika, welche an anderen Hochschulen oder in anderen Studienangeboten erbracht wurden, können auf den aktuell studierten Studiengang anerkannt werden.

Leistungen können anerkannt werden, wenn:

  • kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen und Abschlüssen besteht, die ersetzt werden (Maßstab für die Beurteilung des wesentlichen Unterschieds sind die Kompetenzbeschreibungen) und
  • der erfolgreiche Abschluss des Studiums dadurch nicht gefährdet wird.

Es können sowohl ganze Module als auch Praktika anerkannt werden. Die bereits entwickelten Kompetenzen müssen durch Leistungsnachweise belegt werden. Grundlage für den Anerkennungsprozess ist der des Landeshochschulgesetzes (LHG).

Detaillierte Informationen zum Verfahren „Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich“ erhalten Sie im ###alte Links

Wenn Sie Kompetenzen auf das Studium anerkennen lassen wollen, die Sie außerhalb des Hochschulbereichs (z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung) erworben haben, können Sie sich auf der Seite zur Anrechnung informieren. 

Vorbereitung des Antrags
  • Formulare ausfüllen [LINK DOWNLOADCENTER / FORMULARE, siehe Notiz]:
    • Antrag auf Anerkennung „A2“ (einmal ausfüllen)
    • Formular „A1“ (ausfüllen für jedes Modul)
  • Erforderliche Nachweisdokumente einscannen
    • inkl. Auszüge von Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Module der Herkunftshochschule.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr