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Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen

Im Folgenden wird das Verfahren zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben, also von Leistungen, die Sie außerhalb des Hochschulbereichs erworben haben, z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung. 

Außerhochschulische Kenntnisse und Fähigkeiten können sowohl auf Module als auch auf Praktika in Studiengängen der PH Heidelberg angerechnet werden. Die bereits entwickelten Kompetenzen müssen durch geeignete Nachweise belegt werden. Grundlage für den Anrechnungsprozess ist der des Landeshochschulgesetzes (LHG).

Detaillierte Informationen zum Verfahren „Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten“ erhalten Sie im ###alte Links

Wenn Sie Kompetenzen auf das Studium anerkennen lassen wollen, die Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang an der PH Heidelberg erbracht haben, können Sie Sich auf der Seite zur Anerkennung dazu informieren. 

Vorbereitung des Antrags
  • Formulare digital ausfüllen unter [LINK DOWNLOADCENTER / FORMULARE, siehe Notiz]:
    • Antrag auf Anrechnung „B2“ (einmal ausfüllen)
    • Formular „B1“ (ausfüllen für jedes Modul)
  • Erforderliche Nachweisdokumente einscannen.

Unsere Mitarbeiter:innen der Telefonhotline helfen Ihnen gerne weiter.

Telefonhotline:
E-Mail:  

Montags - Donnerstags: 08:00 – 15:00 Uhr
Freitags: 08:00 – 12:00 Uhr