Anerkennung von Kompetenzen aus dem Hochschulbereich

Studien- und Prüfungsleistungen sowie Praktika, welche an anderen Hochschulen oder in anderen Studienangeboten erbracht wurden, können auf den aktuell studierten Studiengang anerkannt werden, wenn:

  • kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen und Abschlüssen besteht, die ersetzt werden (Maßstab für die Beurteilung des wesentlichen Unterschieds sind die Kompetenzberschreibungen) und
  • der erfolgreiche Abschluss des Studiums dadurch nicht gefährdet wird.

Anerkennung oder Anrechnung?!

Im Folgenden wird das Verfahren zur Anerkennung von Kompetenzen aus dem Hochschulbereich beschrieben - also von Leistungen, die Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang an der PH Heidelberg erbracht haben. Wenn Sie Kompetenzen auf das Studium anrechnen lassen wollen, die Sie außerhalb des Hochschulbereichs (z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung) erworben haben, folgen Sie bitte diesem Link zur Seite Anrechnung.

Ablauf des Verfahrens

Wichtig: Anerkennungsanträge können erst nach der Immatrikulation gestellt werden!

Phase 1 - Vorbereitung des Antrags

  • Antragssteller:in informiert sich auf dieser Seite über das Anerkennungsverfahren.
  • Antragsteller:in füllt Formulare aus:
    www.ph-heidelberg.de/qhb/formulare
    • Antrag auf Anerkennung „A2“ (einmal ausfüllen)
    • Formular „A1“ (ausfüllen für jedes Modul)
  • Antragsteller:in scannt die die erforderlichen Nachweisdokumente ein
    • inkl. Auszügen von Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Module der Herkunftshochschule.

Phase 2 - Antragsstellung

  • Antragsteller:in schickt den Antrag per E-Mail an das Prüfungsamt.
    (Bitte achten Sie darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Nachweise beizufügen!)

Phase 3 - Prüfung

  • Das Prüfungsamt prüft den Antrag formal und leitet ihn an die zuständige(n) Anerkennungsbeauftragte(n) weiter.
  • Anerkennungsbeauftragte nehmen zum Antrag Stellung.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag auf Anerkennung.

Phase 4 - Entscheidung

  • Das Prüfungsamt versendet den Bescheid über die Anerkennung und verbucht die anerkannten Module im Prüfungsmanagement-System.

Es können sowohl ganze Module als auch Praktika anerkannt werden. Die bereits entwickelten Kompetenzen müssen durch Leistungsnachweise belegt werden. Grundlage für den Anerkennungsprozess ist der § 35 (1) des Landeshochschulgesetzes (LHG).

Detaillierte Informationen zum Verfahren „Anerkennung von Leistungen aus dem Hochschulbereich“ erhalten Sie im Online-Qualitätshandbuch.

Bei fachspezfischen Fragen im Vorfeld, haben Sie die Möglichkeit eine unverbindliche Fachberatung wahrzunehmen.

Informationen zur Anerkennung von Leistungen und zum Abschluss von Learning Agreements im Rahmen von Auslandsmobilität finden Sie auch auf der Homepage des Auslandsamts. Eine Liste der Anerkennungsbeauftragten der Fächer für den Abschluss von Learning-Agreements finden Sie hier nach Login.