Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Anerkennung oder Anrechnung?!

Im Folgenden wird das Verfahren zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten beschrieben - also von Leistungen, die Sie die Sie außerhalb des Hochschulbereichs (z.B. im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung) erworben haben. Wenn Sie Kompetenzen auf das Studium anerkennen lassen wollen, die Sie an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang an der PH Heidelberg erbracht haben, folgen Sie bitte diesem Link zur Seite Anerkennung.

Ablauf des Verfahrens

Wichtig: Anträge auf Anrechnung können erst nach der Immatrikulation gestellt werden!

Phase 1 - Vorbereitung des Antrags

  • Antragssteller:in informiert sich auf dieser Seite über das Anrechnungsverfahren.
  • Antragsteller:in füllt Formulare digital aus:
    www.ph-heidelberg.de/qhb/formulare
    • Antrag auf Anrechnung „B2“ (einmal ausfüllen)
    • Formular „B1“ (ausfüllen für jedes Modul)
  • Antragsteller:in scannt die erforderlichen Nachweisdokumente ein

Phase 2 - Antragsstellung

  • Antragsteller:in schickt den Antrag per E-Mail an das Akad. Prüfungsamt.
    (Bitte achten Sie darauf, Ihrem Antrag alle erforderlichen Nachweise beizufügen!)

Phase 3 - Prüfung

  • Das Akad. Prüfungsamt prüft den Antrag formal und leitet ihn an die zuständige(n) Anerkennungsbeauftragte(n) weiter.
  • Anerkennungsbeauftragte in den Fächern nehmen zum Antrag Stellung.
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag auf Anrechnung.

Phase 4 - Entscheidung

  • Das Prüfungsamt versendet den Bescheid über die Anrechnung und verbucht die angerechneten Module im Prüfungsmanagement-System.

Außerhochschulische Kenntnisse und Fähigkeiten können sowohl auf Module als auch auf Praktika in Studiengängen der PH Heidelberg angerechnet werden. Die bereits entwickelten Kompetenzen müssen durch geeignete Nachweise belegt werden. Grundlage für den Anrechnungsprozess ist der § 35 (3) des Landeshochschulgesetzes (LHG).

Detaillierte Informationen zum Verfahren „Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten“ erhalten Sie im Online-Qualitätshandbuch.

Bei fachspezfischen Fragen im Vorfeld, haben Sie die Möglichkeit eine unverbindliche Fachberatung wahrzunehmen.