Zielgruppe: Studierende
Studierende können für ein Studium oder einen Studienaufenthalt im Ausland BAföG beantragen. Auch für ein Pflichtpraktikum im Ausland kann man BAföG bekommen.
- ständiger Wohnsitz in der BRD
- Gleichwertigkeit der in- und ausländischen Hochschulen
Darüber hinaus müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, die nötig sind, um BAföG in Deutschland zu bekommen (z. B. Altersgrenze, Höhe des Einkommens der Eltern).
Um die Finanzierung eines Auslandsaufenthalts zu organisieren, sollte etwa ein Jahr eingeplant werden. Die BAföG-Auslandsförderung beginnt ab dem Monat der Antragsstellung, frühestens jedoch zum Start des Auslandstudiums bzw. Praktikums.
Reisekosten, Studiengebühren, Mieten müssen oft vorab gezahlt werden. Unabhängig vom BAföG kann dafür ein Bildungskredit (in höheren Semestern, zu niedrigen Zinsen) beantragt werden.
Für das Auslands-BaföG ist ein eigenständiger Antrag erforderlich - unabhängig vom Antrag für das BAföG in Deutschland. Dieser Antrag muss bei einem der 18 Auslands-BAföG-Ämter eingereicht werden. Welches Amt zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem man studieren möchte.
Quelle: Flyer Deutsches Studierendenwerk