Ob Schulpraktikum, Forschungsprojekte oder andere Praxiserfahrung - das Akademische Auslandsamt hilft dabei, Auslandspraktika zu planen und umzusetzen. Wir bieten Beratung zu passenden Programmen, Finanzierungsmöglichkeiten und organisatorischen Fragen.

Mit der Erasmus+ Kurzzeitmobilität (Short Term Blended Mobility – STBM) im Bereich Praktikum sammeln Studierende internationale Praxiserfahrung – in Kombination aus einer kurzen Präsenzphase und digitalem Lernen.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die
Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration
- Inklusion und Vielfalt
Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden - Digitalisierung
Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper) - Umwelt und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus) - Bürgerliches Engagement
Förderung aktiver Teilhabe - Anerkennung von Studienleistungen
Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem
Ziel: Förderung von anerkannten 4-wöchigen Pflichtpraktika an Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Organisationen im Erasmus+-Geltungsrahmen. Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst gesucht werden. Plätze bietet auch das Praktikumsportal des Akademischen Auslandsamt an.
Obligatorische Bestandteile: Physische Mobilität (Praktikumsdauer: max. 30 Kalendertage) und virtuelle/digitale Komponente (davor, begleitend oder danach; im Mittelpunkt der virtuellen Komponente muss lt. Erasmus+-Leitfaden eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit (S. 20) zwischen Ihnen und der Praktikumseinrichtung stehen)
Förderung: Grundbetrag: 395,00 €,
zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig von der Distanz zum Zielort),
zzgl. Reisetage,
ggf. zzgl. 100,00 € Top Up für geringe Möglichkeiten
Zusätzlich zum Grundbetrag können Top Ups für geringe Möglichkeiten und Reisetage gewährt werden:
- Top Up "Green Travel" für grünes Reisen: max. 6 Reisetage;
bei nicht-umweltfreundlichem Reisen: max. 2 Reisetage - Social Top Up für Erstakademiker:innen (100,- € / Monat),
- Social Top Up für erwerbstätige Student:innen (100,- € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit Kind(ern) (100,- € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (GdB ab 20) (100,- € / Monat).
Top Up 2-5: Es kann nur ein Top Up in Anspruch genommen werden.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung (GdB ab 50): Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education gibt es auf der Website
Bewerbung ganzjährig (solange Mittel vorhanden sind), spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt per Mail an Frau Kaya Uhlmann.
Die Vergabe der Mobilitätsstipendien erfolgt nach Eingang der Bewerbung. Kriterien für die Bewilligung der Mobilitätsstipendien sind:
- Vollständigkeit der Bewerbung,
- zeitlicher Eingang der Bewerbung,
- Aussagekräftigkeit des Bewerbungsschreibens.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien. Die Gleichbehandlung aller Studierenden wird gewährleistet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Erasmus+-Programm.
- Bestätigung des Zentrums für Schulpraktische Studien oder Ihres Studiengangs über die Anmeldung des Pflichtpraktikums
- Motivationsschreiben
Die Erasmus+ Langzeitmobilität (Long Term Mobility - LTM) im Bereich Praktikum ermöglicht Studierenden einen Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Monaten zur praktischen Vertiefung ihres Studienwissens.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die
Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration
- Inklusion und Vielfalt
Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden - Digitalisierung
Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper) - Umwelt und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus) - Bürgerliches Engagement
Förderung aktiver Teilhabe - Anerkennung von Studienleistungen
Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem
Ein Erasmus+ Langzeitpraktikum ermöglicht es Studierenden mit finanzieller Unterstützung Praxiserfahrung im europäischen Ausland zu sammeln. Die Dauer beträgt mindestens zwei Monate (60 Tage). Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst gesucht werden.
Gruppe 1
(Länder mit hohen Lebenshaltungskosten)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich, Partnerländer (Region 14 - Großbritannien, Schweiz)
750 € pro 30 Tage
Gruppe 2
(Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
690 € pro 30 Tage
Gruppe 3
(Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten)
Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Türkei, Serbien
690 € pro 30 Tage
→ zzgl. Reisekostenpauschalen (abhängig von der Distanz zum Zielort),
→ zzgl. Reisetage,
→ ggf. zzgl. Top Up für geringe Möglichkeiten
Aufstockungsbeträge (Top Ups)
Zusätzlich zu den monatlichen Förderraten können Top Ups gewährt werden:
- Top Up "Green Travel" (Reisekostenpauschale bei grünem Reisen für bis zu 6 Reisetage, bei nicht-umweltfreundlichem Reisen für bis zu 2 Reisetage),
- Social Top Up für Erstakademiker:innen (250 € / Monat),
- Social Top Up für erwerbstätige Student:innen (250 € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit Kind(ern) (250 € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (GdB ab 20) (250 € / Monat).
Top Up 2-5: Es kann nur ein Top Up in Anspruch genommen werden.
Sonderförderung von teilnehmenden Personen mit Behinderung (GdB ab 50): Informationen zu behindertengerechten Hochschulen sind auf der Homepage der European Agency for Development in Special Needs Education zugänglich (www.european-agency.org).
Das Bewerbungsverfahren ist ab sofort eröffnet. Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich und muss bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Es gelten gesonderte Fristen für Aufenthalte in England und Wales. Informationen dazu erhalten Sie im Fach Englisch.
Bitte richten Sie die Bewerbung (außer Irland und Wales) formlos an Frau Kaya Uhlmann.
Die Vergabe der Mobilitätsstipendien erfolgt nach Eingang der Bewerbung. Kriterien für die Bewilligung der Mobilitätsstipendien sind:
- Vollständigkeit der Bewerbung,
- zeitlicher Eingang der Bewerbung,
- Aussagekräftigkeit des Bewerbungsschreibens.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien. Die Gleichbehandlung aller Studierenden wird gewährleistet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Erasmus+-Programm.
- Motivationsschreiben mit kurzer Beschreibung des Vorhabens,
- genaue Angaben zur Zielinstitution und Dauer des Praktikums,
- Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt
- Kopie der Praktikumszusage
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit finanziellen Mitteln Auslandsvorhaben von Studierenden in unterschiedlicher Höhe.
Förderung (Fahrtkostenzuschuss) von Auslandspraktika weltweit, i.d.R. kürzer als 2 Monate. Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst gesucht werden. Plätze bietet auch das Praktikumsportal des Akademischen Auslandsamts an.
ISP an den Deutschen Schulen Bogotá, Barranquilla (Kolumbien) und Quito (Ecuador): 500,00 € (einmalig)*
Für selbst gesuchte Praktika und Studienaufenthalte, die nicht über die Programme Erasmus+, PROMOS oder das Baden-Württemberg STIPENDIUM gefördert werden können, abhängig von der Distanz zum Zielort:
bis 1.000 km: 150,00 € (einmalig)*
bis 2.000 km: 300,00 € (einmalig)*
ab 2.001 km: 500,00 € (einmalig)*
*Teilstipendien für den Aufenthalt werden nach Verfügbarkeit der Mittel vergeben
15. Dezember 2024 für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli 2025 beginnen
30. Juni 2025 für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember 2025 beginnen
→ Die Ausschreibung für das Jahr 2026 erfolgt voraussichtlich zu Beginn des WS 25/26.
Die Bewerbung richten Sie bitte formlos an Frau Kaya Uhlmann.
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
- Qualität des Motivationsschreibens,
- Für die Durchführung des Vorhabens relevante Sprachkenntnisse.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt eines Stipendiums.
- Ausschreibung zur Förderung "Mittel des Landes” (MdL) für das Jahr 2026 (folgt)
- Antragsformular zur Förderung "Mittel des Landes” (MdL) für das Jahr 2026 (folgt)
Das Programm PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.
Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanzierte Stipendienprogramm des DAAD fördert Auslandsmobilitäten von Studierenden.
PROMOS-Stipendien können nur für Praktika außerhalb des Erasmus-Raums vergeben werden. Eine Kombination von PROMOS und Erasmus+ ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Aufenthalte in Ländern, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können nicht gefördert werden.
Eine Förderung kann für ein Praktikum im außereuropäischen Ausland beantragt werden, welches mindestens vier Wochen (30 Tage) bis maximal sechs Monate dauert.
In der Regel beinhaltet das Stipendium einen einmaligen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland). Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann eine Teilstipendienrate für den Aufenthalt ausgezahlt werden.
PROMOS fördert ein Auslandspraktikum einmalig mit bis zu 3.000,- Euro.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht sowie vom Zielland. PROMOS deckt keine Vollfinanzierung ab, es ist ein Zuschussprogramm.
15. Dezember für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli eines Kalenderjahres beginnen
30. Juni für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres beginnen
Gefördert werden können:
- deutsche Studierende und Hochschulabsolvierende
- diesen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff und Abs. 2 bis 3 BAföG und
- nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent:innen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren.
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung zur o. g. Frist per Mail bei Frau Kaya Uhlmann vom Akademischen Auslandsamt ein.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien.
- Studienleistungen, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht wurden (Notendurchschnitt: mind. 2,0),
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf,
- einschlägige Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind (Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre, i.d.R. mind. B1-Level),
- zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen oder -lehrern, die Auskunft über die Leistungen im Studium geben müssen (wenn studienbedingt keine Noten vorliegen, werden nur die zwei Gutachten berücksichtigt),
- gesellschaftliches und soziales Engagement, Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung,
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen,
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Die Kriterien 1-4 sind vom DAAD als ausschlaggebend für die Förderentscheidung eingestuft.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittel durch den DAAD. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
- Ausschreibung PROMOS 2026 (folgt)
Das Programm “Lehramt.International” des Deutschen Akademischen Austauschdienstes bietet Stipendien für Praktikumsvorhaben an Schulen im Ausland an.
Ziel: Selbst organisierte Auslandspraktika für Lehramtsstudierende, Stipendien für 1,5- (mind. 42 Kalendertage) bis 6-monatige Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland
Zielländer: Praktika sind an Schulen in vielen Ländern der Welt möglich. Ausgeschlossen sind als mögliche Zielländer die 33 Erasmus-Programmländer (EU, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).
Auch als
eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate; Reisekostenzuschuss je nach Gastland; Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Bewerbungsfristen:
- Bewerbungszeitraum 01.06. - 30.06. für Praktika, die vom 01.09. - 01.12. beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.10. - 31.10 für Praktika, die vom 01.01. - 31.05. des Folgejahres beginnen
Bewerbungsverfahren: Direkt beim DAAD; Informationen und Unterlagen:
Informationen zu deutschen Schulen im Ausland erhalten Sie auf der
Eine Übersicht über u.a. deutsche Schulen im Ausland bietet die