Das Programm PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen) wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.
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Dauer mind. 4 Wochen (30 Tage) bis max. 6 Wochen
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Bewerbungsfrist 15. Dezember und 30. Juni
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Anforderungen selbständige Praktikumsplatzsuche
- Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
- Schwerpunktsetzung bei der hochschuleigenen Auslandsmobilität
- Schwerpunktsetzung und Erweiterung der Internationalisierungsstrategie
Gefördert werden können:
- deutsche Studierende
- diesen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff und Abs. 2 bis 3 BAföG und
- nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen
Eine Förderung kann für ein Praktikum im außereuropäischen Ausland beantragt werden, welches mindestens vier Wochen (30 Tage) bis maximal sechs Monate dauert.
PROMOS fördert den Aufenthalt, vermittelt jedoch keine Praktikumsplätze. Die Platzsuche erfolgt in Eigeninitiative.
Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
In der Regel beinhaltet das Stipendium einen einmaligen Reisekostenzuschuss (abhängig vom Zielland). Je nach Verfügbarkeit der Mittel kann eine Teilstipendienrate für den Aufenthalt ausgezahlt werden.
Die tatsächliche Höhe der Förderung ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht sowie vom Zielland. PROMOS deckt keine Vollfinanzierung ab, es ist ein Zuschussprogramm.
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschalen.
15. Dezember für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli eines Kalenderjahres beginnen
30. Juni für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres beginnen
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung zur o. g. Frist per E-Mail bei Frau Kaya Uhlmann vom Akademischen Auslandsamt ein.
Das Bewerbungsformular beinhaltet eine Checkliste mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien.
Gefördert werden können:
- deutsche Studierende und Hochschulabsolvierende
- diesen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff und Abs. 2 bis 3 BAföG und
- nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolvent:innen, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen, oder wenn sie an einer deutschen Hochschule promovieren.
- Studienleistungen, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht wurden (Notendurchschnitt: mind. 2,0),
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf,
- einschlägige Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind (Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre, i.d.R. mind. B1-Level),
- zwei Gutachten von Hochschullehrerinnen oder -lehrern, die Auskunft über die Leistungen im Studium geben müssen (wenn studienbedingt keine Noten vorliegen, werden nur die zwei Gutachten berücksichtigt),
- gesellschaftliches und soziales Engagement, Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung,
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen,
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Die Kriterien 1-4 sind vom DAAD als ausschlaggebend für die Förderentscheidung eingestuft. Angaben zum Status als Erstakademiker:in erfolgen freiwillig. Dies wird bei der Beurteilung der Bewerbungen berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittel durch den DAAD. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.