Mit der Erasmus+ Kurzzeitmobilität (Short Term Blended Mobility – STBM) im Bereich Praktikum sammeln Studierende internationale Praxiserfahrung – in Kombination aus einer kurzen Präsenzphase und digitalem Lernen.
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Dauer 4 Wochen
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Bewerbungsfrist ganzjährig
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Anforderungen selbständige Praktikumsplatzsuche
Ziel: Förderung von anerkannten 4-wöchigen Pflichtpraktika an Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Organisationen im Erasmus+-Geltungsrahmen. Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst gesucht werden. Plätze bietet auch das Praktikumsportal des Akademischen Auslandsamt an.
Obligatorische Bestandteile: Physische Mobilität (Praktikumsdauer: max. 30 Kalendertage) und virtuelle/digitale Komponente (davor, begleitend oder danach; im Mittelpunkt der virtuellen Komponente muss lt. Erasmus+-Leitfaden eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit (S. 20) zwischen Ihnen und der Praktikumseinrichtung stehen)
Förderung: Grundbetrag: 395,00 €,
zzgl. Reisekostenpauschale (abhängig von der Distanz zum Zielort),
zzgl. Reisetage,
ggf. zzgl. 100,00 € Top Up für geringe Möglichkeiten
Zusätzlich zum Grundbetrag können Top Ups für geringe Möglichkeiten und Reisetage gewährt werden:
- Top Up "Green Travel" für grünes Reisen: max. 6 Reisetage;
bei nicht-umweltfreundlichem Reisen: max. 2 Reisetage - Social Top Up für Erstakademiker:innen (100,- € / Monat),
- Social Top Up für erwerbstätige Student:innen (100,- € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit Kind(ern) (100,- € / Monat),
- Social Top Up für Student:innen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (GdB ab 20) (100,- € / Monat).
Top Up 2-5: Es kann nur ein Top Up in Anspruch genommen werden.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung (GdB ab 50): Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education gibt es auf der Website
Bewerbung ganzjährig (solange Mittel vorhanden sind), spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt per Mail an Frau Kaya Uhlmann.
Die Vergabe der Mobilitätsstipendien erfolgt nach Eingang der Bewerbung. Kriterien für die Bewilligung der Mobilitätsstipendien sind:
- Vollständigkeit der Bewerbung,
- zeitlicher Eingang der Bewerbung,
- Aussagekräftigkeit des Bewerbungsschreibens.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien. Die Gleichbehandlung aller Studierenden wird gewährleistet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Erasmus+-Programm.
- Bestätigung des Zentrums für Schulpraktische Studien oder Ihres Studiengangs über die Anmeldung des Pflichtpraktikums
- Motivationsschreiben mit kurzer Beschreibung des Vorhabens
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die
Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration
- Inklusion und Vielfalt
Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden - Digitalisierung
Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper) - Umwelt und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus) - Bürgerliches Engagement
Förderung aktiver Teilhabe - Anerkennung von Studienleistungen
Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem