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Erasmus+ Langzeitmobilität

Die Erasmus+ Langzeitmobilität (Long Term Mobility - LTM) im Bereich Praktikum ermöglicht Studierenden einen Auslandsaufenthalt von mindestens zwei Monaten zur praktischen Vertiefung ihres Studienwissens.

  • Dauer: 2 Monate (60 Tage)
    Dauer 2 Monate (60 Tage)
  • Bewerbungsfrist: ganzjährig
    Bewerbungsfrist ganzjährig
  • Anforderungen: selbständige Praktikumsplatzsuche
    Anforderungen selbständige Praktikumsplatzsuche

Ein Erasmus+ Langzeitpraktikum ermöglicht es Studierenden mit finanzieller Unterstützung Praxiserfahrung im europäischen Ausland zu sammeln. Die Dauer beträgt mindestens zwei Monate (60 Tage). Der Praktikumsplatz muss von den Studierenden selbst gesucht werden.

Gruppe 1 
(Länder mit hohen Lebenshaltungskosten)

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich, Partnerländer (Region 14 - Großbritannien, Schweiz)

750 € pro 30 Tage

Gruppe 2 
(Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten)

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

690 € pro 30 Tage

Gruppe 3 
(Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten)

Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Türkei, Serbien

690 € pro 30 Tage

→ zzgl. Reisekostenpauschalen (abhängig von der Distanz zum Zielort),
→ zzgl. Reisetage,
→ ggf. zzgl. Top Up für geringe Möglichkeiten

Aufstockungsbeträge (Top Ups)

Zusätzlich zu den monatlichen Förderraten können Top Ups gewährt werden:

  1. Top Up "Green Travel" (Reisekostenpauschale bei grünem Reisen für bis zu 6 Reisetage, bei nicht-umweltfreundlichem Reisen für bis zu 2 Reisetage),
  2. Social Top Up für Erstakademiker:innen (250 € / Monat),
  3. Social Top Up für erwerbstätige Student:innen (250 € / Monat),
  4. Social Top Up für Student:innen mit Kind(ern) (250 € / Monat),
  5. Social Top Up für Student:innen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (GdB ab 20) (250 € / Monat).

Top Up 2-5: Es kann nur ein Top Up in Anspruch genommen werden.

Sonderförderung von teilnehmenden Personen mit Behinderung (GdB ab 50): Informationen zu behindertengerechten Hochschulen sind auf der Homepage der European Agency for Development in Special Needs Education zugänglich (www.european-agency.org).

Eine Bewerbung ist ganzjährig möglich und muss bis spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt beim Akademischen Auslandsamt eingereicht werden. Es gelten gesonderte Fristen für Aufenthalte in England und Wales. Informationen dazu erhalten Sie im Fach Englisch.

Bewerbung (außer Irland und Wales) formlos per E-Mail an Frau Kaya Uhlmann.

Die Vergabe der Mobilitätsstipendien erfolgt nach Eingang der Bewerbung. Kriterien für die Bewilligung der Mobilitätsstipendien sind:

  • Vollständigkeit der Bewerbung,
  • zeitlicher Eingang der Bewerbung,
  • Aussagekräftigkeit des Bewerbungsschreibens.

Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien. Die Gleichbehandlung aller Studierenden wird gewährleistet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem Erasmus+-Programm.

  • Motivationsschreiben mit kurzer Beschreibung des Vorhabens,
  • genaue Angaben zur Zielinstitution und Dauer des Praktikums,
  • Angabe, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt
  • Praktikumszusage durch die Einrichtung
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die erfolgreich gestellt und kann damit an allen Programmlinien der aktuellen Erasmus+ Generation teilnehmen.

Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. 

Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration

  • Inklusion und Vielfalt
    Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden
  • Digitalisierung 
    Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper)
  • Umwelt und Klimaschutz
    Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus)
  • Bürgerliches Engagement
    Förderung aktiver Teilhabe
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

KU
Akad. Mitarbeiterin
Tel.: 06221/477-644
kaya.uhlmann@vw.ph-heidelberg.de
151 / Altbau