PROMOS macht es möglich. Das Stipendienprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) steigert die Mobilität von Studierenden und unterstützt die Internationalisierungsstrategien teilnehmender Hochschulen.
- Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
- Schwerpunktsetzung bei der hochschuleigenen Auslandsmobilität
- Schwerpunktsetzung und Erweiterung der Internationalisierungsstrategie
Gefördert werden können:
- deutsche Studierende
- diesen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff und Abs. 2 bis 3 BAföG und
- nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen
- außerhalb Europas und des Erasmus+-Geltungsrahmens
- förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate
- an einer Hochschule oder an einem Unternehmen im Ausland; der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet
- es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht
- förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate
- Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
PROMOS fördert den Aufenthalt, vermittelt jedoch keine Studienplätze. Die Platzsuche erfolgt in Eigeninitiative.
Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Die Auslandsaufenthalte werden mit einer Reisekostenpauschale und/oder einem Teilstipendium gefördert.
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschalen.
PROMOS deckt keine Vollfinanzierung ab, es ist ein Zuschussprogramm.
15. Dezember für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli eines Kalenderjahres beginnen
30. Juni für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres beginnen
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung zur o. g. Frist per E-Mail bei Frau Kaya Uhlmann vom Akademischen Auslandsamt ein.
Das Bewerbungsformular beinhaltet eine Checkliste mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien.
Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg (Staatsexamen, Bachelor, Master)
- Studienleistungen, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht wurden (Notendurchschnitt: mind. 2,0),
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf,
- einschlägige Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind (Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre, i.d.R. mind. B1-Level),
- zwei Gutachten von Hochschullehrer:innen, die Auskunft über die Leistungen im Studium geben müssen (wenn studienbedingt keine Noten vorliegen, werden nur die zwei Gutachten berücksichtigt),
- gesellschaftliches und soziales Engagement, Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung,
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen,
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Die ersten vier genannten Kriterien sind vom DAAD als ausschlaggebend für die Förderentscheidung eingestuft. Angaben zum Status als Erstakademiker:in erfolgen freiwillig. Dies wird bei der Beurteilung der Bewerbungen berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittel durch den DAAD. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stipendien.