Ein Auslandsstudium ist eine wertvolle Erfahrung - fachlich, sprachlich und persönlich. Um dies zu ermöglichen, bietet die Pädagogische Hochschule Heidelberg verschiedene Fördermöglichkeiten an. Von Erasmus+ für europäische Partnerhochschulen über das Baden-Württemberg-STIPENDIUM bis hin zu PROMOS-Zuschüssen für Aufenthalte außerhalb Europas. Auf der folgenden Seite finden sich alle Informationen zu den einzelnen Programmen, den Förderbeträgen und den Voraussetzungen
Im Rahmen von Erasmus+ können Studierende ein Semester an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren und dabei ihre fachlichen sowie interkulturellen Kompetenzen gezielt weiterentwickeln.
Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die
Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen.
Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration
- Inklusion und Vielfalt
Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden - Digitalisierung
Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper) - Umwelt und Klimaschutz
Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus) - Bürgerliches Engagement
Förderung aktiver Teilhabe - Anerkennung von Studienleistungen
Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
→ z. B. Beratung zur Partnerhochschule, Infos zu Fristen, Sprachnachweisen und Fördermöglichkeiten - Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule
→ Keine Studiengebühren während des Erasmus+ Aufenthaltes - Finanzielle Förderung
→ Monatliche Förderrate
→ Zusatzförderung (Top Ups)
→ Reisekostenpauschale
→ Finanzielle Förderung vorbereitender Sprachkurse - Anerkennung von Studienleistungen
→ Auf Grundlage eines vor Antritt des Studienaufenthaltes abgestimmten Online Learning Agreements - Zugang zu Erfahrungsberichten und Unterstützungsangebote vor Ort
→ Unterstützung durch lokale Ansprechpersonen an der Partnerhochschule
→ Erfahrungsberichte und Vernetzungsmöglichkeiten von bzw. mit ehemaligen Erasmus+ Studierenden
Erasmus+ bezuschusst ein Auslandssemester mit 540,- Euro bis 600,- Euro pro Monat. Die tatsächliche Anzahl der förderbaren Monate ist abhängig von der Höhe des Budgets, das der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im jeweiligen Förderjahr zur Verfügung steht. In den vergangenen Hochschuljahren lag der geförderte Zeitraum bei 3 bis 3,5 Monaten, auch wenn der Aufenthalt länger dauerte.
Der Zuschuss errechnet sich wie folgt:
Gruppe 1 (Länder mit hohen Lebenshaltungskosten)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxembourg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich, Partnerländer (Region 14 - Großbritannien, Schweiz)
600,- Euro pro 30 Tage
Gruppe 2 (Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten)
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
540,- Euro pro 30 Tage
Gruppe 3 (Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten)
Bulgarien, Kroatien, Ungarn, Litauen, Polen, Rumänien, Nordmazedonien, Türkei, Serbien
540,- Euro pro 30 Tage
Zusätzlich zur monatlichen Förderrate können Top Ups gewährt werden:
- Top Up für Green Travel
1.1 mehr als 50 % der Reisestrecke (Hin- und Rückreise) mit von der EU als nachhaltig eingestuften Verkehrsmitteln (Zug, Fahrgemeinschaft, Bus, Fahrrad); Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 6 Reisetage (Hin- und Rückreise)
1.2 Förderung von Reisetagen bei nicht umweltfreundlichem Reisen (z. B. Flug), Tagespauschale von 18,- bzw. 20,- Euro für bis zu 2 Reisetage (Hin- und Rückreise) - Social Top Up für Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Social Top Up für erwerbstätige Studierende
- Social Top Up für Studierende mit Kind(ern)
- Social Top Up für Studierende mit chronischer Erkrankung
- Social Top Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (ab GdB 20)
Der Zuschuss für die Top Ups 2 - 6 beträgt 250,- Euro pro Monat. Es kann nur ein Top Up (2 - 6) in Anspruch genommen werden.
Sonderförderung von teilnehmenden Personen mit Behinderung (GdB ab 50): Informationen zu behindertengerechten Hochschulen sind auf der Homepage der European Agency for Development in Special Needs Education zugänglich (www.european-agency.org)
Bei der Reisekostenpauschale handelt es sich um eine Finanzierung, die zusätzlich zu den Zusatzfördermöglichkeiten (Top Ups) gezahlt wird.
0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr
28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro
Um gut vorbereitet ins Auslandssemester zu starten, stellt das Akademische Auslandsamt Mittel des Erasmus+ Programmes zur Förderung für vorbereitende Sprachkurse i. H. v. bis zu 200,- Euro zur Verfügung.
- reguläre monatliche Rate (siehe Ländergruppen)
- Top Up Green Travel 1.1 oder 1.2
- Social Top Up 2, 3, 4, 5 oder 6
- Reisekostenpauschale
- Kostenübernahme vorbereitender Sprachkurse
Eine Übersicht der Erasmus+ Partnerhochschulen der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar. Dort stehen u. a. Informationen zu Studienmöglichkeiten, Hinweise zu erforderlichen Sprachnachweisen und Verlinkungen zu den Webseiten der Partnerhochschulen zur Verfügung. Zusätzlich sind Erfahrungsberichte ehemaliger Erasmus+ Studierende einsehbar.
Im Bewerbungsbereich der oben genannten Stud.IP Veranstaltung ist eine gebündelte Übersicht aller Partnerhochschulen als Exceldatei mit dem Titel „Verfügbare_Plätze_Erasmus“ hinterlegt.
Daten zu den Semesterzeiten können je nach Studiengang/Fakultät der Partnerhochschule variieren. Für detaillierte Informationen empfiehlt es sich, den offiziellen akademischen Kalender der jeweiligen Partnerhochschule zu verwenden.
Bewerbungszeitraum für das folgende Studienjahr an einer Partnerhochschule: 01.09. - 30.11.
- Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
- ausreichende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (B1)
Das Bewerbungsformular wird im September im Bewerbungsbereich der Infobox der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in Stud.IP veröffentlicht. Bestandteil der Bewerbung ist ein kurzes Motivationsschreiben. Eine Bewerbung über Erasmus+ ist für maximal zwei Partnerhochschulen möglich.
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung im genannten Zeitraum im Upload Ordner „Bewerbungen“ in der Infobox der oben genannten Veranstaltung ein. Die korrekte Benennung der Dateien (Bewerbung_Nachname und Einwilligungserklaerung_Nachname) ist zu beachten.
Die Bewerbungen werden nach dem Ende der Bewerbungsfrist vom Akademischen Auslandsamt bewertet. Werden für eine Partnerhochschule mehr Bewerbungen eingereicht als vereinbarte Plätze vorhanden sind, werden diese nach dem Losverfahren vergeben. Ein Anspruch auf einen Studienplatz an einer Partnerhochschule oder eine Förderung über Erasmus+ besteht nicht.
Im Rahmen eines bewilligten Erasmus+ Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten. Diese betreffen sowohl organisatorische Abläufe als auch akademische Anforderungen. Eine Übersicht bietet die Erasmus+ Studierendencharta, die in Stud.IP unter der Veranstaltung „International Outgoing Students Erasmus+“ in der Infobox abrufbar ist.
- Sprachnachweis einreichen
→ Das erforderliche Sprachniveau richtet sich nach den Vorgaben der Partnerhochschule
→ Fordert die Partnerhochschule keinen Nachweis, ist B1-Level nachzuweisen - Ehrenwörtliche Erklärung einreichen
→ Schriftliche Bestätigung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Zusatzförderung (Top Ups) - Online Learning Agreement (OLA und Anlage OLA 1) abschließen
→ Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule - Grant Agreement unterzeichnen
→ Vertrag zur Erasmus+ Förderung - Versicherungsschutz klären, Visum beantragen
→ Für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU ist ggf. ein Visum erforderlich - Studienorganisation
→ u. a. Immatrikulation, Beurlaubung, BAföG - Online-Language-Support (OLS)
→ Durchführung eines fakultativen Sprachtests vor Antritt des Aufenthaltes
- Online Learning Agreement einhalten
→ Kurse wie geplant absolvieren
→ Notwendige Änderungen dokumentieren
- Letter of Confirmation (LoC)
→ Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes - Transcript of Recods (ToR)
→ Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
→ Notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule - Teilnahmebericht (EU-Survey)
→ Verpflichtender Online Fragebogen zur Bewertung des Erasmus+ Aufenthaltes - Erfahrungsbericht (Stud.IP)
- Zweiter fakultativer Sprachtest (OLS)
Alle erforderlichen Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Erasmus+ Förderung erhalten Studierende nach der offiziellen Zusage des Erasmus+ Aufenthaltes direkt von der zuständigen Stelle.
Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die im Rahmen von Erasmus+ an Hochschulen im Ausland studieren, haben gemäß der Erasmus+ Charta ein Recht auf die „uneingeschränkte Anerkennung der auf zufriedenstellende Weise absolvierten Aktivitäten“.
An der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sowie an den kooperierenden Hochschulen im Ausland werden jährlich das Baden-Württemberg-STIPENDIUM (BWS) und die Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK) der Baden-Württemberg Stiftung für Studierende ausgeschrieben. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende. Neben sehr guten Leistungen wird besonderer Wert auf soziale und interkulturelle Kompetenz gelegt. Die Stiftung unterstützt sowohl internationale Studierende bei einem Studienaufenthalt an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg als auch Studierende aus Baden-Württemberg bei einem Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland.
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist ein Förderprogramm der Baden-Württemberg Stiftung, das seit 2001 den internationalen Austausch von Studierenden und jungen Berufstätigen unterstützt. Es richtet sich sowohl an junge Menschen aus Baden-Württemberg, die ins Ausland gehen möchten, als auch an internationale Studierende, die in Baden-Württemberg studieren sollen.
Besonders qualifizierte Studierende der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
- Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland mit einer Dauer von i. d. R. 4 Monaten (BWS Normalprogramm)
- Studienaufenthalte im Master Sonderpädagogik mit einer Dauer von i. d. R. 4 Monaten am Paro College of Education in Bhutan über die Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK)
- ab 800,- Euro pro Monat
Australien
Bhutan
Chile
Indonesien
Japan
Kolumbien
USA
Bewerbungschluss: 28. Februar 2026
- gute bis sehr gute Leistungen im Studium
- gute Kenntnisse der Sprache des Ziellandes bzw. der Unterrichtssprache der Partnerhochschule (B2)
- Engagement an der Hochschule und/oder interkulturelles, soziales oder sonstiges über das Studium hinausgehendes Engagement sind erwünsch
Eine Beratung zum Studienvorhaben und zum Bewerbungsverfahren durch die Koordinator:innen der internationalen Partnerhochschulen und der Leiterin des Akademischen Auslandsamtes, Frau Henrike Schön, wird dringend empfohlen.
Die Bewerbung für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM erfolgt über das Online-Portal BWS-World. Es ist ein individuelles Profil anzulegen.
- Vollständige Angaben zur Person
- Motivationsschreiben
→ Siehe Hinweise zum Motivationsschreiben - Lebenslauf
- Notennachweis
- Foto
- Nachweise über Studienerfolg (z. B. Auszug LSF)
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (B2)
→ Formular „Sprachzeugnis der Pädagogischen Hochschule Heidelberg" siehe “erforderliche Dokumente”
→ oder alternative Nachweise - Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweise über soziales, interkulturelles oder sonstiges Engagement
→ ab Beginn des Studiums
→ Zeugnisse/Bescheinigungen (max. drei Nachweise, PDF-Datei)
Jeder Dateiname ist mit dem Namen des Bewerbers zu kennzeichnen (z. B. Lebenslauf_Mustermann.doc).
Das Motivationsschreiben ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewerbung, mit dem sich die Studierenden der Auswahlkommission der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und der Baden-Württemberg Stiftung vorstellen. Neben dem persönlich gestalteten Text sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Angabe, dass es sich um eine Bewerbung für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM bzw. die Regionale Entwicklungspolitische Komponente (REK) handelt
- Gründe für
→ die Bewerbung um dieses Stipendienprogramm
→ die Wahl des Landes und der Partnerhochschule - Informationen
→ zum bisherigen Studium
→ zum gewählten Studiengang, zu den beabsichtigten Fächern und den geplanten Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule
- Bewerbung (mit Foto und Unterschrift)
→ Formular siehe “erforderliche Dokumente” - Zwei Gutachten von Lehrenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, die eine eindeutige Einordnung der akademischen Leistung erlauben
→ Vertraulich, im verschlossenen Umschlag
Die Unterlagen können in Papierform oder per E-Mail an das Akademische Auslandsamt gesendet werden.
Es werden nur vollständige Bewerbungen akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
Unabhängig von der Bewerbung um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM erfolgen die Nominierung und die Bewerbung um den Studienplatz an der Partnerhochschule. Die Verfahren und Bewerbungsfristen der Hochschulen sind zu beachten.
Das Auswahlverfahren wird an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg durchgeführt. Auf Grundlage der eingereichten Bewerbungen und Gutachten, werden nach einer ersten Auswahl Bewerber:innen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
Über den Erfolg der Bewerbung entscheidet eine unabhängige Kommission der Pädagogischen Hochschule Heidelberg.
Im Anschluss wird die Bewerbung in Form eines Auswahlvorschlages an die Baden-Württemberg Stiftung weitergeleitet. Die Stiftung trifft die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Stipendien und versendet im positiven Fall über BWS-World eine Stipendienzusage.
Im Rahmen eines Studienaufenthaltes haben Studierende bestimmte Pflichten.
- Stipendienvertrag unterzeichnen und in BWS-World hochladen
- Learning Agreement abschließen
→ Vereinbarung der Kurse mit der Heimathochschule und der Partnerhochschule
- Learning Agreement einhalten
→ Kurse wie geplant absolvieren
→ notwendige Änderungen absprechen und dokumentieren - Verpflichtungen des Stipendienvertrags einhalten
- Kommunikation mit Partner- und Heimathochschule
→ Die Hochschulen sind sofort schriftlich zu informieren, wenn das Studium unterbrochen oder abgebrochen werden muss
- Erfahrungsbericht anfertigen
→ PDF per E-Mail an
→ in BWS-World hochladen - Transcript of Recods (ToR) der Partnerhochschule
→ per E-Mail an
→ Notenübersicht über die erbrachten Leistungen
→ gilt als offizieller Nachweis der Partnerhochschule über den Studienaufenthalt
→ notwendig für die Anerkennung von Studienleistungen an der Heimathochschule
Eine Förderung durch das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist an ein ordnungsgemäßes Studium an der Partnerhochschule, das Erbringen von Leistungen im Rahmen der von der Partnerhochschule angebotenen Lehrveranstaltungen, sowie deren Anerkennung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg gebunden.
Das Programm PROMOS wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst aus Mitteln vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Je nach Zuweisung der Mittel werden Studienaufenthalte finanziell unterstützt.
- Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen
- Schwerpunktsetzung bei der hochschuleigenen Auslandsmobilität
- Schwerpunktsetzung und Erweiterung der Internationalisierungsstrategie
Gefördert werden können:
- deutsche Studierende
- diesen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2 ff und Abs. 2 bis 3 BAföG und
- nichtdeutsche Studierende, wenn sie in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen
- außerhalb Europas und des Erasmus+-Geltungsrahmens
- förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate
- an einer Hochschule oder an einem Unternehmen im Ausland; der Aufenthalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet
- es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht
- förderfähig ab 30 Tage bis 6 Monate
- Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann.
PROMOS fördert den Aufenthalt, vermittelt jedoch keine Studienplätze. Die Platzsuche erfolgt in Eigeninitiative.
Aufenthalte in Regionen, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Die Auslandsaufenthalte werden mit einer Reisekostenpauschale und/oder einem Teilstipendium gefördert.
Die Fördersätze richten sich ausschließlich nach den länderspezifischen DAAD-Reisekostenpauschalen.
PROMOS deckt keine Vollfinanzierung ab, es ist ein Zuschussprogramm.
15. Dezember für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli eines Kalenderjahres beginnen
30. Juni für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember eines Kalenderjahres beginnen
Interessierte Studierenden reichen die Bewerbung mit der Einwilligungserklärung zur o. g. Frist per E-Mail bei Frau Kaya Uhlmann vom Akademischen Auslandsamt ein.
Das Bewerbungsformular beinhaltet eine Checkliste mit Informationen zu den notwendigen Unterlagen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
Eine Auswahlkommission entscheidet aufgrund der schriftlichen Bewerbungsunterlagen über die Vergabe der Stipendien.
- Studienleistungen, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg erbracht wurden (Notendurchschnitt: mind. 2,0),
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf,
- einschlägige Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthaltes notwendig sind (Sprachzeugnis, nicht älter als zwei Jahre, i.d.R. mind. B1-Level),
- zwei Gutachten von Hochschullehrer:innen, die Auskunft über die Leistungen im Studium geben müssen (wenn studienbedingt keine Noten vorliegen, werden nur die zwei Gutachten berücksichtigt),
- gesellschaftliches und soziales Engagement, Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung,
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen,
- Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen.
Die ersten vier genannten Kriterien sind vom DAAD als ausschlaggebend für die Förderentscheidung eingestuft. Angaben zum Status als Erstakademiker:in erfolgen freiwillig. Dies wird bei der Beurteilung der Bewerbungen berücksichtigt.
Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung der Mittel durch den DAAD. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Stipendien.