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Promovierende

Das Akademische Auslandsamt unterstützt Promovierende dabei, die Chancen von Erasmus+ für Forschung und Qualifizierung zu nutzen. Im Mittelpunkt stehen Fort- und Weiterbildungsangebote, die fachliche Kompetenz vertiefen, internationale Erfahrungen ermöglichen und interkulturelle Fähigkeiten stärken. 

Ziel ist es, die Promotionsphase durch zusätzliche Qualifikationen zu bereichern und neue Perspektiven für die akademische Laufbahn zu eröffnen.

Staff Mobility for Training (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an Partnerhochschulen zum Ausbau der Internationalisierung.

Erasmus+ Charta für die Hochschulbildung

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg hat die erfolgreich gestellt und kann damit an allen Programmlinien der aktuellen Erasmus+ Generation teilnehmen.

Mit der Erasmus+ Charta für Higher Education verpflichtet sich die Pädagogische Hochschule Heidelberg, die Qualitätsstandards und Pflichten des Erasmus+ Programms zu berücksichtigen. 

Zu den Grundsätzen der ECHE zählen in der neuen Programmgeneration

  • Inklusion und Vielfalt
    Chancengleichheit und Zugang für alle Teilnehmenden
  • Digitalisierung 
    Einsatz digitaler Tools (Erasmus without Paper)
  • Umwelt und Klimaschutz
    Nachhaltige Mobilität (Green Erasmus)
  • Bürgerliches Engagement
    Förderung aktiver Teilhabe
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Vollständige Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen
Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik

Hochschulen, denen die ECHE verliehen wurde, bekennen sich in ihrem zu den Kernthemen der europäischen Hochschulbildung und den Schwerpunkten der neuen Erasmus Programmgeneration. Das EPS beschreibt sowohl die allgemeine Strategie der Hochschule als auch die konkrete Umsetzung der wesentlichen Grundsätze des Programms.

Die Förderlinie richtet sich an Hochulpersonal aller Bereiche. 

Gefördert wird unter anderem die:

  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Staff Training Weeks oder International Weeks
  • wissenschaftliche Weiterbildungen
  • Teilnahme an Hospitationen (Job Shadowing) 

Keine Förderung von Tagungen und Konferenzen für Lehrende. 

Für die Erasmus+ Förderung gelten feste Tagessätze und Reisekostenpauschalen, die im Folgenden aufgeführt sind.

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein,Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Schweden. Nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer aus den Regionen 13 und 14.

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. 

Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

0 bis 99 km
100 bis 499 km
500 bis 1.999 km
2.000 bis 2.999 km
3.000 bis 3.999 km
4.000 bis 7.999 km
8.000 km oder mehr

28,- Euro
211,- Euro
309,- Euro
395,- Euro
580,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

56,- Euro
285,- Euro
417,- Euro
535,- Euro
785,- Euro
1.188,- Euro
1.735,- Euro

Bei Bedarf ist die individuelle Unterstützung zur Deckung von Aufenthaltskosten für die Reisezeit vor und nach der Aktivität förderfähig, wobei für Teilnehmende und Begleitpersonen, die den Reisekostenzuschuss für nicht umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens zwei Reisetage und für diejenigen, die den Zuschuss für umweltfreundliches Reisen erhalten, höchstens sechs Reisetage vorgesehen sind. 

Die Mobilität von Promovierenden kann auch als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch für Praktika (SMP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg oder ein alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit.

Antragsberechtigt sind Mitarbeitende, die in einem vertraglichen Arbeitsverhältnis mit der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stehen.

Anträge können laufend gestellt werden, jedoch ist vor der Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit dem Akademischen Auslandsamt erforderlich.

Die Genehmigung richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Antrag auf Förderung

  • Zustimmung der vorgesetzten Person

  • Dienstreiseantrag

  • Verfügbare Fördermittel

Bevorzugt behandelt werden Erstenanträge und bei Lehrpersonal Vorhaben mit besonderem Mehrwert für die Internationalisierung der Hochschule.

Der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von zwei Tagen.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn alle nachstehenden Unterlagen vollständig und fristgerecht während der Maßnahme eingereicht werden.

  • Antrag auf Förderung 

  • Zustimmung der vorgesetzten Person

  • Dienstreisegenehmigung
    → ggf. Antrag A1

  • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement)

  • Versicherungsschutz klären

  • Zuwendungsvertrag (Grant Agreement)

  • Durchführung der vereinbarten Maßnahme
  • Letter of Confirmation (LoC)
    → Offizieller Nachweis der Partnerhochschule über Beginn und Ende des Aufenthaltes

  • Bericht über den (Lehr-)Aufenthalt
    → Elektronische Form im Mobility Tool

 

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert in einer Vielzahl von Programmen die Aktivitäten von international interessierten Lehrpersonen und Forschenden, z. B.  die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, Gastdozenturen, Forschungsaufenthalte und Projekte mit internationalen Partnern. 

iDA - Internationale DAAD Akademie

Die internationale DAAD Akademie (iDA) bietet Lehrenden und WissenschaftlerInnen ein vielfältiges Weiterbildungsangebot, z. B. zu Themen wie "Teaching in English", "Konferenzbeiträge und -präsentationen auf Englisch" oder "Erstellen wissenschaftlicher Texte in englischer Sprache". Außerdem werden Selbstlernermaterialien zur Verfügung gestellt.

HS
Leitung, Akad. Dir.
Tel.: +49 6221 477-544
schoen1@ph-heidelberg.de
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