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Vollzeitstudierende

Internationale Vollzeitstudierende, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ein Studium absolvieren möchten, erhalten hier wichtige Informationen zur Bewerbung, zur Studienorganisation und zu Unterstützungsangeboten.

Voraussetzungen für den Beginn eines Bachelorstudiums mit im Ausland erworbenen Schulabschluss, einschließlich fachlicher, sprachlicher und aufenthaltsrechtlicher Regelungen.

Voraussetzungen für den Beginn eines Masterstudiums mit im Ausland erworbenen Studienabschluss. Einschließlich Abläufe und Fristen.

Voraussetzunggen für die Aufnahme eines Nachstudiums mit im Ausland erworbenen Hochschulabschluss.

Voll- und Teilstipendien

Ausländische Studierende und Promovierende, die an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg einen Abschluss anstreben, können sich für ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD im Programm STIBET, finanziert aus den Mitteln des Auswärtigen Amtes, bewerben.

Das STIBET-Programm dient der verbesserten allgemeinen und fachbezogenen Betreuung und Unterstützung internationaler Studierender und Doktoranden und der Schaffung gastfreundlicher und leistungsfördernder Rahmenbedingungen an den Hochschulen für internationale Studierende und Doktoranden, die sich zu Studien-, Fortbildungs-, Lehr- und Forschungsaufenthalten oder zur Erlangung der für ein Studium erforderlichen deutschen Vorbildungs- und Sprachkenntnisse in Deutschland aufhalten. 

Internationale Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anrkannten Hochschule zum Studium zugelassen oder immatrikuliert sind und noch keinen anerkannten Hochschulabschluss haben bzw. mindesten einen ersten grundständigen Hochschulabschluss (Bachelor, FH-Diplom oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss besitzen.

Internationale Doktorand:innen sowie Promovierte und Mediziner:innen nach Approbation nach deutschem Vorbild, d. h. nach sieben bis achtjähriger Ausbildung.
Geförderte der Fachrichtgung Musik, Bildende Kunst, Design, Film und Darstellende Kunst, wenn ein Hochschulabschluss abgelegt worden ist oder eine weitere Ausbildung absolviert wurde, die einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist und die Geförderten nach diesem Examen mindestens 2 Jahre in der künstlerischen Lehre tätig waren.

Studierende, die zur Zeit ein Studienkolleg besuchen oder lediglich in einem Deutschkurs eingeschrieben sind

(mind. einen Monat, max. 6 Monate, in Ausnahmefällen Verlängerung bis max. 12 Monate) 

zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss für ohne eigenes Verschulden in Not geratene Stipendiaten.

(mind. einen Monat, max. 12 Monate) 

für Geförderte von ausländischen Partnerhochschulen oder ausländischen Hochschulen, mit denen Partnerschaftsabkommen durchgeführt werden.

(mind. einen Monat, max. 12 Monate, in Ausnahmefällen Verlängerung möglich) 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die internationalen Studierenden und Doktorandinnen und Doktoranden gute Leistungen erbracht haben, sich aber darüber hinaus durch herausragendes Engagement im internationalen Kontext an ihrer Hochschule auszeichnen. Mit dem Stipendium darf keine Gegenleistung verbunden sein (keine Dienstleistungen, keine Arbeitsverhältnisse etc.).

(mind. einen Monat, max. 24 Monate) 

für Geförderte mit besonderen Herausforderungen im Studium (z.B. Geflüchtete, Personen mit Behinderung oder auch Personen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit besonderer Versorgungssituation von Kindern und Pflegebedürftigen).

Bewerbungen können laufend eingereicht werden. 

  • Formloses Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Begründung der Bedürftigkeit und Beschreibung des besonderen Engagements an der Hochschule
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis von guten Leistungen im Studium oder während der Promotion
    → z. B. durch einen Auszug aus dem LSF
  • Empfehlungsschreiben einer Lehrperson

Bei Antrag auf  Stipendien für besonders engagierte Studierende und Promovierende: Nachweis des besonderen Engagements 

Bei Antrag auf Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit: Nachweis über die besonderen Herausforderungen im Studium (z. B. besondere Versorgungssituationen der Kinder oder pflegebedürftige Angehörige, Behinderung, Fluchthintergrund)

Die Unterlagen sind im Akademischen Auslandsamt in Papierform einzureichen. 

Es entscheidet eine Kommission. Die Stipendien können nur nach Verfügbarkeit der Mittel vergeben werden. 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein STIBET I Stipendium.

Bei Erhalt eines Stipendiums erwartet das Akademische Auslandsamt weiteres Engagement für die Internationalisierung der Hochschule. Dies kann in Absprache mit den Mitarbeiterinnen des Akademischen Auslandsamts erfolgen.

Nach Abschluss der Förderung ist unaufgefordert innerhalb von vier Wochen ein Bericht über den Studienerfolg im Akademischen Auslandsamt einzureichen. 

HS
Leitung, Akad. Dir.
Tel.: +49 6221 477-544
schoen1@ph-heidelberg.de
153 / Altbau
AA
Assistenz
Tel.: +49 6221 477-543
alischa.auerbach-dietz@vw.ph-heidelberg.de
152 / Altbau

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