Für Promovierende: Informationen über Fördermöglichkeiten (PDF, ca. 450 KB).

 

Erasmus+

Insbesondere das ERASMUS+ Programm bietet mit der Förderlinie STT / Staff Training sehr gute Möglichkeiten zur Weiterbildung an Einrichtungen in den Ländern, die am ERASMUS+ Programm teilnehmen. Förderbar ist die Teilnahme an Kompaktveranstaltungen, die die Hochschulen unter der Bezeichnung „Staff Week“ oder „International Week“ anbieten. Ebenso kommt eine Weiterbildung in Form des „Job Shadowing“ in Frage. Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens 60 Tage. Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Förderlinie ist ein Vertragsverhältnis mit der PH Heidelberg.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen. Ab dem Projektjahr 2018 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. - 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Gruppe 1: 180 € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2: 160 € am Tag für Belgien, Frankreich, Deutschland (Incomer), Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden. Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:
100 km - 499 km mit 180 €
500 km - 1.999 km mit 275 €
2.000 km - 2.999 km mit 360 €
3.000 km - 3.999 km mit 530 €
4.000 km - 7.999 km mit 820 €
8.000 km und mehr mit 1.100 €

Die Mobilität von Doktorandinnen und Doktoranden kann aber auch als Studierendenmobilität sowohl zu Studienzwecken (SMS) als auch für Praktika (SMP) gefördert werden. Voraussetzung dafür ist eine Immatrikulation an der PH Heidelberg oder ein alternativer Nachweis der Hochschulzugehörigkeit.

Für Aufenthalte in der Schweiz gelten besondere Regelungen, seit die Schweizer Hochschulen nicht mehr am ERASMUS+ Programm teilnehmen.
Wer seine Englisch-Kenntnisse selbständig erweitern möchte, findet mit den Selbstlernmaterialien der DAAD-Akademie iDA eine nützliche Unterstützung. Über das aktuelle Angebot von Englisch-Kursen informiert das Sekretariat der Kanzlerin.
Wer am ERASMUS+ Programm teilnimmt und seine Fremdsprachen-Kenntnisse zur Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt ausbauen möchte, kann über das Programm einen finanziellen Zuschuss zu den Kosten erhalten.

Hinweise zum Vereinigten Königreich und Brexit

Das Vereinigte Königreich nimmt noch an der auslaufenden Erasmus+ - Generation (2014 – 2020) teil, sodass Doktorandinnen und Doktoranden bis Ende März 2023 dort eine Mobilität absolvieren können und finanziell vom Erasmus+-Programm gefördert werden können. Bei Personalmobilitäten kommt es zu folgenden Änderungen: ein Aufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität ist ohne die Beantragung eines Visums bis zu maximal einem Monat möglich. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die im folgenden angegebene Webseite: Check if you need a UK visa

Informationen und Beratung zur Auslandsaufenthalten erhalten Sie bei der Leiterin des Akademischen Auslandsamts und ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin, Akad. Dir. Henrike Schön.