Lehrende

Laufende Programme für Lehrende

Mobilität zu Unterrichtszwecken / Lehrendenmobilität (STA)
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert werden (Outgoing-Mobilität) sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.
Beispiele:
•    Allgemeine & technische Verwaltung
•    Bibliothek
•    Fachbereiche
•    Fakultäten
•    Finanzen
•    International Office
•    Öffentlichkeitsarbeit
•    Studierendenberatung
•    Technologie & Transfer
•    Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele)
•    Hospitationen
•    Job Shadowing
•    Studienbesuche
•    Teilnahme an Workshops und Seminaren
•    Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes
•    Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
•    Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
•    Stärkung der eigenen Kompetenzen
•    Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken oder zur Fort- und Weiterbildung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer"). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. - 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:

Gruppe 1: 180 € am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2: 160 € am Tag für Belgien, Frankreich, Deutschland (Incomer), Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3: 140 € am Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz folgende Beträge:

100 km - 499 km mit 180 €
500 km - 1.999 km mit 275 €
2.000 km - 2.999 km mit 360 €
3.000 km - 3.999 km mit 530 €
4.000 km - 7.999 km mit 820 €
8.000 km und mehr mit 1.100 €

Hinweise zum Vereinigten Königreich und Brexit
Das Vereinigte Königreich nimmt noch an der auslaufenden Erasmus+ - Generation (2014 – 2020) teil, sodass Lehrende bis Ende März 2023 dort eine Mobilität absolvieren können und finanziell vom Erasmus+-Programm gefördert werden können. Bei Personalmobilitäten kommt es zu folgenden Änderungen: ein Aufenthalt im Rahmen einer Personalmobilität ist ohne die Beantragung eines Visums bis zu maximal einem Monat möglich. Für detaillierte Informationen konsultieren Sie die im folgenden angegebene Webseite: Check if you need a UK visa

Weitere Informationen erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt, Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Henrike Schön.

 

BIP – Blended Intensive Programmes

Durch die Einführung des Blended Intensive Programmes (BIP) in der neuen Erasmus+ Programmgeneration werden die Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen, noch vielfältiger und flexibler. Studierende und Mitarbeitende haben nun die Möglichkeit, internationale Erfahrungen zu sammeln, auch wenn sie keine längerfristige Mobilität absolvieren wollen oder können.

Die Kombination aus physischen und virtuellen Phasen ermöglicht es den Studierenden, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und gleichzeitig die Vorteile der digitalen Technologie zu nutzen.

Das Blended Intensive Programme (BIP) trägt dazu bei, die Qualität der Lehre zu verbessern, internationale Zusammenarbeit zu fördern und die Mobilität im Hochschulbereich für Studierende und Mitarbeitende zugänglicher zu machen. Es ist ein Schritt in Richtung einer inklusiveren und gerechteren Bildung, die allen Studierenden die Möglichkeit bietet, internationale Erfahrungen zu sammeln und sich persönlich sowie akademisch weiterzuentwickeln.

Voraussetzungen:

  • Beteiligung von mind. 3 Hochschulen aus 3 Erasmus+ Programmländern
  • physischer Aufenthalt an einer dieser Hochschulen von 5-30 Tagen in Kombination mit einer virtuellen Lernphase, die vor, während oder nach dem physischen Aufenthalt stattfindet (Länge des Aufenthalts abhängig vom zur Verfügung stehenden Budget)
  • Beteiligung von mind. 10 mobilen Teilnehmenden
  • Bei Studierenden: Anerkennung von mind. 3 ECTS-Punkten (LP) an der Heimathochschule

Genauere Informationen finden Sie auch hier:

Kontakt:

Projektkoordination BIP

Claudia Eckhardt
Raum 221 (Altbau der Pädagogischen Hochschule Heidelberg)
E-Mail: claudia.eckhardt-kamps☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
Phone: 06221-477 174

 

 

Die Bewerbungsunterlagen zu Erasmus+ / STA und zum BIP finden Sie in der rechten Spalte und im Download-Center.

International Teaching Fellowship 2024-2025

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg setzt ihr "International Teaching Fellowship" zunächst bis 2025 fort. Das Programm sieht den Besuch eines internationalen Fellows in Heidelberg von bis zu sechs Wochen und mit zwei (hochschul-)öffentlichen Veranstaltungen sowie einer Lehrveranstaltung in deutscher oder englischer Sprache vor. Veranstaltungen in englischer Sprache werden ausdrücklich begrüßt. Der Bewerbungstermin für das Sommersemester ist der 10. November bzw. für das Wintersemester der 10. Mai. Die Bewerbungen sind beim jeweiligen Dekanat einzureichen. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument "International Teaching Fellowship" (PDF, ca. 110 KB) und erhalten Sie bei der Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Akad. Dir. Henrike Schön.

Mittel zur Pflege von internationalen Beziehungen im Rahmen von Partnerschaftsverträgen Haushaltsjahr 2025

In begrenztem Rahmen werden an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg 2025 wieder Mittel zur Pflege der internationalen Hochschulkooperationen zur Verfügung stehen. Die Mittel sind für Reisekosten für Maßnahmen an den Partnerhochschulen und für Aufenthaltskosten von Mitgliedern der Partnerhochschulen zu Arbeitsbesuchen an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vorgesehen.

Um die Mittel rechtzeitig zuteilen zu können, bitten der Prorektor für Studium, Lehre und Internationalisierung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und die Leiterin des Akademischen Auslandsamts um Antragstellung bis zum

31.03.2025.

Anträge können auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden, sofern dann noch Mittel verfügbar sind. Die Antragstellung soll neben einer Kostenaufstellung eine einschlägige Begründung des Vorhabens und Angaben zu den zu erwartenden Ergebnisse mit Bezug auf die Internationalisierungsstrategie der Pädagogischen Hochschule Heidelberg enthalten. Die Bewilligung der Mittel der Pädagogischen Hochschule findet unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit anderer Quellen und der Möglichkeit der Antragstellung an anderer Stelle statt.

Antragsberechtigt sind die hauptamtlich Lehrenden der Pädagogischen Hochschule Heidelberg. Anträge sind formlos per E-Mail oder in Papierform an die Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Frau Akad. Dir. Henrike Schön, zu stellen. Für die individuelle Teilnahme mit eigenem Beitrag an wissenschaftlichen Tagungen können Anträge an das Dekanat der je zuständigen Fakultät gestellt werden. Mitglieder der Graduate School richten ihre Anträge an diese.

Es wird darum gebeten, für internationale Vorhaben auch weitere Förderprogramme insbesondere des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD zu nutzen.

Weitere Informationen: Leiterin des Akademischen Auslandsamts, Akad. Dir Henrike Schön

Förderprogramme für Wissenschaftler:innen

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert in einer Vielzahl von Programmen die Aktivitäten von international interessierten WissenschaftlerInnen, z. B.: die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen, Gastdozenturen, Forschungsaufenthalte und Projekte mit internationalen Partnern. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des DAAD: www.daad.de.

Unterstützungsangebote Englisch

iDA - Internationale DAAD Akademie

Kursangebote: Die internationale DAAD-Akademie (iDA) bietet Lehrenden und WissenschaftlerInnen ein vielfältiges Weiterbildungsangebot, z. B. zu Themen wie "Teaching in English", "Konferenzbeiträge und -präsentationen auf Englisch" oder "Erstellen wissenschaftlicher Texte in englischer Sprache". Informationen zu diesen und weiteren Angeboten finden Sie unter www.daad-akademie.de.

Selbstlernmaterialien: "iDA-Selbstlernmaterialien: Lehre in der Fremdsprache - Teaching in English".