Fremdsprachenassistenzkräfte

Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) vermittelt Fremdsprachenassistenzkräfte an Schulen in Belgien, Frankreich, Großbritannien, Republik Irland, Italien, Norwegen, Schweiz, Spanien sowie an Colleges in den USA, Kanada, Australien,Neuseeland und China.

Die Fremdsprachenassistenzkräfte werden an Schulen in allen Teilen der betreffenden Länder vermittelt. Die Zahl der Stellen in den Universitätsstädten ist gering. Es ist zweckmäßig, bei der Bewerbung nicht einen bestimmten Ort, sondern eine Region als Wunsch anzugeben und zu begründen.

Das Austauschjahr umfasst je nach Land 6 bis 11 Monate. Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung beträgt in der Regel 12 Zeitstunden pro Woche. Die Fremdsprachenassistenzkräfte unterstehen der jeweiligen Schulleitung und den Unterrichtsbehörden. Sie erhalten einen Unterhaltszuschuss, der die Kosten einer bescheidenen Lebenshaltung deckt. Der Unterhaltszuschuss ist nicht als Entgelt, sondern als Ausbildungsbeihilfe zu verstehen.

Die BewerberInnen müssen über ausreichende Kenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen und dürfen bei Antritt der Assistenzkraftstelle nicht älter als 29 Jahre sein.

Die Assistenzkraftstellen in den o.g. außereuropäischen Gebieten sind BewerberInnen vorbehalten, die schon mindestens 6 Semester erfolgreich studiert haben (Ausnahme: China, 4 Semester).

Weitere Informationen und die Bewerbungsformulare erhalten Sie beim "Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland".

Download des Dokuments "Kurzübersicht PAD-Programm" (PDF, ca. 200 KB)

Hinweis: Das Programm  "COMENIUS Lehramtsassistenzen" wurde in das neue Erasmus+ Programm integriert.