Praktika in Europa

Erasmus+ -Praktikum

Ziel: Selbstgesuchte Praktika an Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Organisationen in der Europäischen Union für mindestens 2 Monate (60 Tage), Irland-Programm

Förderung: 640,- € bis 750,- € monatlich, gefördert werden bis zu 4 Monate

Der Zuschuss errechnet sich nach folgender Tabelle:

Group 1 Programme Countries with higher living costs

Denmark, Finland, Ireland, Liechtenstein, Norway, Sweden, United Kingdom, Iceland, Luxembourg

750 € pro 30 Tage

Group 2 Programme Countries with medium living costs

France, Italy, Malta, Austria, Belgium, Cyprus, Germany, Greece, Netherlands, Portugal, Spain

690 € pro 30 Tage

Group 3 Programme Countries with lower living costs

Bulgaria, Estonia, Hungary, Latvia, Lithuania, Poland, Romania, Slovakia, Former Yugoslav Republic of Macedonia, Turkey, Czech Republic, Slovenia

640 € pro 30 Tage

Bewerbungsverfahren: Infos im AAA und im Fach Englisch für Wales und Irland

Bewerbungsfrist: Infos zu den Fristen für England und Wales im Fach Englisch. Im AAA ist die Bewerbung für Praktika spätestens 2 Monate vor Praktikumsantritt einzureichen.

Die Bewerbung richten Sie bitte formlos an Achim Hofmann mit folgenden Angaben:

- kurze Beschreibung des Vorhabens in Form eines Motivationsschreibens,
- genaue Angaben zur Zielinstitution und Dauer des Praktikums,
- Angabe Pflichtpraktikum,
- Kopie der Praktikumszusage

Das Bewerbungsverfahren ist ab sofort eröffnet. Die Vergabe der Mobilitätsstipendien erfolgt nach Eingang der Bewerbung. Kriterien für die Bewilligung der Mobilitätsstipendien sind:

- Vollständigkeit der Bewerbung,
- zeitlicher Eingang der Bewerbung,
- Aussagekräftigkeit des Bewerbungsschreibens.

Auswahlkriterien

Über den Erfolg einer Bewerbung entscheidet eine Kommission. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss aus dem ERASMUS+-Programm. Die Förderung von nicht anerkennbaren Praktika ist nachrangig.

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+-Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.

Sprachtests

Der/die Teilnehmende kann die OLS-Sprachprüfung in der Mobilitätssprache (falls verfügbar) vor der Mobilitätsphase durchführen und die auf der OLS-Plattform verfügbaren Sprachkurse nutzen. Der Zugang zur Online Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm wird den Geförderten in der Anfangsphase der neuen Plattform über folgenden Hyperlink zur Verfügung gestellt. Über diesen Link erhalten Geförderte Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen. Hierbei können Geförderte ihre Sprachkenntnisse in allen Sprachen, die auf der Plattform zur Verfügung stehen, verbessern. Die Sprachtests (sogenannte Placement Tests) können zu jedem Zeitpunkt (in einer Sprache der Wahl) durchgeführt werden. Neben den 24 Amtssprachen der Europäischen Union wird nun auch eine Sprachunterstützung für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch bereitgestellt. Weitere Informationen zur Online Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm sind hier zu finden.

Erasmus+-Studentencharta

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+-Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Aufstockungsbeträge (Top Ups)

Zusätzlich zu den monatlichen Förderraten können Top Ups gewährt werden:

  1. Top Up "Green Travel" (einmalig 50,- € zzgl. Reisekostenpauschale für bis zu 4 Reisetage),
  2. Social Top Up für Erstakademiker:innen (250,- € / Monat),
  3. Social Top Up für erwerbstätige Student:innen (250,- € / Monat),
  4. Social Top Up für Student:innen mit Kind(ern) (250,- € / Monat),
  5. Social Top Up für Student:innen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung (GdB ab 20) (250,- € / Monat).

Top Up 2-5: Es kann nur ein Top Up in Anspruch genommen werden.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung (GdB ab 50):
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education gibt es auf der Website www.european-agency.org.

Hinweis Berichtspflicht

Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Im Rahmen der neuen ERASMUS+-Generation können nun auch Graduierte gefördert werden.

Bedingungen:

- Beantragung des Praktikums im letzten Jahr der jeweiligen Studienphase
- Durchführung des Praktikum innerhalb eines Jahres nach Studienende
- Nachweis der Exmatrikulation
- Hinweis: die Laufzeit des Praktikums wird auf die maximal 12 bzw. 24 Monate je Studienphase angerechnet. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.

Die Erasmus-Förderung kann für max. 12 (BA/MA-Studiengänge), bzw. 24 Monate (Staatsexamen, Diplom) erfolgen. Für eine Promotion können weitere 12 Monate gefördert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt bei Herrn Achim Hofmann.

Mittel des Landes Baden-Württemberg

Ziel:  Praktika weltweit, in der Regel kürzer als 2 Monate

Förderung:einmaliger Fahrtkostenzuschuss

Bewerbungsverfahren: Breitenförderung, Auswahl AAA/IF

Bewerbungsfristen:

Bewerbungsfrist 15. Dezember 2023 für Aufenthalte, die vom 01. Januar bis 14. Juli 2024 beginnen

Bewerbungsfrist 30. Juni 2024 für Aufenthalte, die vom 15. Juli bis 31. Dezember 2024 beginnen

Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.

Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

DAAD - Lehramt.International Modul B

Ziel: Selbst organisierte Auslandspraktika für Lehramtsstudierende, Stipendien für 1 - 6-monatige Praktika an schulischen und Hochschuleinrichtungen im Ausland

Förderung: eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate; Reisekostenzuschuss je nach Gastland; Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

Bewerbungsverfahren: Direkt beim DAAD; Informationen und Unterlagen: www.daad.de

Informationen zu deutschen Schulen im Ausland erhalten Sie auf der Website www.auslandsschulwesen.de.
Eine Übersicht über u.a. deutsche Schulen im Ausland bietet die Weltkarte des PASCH-Netzwerks.