Digitale Barrierefreiheit

1 Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Pädagogische Hochschule Heidelberg legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit ihres Angebots für alle Bürger:innen sowie Nutzer:innen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.ph-heidelberg.de.

2 Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

3 Nicht barrierefreie Inhalte

Stand März 2023 sind alle bekannten Barrieren abgebaut worden. Der Webauftritt der Pädagogischen Hochschule Heidelberg umfasst über 5.000 Seiten mit über 40.000 Inhaltselementen und wird von über 200 verschiedenen Redakteur:innen dezentral gepflegt. Aus diesen Gründen kann trotz großer Bemühungen nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen bei der Nutzung unserer Website die folgenden Barrieren begegnen.

  • Bilder bzw. grafische Elemente ohne aussagekräftige Alternativtexte
  • Seiten mit nicht korrekter Überschriftenhierarchie
  • Videos ohne Untertitel und fehlender Möglichkeit zur Ansteuerung über die Tastatur
  • Dokumente in nicht barrierefreier Form

Falls Ihnen Barrieren begegnen sollten, dann melden Sie diese bitte per Mail an webmaster☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de.

4 Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2021 erstellt und zuletzt am 16.03.2023 überprüft und aktualisiert.

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Die letzte Überprüfung der Webauftritts wurde durch das Webmaster-Team der PH Heidelberg im März 2023 durchgeführt.

5 Unterstützungen zur Barrierefreiheit

Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen:

  • Kontraste erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
  • Textgröße: mit dieser Funktion können Sie die Textgrößen des Internetauftritts verkleinern oder vergrößern. Mit der Funktion „Zurücksetzen“ (STRG+0) setzen Sie individuelle Einstellungen auf die Standardgröße zurück.
  • ReadSpeaker: damit können Sie sich die Inhalte der Seite vorlesen lassen.

6 Barrierefreie Alternativen

Falls Sie trotz unserer Bemühungen auf ein nicht barrierefreies Dokument stoßen sollten, melden Sie sich bitte unter Angabe des Dokuments an webmaster☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de. Der Umsetzungdienst der Pädagogischen Hochschule Heidelberg stellt Ihnen dann eine barrierefreie Version zur Verfügung.

7 Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an webmaster☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Pädagogische Hochschule Heidelberg
Webmaster
Keplerstraße 87
D-69120 Heidelberg
webmaster☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de

8 Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Webmaster wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 7 dieser Erklärung.

Falls der Webmaster nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜bfbmb.bwl☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.