Publikationsfonds des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Im Rahmen der E-Science Strategie des Landes Baden-Württemberg fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) u.a. Open-Access-Publikationen. Dafür hat das MWK den Hochschulen auch für 2022 Mittel für einen Open-Access-Publikationsfonds zur Verfügung gestellt. Die Förderung sieht einen Eigenanteil durch die Hochschulen vor, dieser kann bis auf weiteres durch den Forschungsetat erbracht werden.

Für die Förderung gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Es können nur Artikel in Open-Access-Zeitschriften gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren anwenden. Eine Übersicht dazu findet sich z.B. im DOAJ (https://doaj.org).
  • Die Publikationsgebühren dürfen 2.000€ (inkl. 19 % MwSt) pro Aufsatz nicht übersteigen.
    (Bei Auslandswährungen addieren Sie bitte 19% auf den in € umgerechneten Betrag).
  • Eine Angehörige/ein Angehöriger Ihrer Einrichtung ist als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich.
  • Aufsätze in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften nach dem Modell des "hybriden Open Access" sind nicht förderfähig.
  • Jede geförderte Publikation muss einen Hinweis auf die MWK-Förderung enthalten, "The article processing charge was funded by the Baden-Württemberg Ministry of Science, Research and Culture and the Pädagogische Hochschule Heidelberg in the funding programme Open Access Publishing."
  • Entsprechend der Vorgabe des MWK müssen alle Hochschulen, deren Autorinnen und Autoren Gelder aus dem Publikationfonds in Anspruch nehmen möchten, eine Open-Access-Policy verabschieden.