Open-Access-Fonds der Hochschule

Für Open-Access-Publikationen, die nicht aus Drittmitteln gezahlt werden können, hat die PH Heidelberg zwei zentrale Fonds zur finanziellen Förderung von Open-Access-Publikationen eingerichtet:

  • Fonds 1 für Mitglieder der Graduate School
  • Fonds 2 für alle Wissenschaftler:innen
     

Wenn Fonds 1 ausgeschöpft ist, dann können Mitglieder der Graduate School auch aus Fonds 2 bedient werden (aber nicht umgekehrt). Hierdurch wird der wissenschaftliche Nachwuchs besonders gefördert.
 

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Es können Open-Access-Artikel in Zeitschriften gefördert werden, die in der folgenden Liste geführt sind:https://doaj.org.
  • Zusätzlich sind Artikel förderfähig, die in Zeitschriften veröffentlicht werden sollen, für die ein DEAL-/Transformationsvertrag besteht (Springer Nature, Wiley oder Hogrefe) – im Zweifel bitte beim Bibliotheksteam erkundigen.
  • Bücher oder Herausgeberwerke im Bereich Open Access sind nicht förderfähig.
  • Die maximale Förderung beträgt 3000 Euro pro Zeitschriftenbeitrag. Sollten die Kosten des Zeitschriftenbeitrags 3000 Euro übersteigen, so wird die Veröffentlichung anteilig in Höhe von 3000 Euro gefördert.
  • Es können ausschließlich Mitglieder der PH Heidelberg einen Antrag stellen.
  • Es können ausschließlich Erstautor:innen („corresponding author“) einen Antrag stellen.
  • Der Antrag muss so früh wie möglich gestellt werden, idealerweise zu Beginn der Erstellung der Veröffentlichung. Hierfür muss das Antragsformular (siehe Kasten rechts) ausgefüllt und an die folgende Mailadresse gesendet werden: openaccess☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜vw.ph-heidelberg☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
     

Weitere Hinweise:

  • Die PH Heidelberg nimmt am DEAL-Vertrag für Wiley und Springer sowie am Allianzvertrag für Hogrefe teil. Das bedeutet, dass in manchen Fällen die Kosten für die Veröffentlichung über die Vertragsgebühren abgedeckt sind. In diesen Fällen wird Ihnen die Bibliothek eine entsprechende Rückmeldung geben.