Zweitveröffentlichung

Zweitveröffentlichung:
Zweitveröffentlichen meint das Veröffentlichen einer Verlagspublikation auf einem Hochschul- oder Fach-Open-Access-Repositorium (Repositorium = Dokumentenserver für wissenschaftliche Materialien wie z.B. Publikationen). So können bereits veröffentlichte Dokumente einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es können Preprints (einen in Manuskriptform veröffentlichten Beitrag), Postprints (zitierfähige Publikation, die vom Verlag „accepted“ ist), Monografien, Forschungsberichte und Konferenzproceedings eingestellt werden.

Veröffentlichungslizenz:

Der Beitrag wird unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht, die die weiteren Nutzungsrechte regelt.

Rechtsfragen:
Zu Rechtsfragen (Urheberrecht, Nutzungsrechte etc.) bietet die Informationsseite open-access.network umfassende Informationen.
Nach §38 Abs.4 UrhG darf eine Urheberin/ ein Urheber den eigenen Beitrag nach Ablauf von 12 Monaten nach Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion veröffentlichen, wenn sie/er mit dieser keinen gewerblichen Zweck verfolgt, auch wenn zuvor ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Dabei muss die Quelle der Erstveröffentlichung angegeben werden. Voraussetzungen sind dabei, dass die Publikation mindestens zu 50% in einer aus öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden ist und in einer Sammlung erscheint, die mindestens zwei Mal pro Jahr erscheint.

Wissenschaftliche Artikel als Preprint veröffentlichen

Die an der PH angestellten WissenschaftlerInnen haben die Möglichkeit Preprints (→ Definition) ihrer wissenschaftlichen Beiträge auf dem Hochschulschriftenserver OPUS-PHHD zu veröffentlichen.

So veröffentlichen Sie Ihren Preprint:

  • Sie stellen den Beitrag selbst auf OPUS-PHHD ein → ausführliche Anleitung zum Download (PDF, 0,5 MB)
  • Die verbindliche Freischaltung erfolgt danach durch die Bibliothek.
  • Nach erfolgter Veröffentlichung werden Sie per Mail informiert.

 

Wissenschaftliche Artikel als Zweitveröffentlichung veröffentlichen

Die an der PH angestellten WissenschaftlerInnen sind dazu angehalten, von ihrem Recht auf Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 UrhG Gebrauch zu machen und ihre wissenschaftlichen Beiträge auf dem Hochschulschriftenserver OPUS-PHHD zu veröffentlichen.

Was ist zu beachten?

  • Die Zweitveröffentlichung kann 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
  • Die Veröffentlichung erfolgt in der vom Verlag akzeptierten Manuskriptversion.
  • Der Beitrag muss im Rahmen der Dienstaufgaben entstanden sein.
  • Der Beitrag ist aus einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden.
  • Der Beitrag ist erstmals nach dem 01.01.2014 in einer mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen.
  • Der Beitrag wird unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlicht, die die weiteren Nutzungsrechte regelt.
  • Hochschulsatzung über die Wahrnehmung des Zweitveröffentlichungsrechts

So veröffentlichen Sie Ihren Beitrag:

  • Nach erfolgter Erstveröffentlichung stellen Sie den Beitrag selbst auf OPUS-PHHD ein
    ausführliche Anleitung zum Upload (PDF, 0,55 MB)
  • Die Freischaltung erfolgt frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung durch die Bibliothek.
  • Nach erfolgter Veröffentlichung werden Sie per Mail informiert.
  • Die Bibliothek weist Ihre Veröffentlichung im Online-Bibliothekskatalog nach.